Was geschieht jetzt eigentlich mit Spielen die an den Account gebunden sind? Das ist meiner Meinung nach unzulässig, auch wenn das in den AGBs so drin stehen würde. Die Klausel im AGB wäre dann eigentlich Rsp des EuGH nicht vereinbar und für den Spieler (Eigentümer) somit anfechtbar. Nur warum ist da eigentlich keiner nach zwei Jahren draufgekommen und hat Klage eingereicht? Immerhin wird das heute noch (auch von Nintendo) praktiziert.
AGBs ist erstmal falsch.
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Mach da mal nen s ran
Wird zwar umgangssprachlich gern genutzt, ist aber grammatikalisch falsch.
So.
Kluggeschissen.
Alles was in den AGB drin steht, aber gegen geltendes Recht verstößt, ist in Deutschland nichtig.
So.
Nintendo ist aber nicht doof.
Wenn sie in den AGB aber schreiben, dass man die Spiele nur (für unbestimmte Zeit) leiht, dann sollte das in Ordnung sein.
Ne Videothek darf ja auch Spiele verleihen, wieso sollte das nicht für digitale Inhalte gelten?
Knackpunkt hier: Überall steht "Kaufen", wenn man im eShop auf Spiele und DLCs geht, das ist meiner Meinung nach aber Irreführung und nicht zulässig.
Ich hab mir ehrlich gesagt die AGB von Nintendo nie durchgelesen, bestenfalls überflogen...ich hab ja keine Langeweile
Ich weiß jetzt nicht genau, was da nun drin steht, ob man die Spiele/DLCs nur leiht oder wirklich kauft.
Allerdings sind Spiele und DLCs auf Nintendo-Konsolen meines Erachtens nach NICHT an den Account (die Nintendo Network ID) gebunden, sondern an die Konsole selbst.
Der Account zeigt lediglich an, was du gekauft hast und ist für Online-Funktionen wie Demos etc. zuständig.
Wenn du deinen Account löschst, müssten alle Spiele und DLCs noch ohne Probleme auf der Konsole funktionieren.
Wenn du die Spiele und DLCs löschst, kannst du sie auch wieder runterladen.
Und das ist meiner Meinung nach zulässig.
Du kannst ja die Konsole samt Inhalt in Form von Spielen und DLCs veräußern, also von daher ist das rechtlich ok, schätz ich.