Ich hab nur ca eine halbe Stunde Zeit für diese Antwort, also hoffe ich, dass irgend jemand, der sich auskennt das hier liest:
Mein vor elf Monaten reparierter Laptop ist schon wieder am rumspinnen und ich habe jetzt die Möglichkeit, mein einjähriges "Geld zurück"-Garantierecht auf die Reparatur in Anspruch zu nehmen (war ein normaler "Computershop", nicht die offizielle "Werkstatt" des Herstellers, weil die Garantie des Laptops selbst schon seit einigen Jahren abgelaufen ist).
Allerdings meint der Chef des Reparaturladens, weil mein Garantiefall jetzt erst im zwölften Monat nach der Reparatur aufgetreten ist (was, nebenbei gesagt, daran liegt, dass ich das Gerät vor kurzer Zeit erst mal wieder intensiver genutzt habe), habe ich nur Anspruch auf eine Erstattung von einem Zwölftel der ursprünglichen Reparaturkosten.
Und da wollt ich mal fragen ob das rechtens ist. Ich hab noch nie gehört, dass Garantien sich prozentuell abnutzen mit der Zeit, deswegen kommt mir das ein bisschen seltsam vor. Steht mir nicht eine volle Erstattung zu, wenn nach der Reparatur noch das gleiche Problem wie zuvor vorliegt und ich mich im Garantiezeitraum befinde?