[Wii U] Wii U - allgemeine Diskussion & Helpthread

Nintendo sind, soweit ich weiß, auch die einzigen, die immer noch auf Regionalsperren für Spiele und Konsolen bestehen, da haben sie sich bestimmt auch was bei gedacht. Das macht's aber trotzdem nicht weniger beschissen und rückständig :B
Die Regionalsperren ergeben Sinn. Nintendo verkauft einfach dadurch mehr Konsolen, ansonsten bräuchte man nur eine japanische Konsole kaufen und damit hat sichs. Nintendo wählt ja zum Beispiel bewusst einen 1:1 Kurs bei den Preisen im Vergleich zu den USA. 250$ sind 250€. Nintendo kommt halt so zu mehr Geld.
 
Moment, Moment... Sagen wir mal, ich hab eine Wii U und ein Spiel, das ich halb durchgespielt hab. Jetzt will ich mit dem Spiel einen Kumpel besuchen, der auch eine Wii U hat und wir wollen logischerweise an meinem Spielstand weiterarbeiten.
Das Spiel allein reicht hierzu nicht aus, klar, das geht ja nur mit Cartridges. Memory Cards gibt's seit Cube-Zeiten auch nicht mehr. Und wenn das mit der SD-Karte jetzt auch wegfällt, heißt das also, ich müsste tatsächlich meine komplette Wii U mitschleppen, nur wegen dem Spielstand? :B
Nee, das kann nicht denen ihr Ernst sein. Ich überseh doch gerade irgendwas, oder?

Nein, so ist es leider tatsächlich. Und das bei nem Konzern der ständig betont wie wichtig lokaler Multiplayer und der reale Kontakt im Vergleich zum unnötigen Online-Schnickschnack doch ist. Da hat wer mitgedacht. ;)

Die Regionalsperren ergeben Sinn. Nintendo verkauft einfach dadurch mehr Konsolen, ansonsten bräuchte man nur eine japanische Konsole kaufen und damit hat sichs. Nintendo wählt ja zum Beispiel bewusst einen 1:1 Kurs bei den Preisen im Vergleich zu den USA. 250$ sind 250€. Nintendo kommt halt so zu mehr Geld.

Naja...das Geld macht keiner der Hersteller mit den Konsolen sondern mit der Software. Darum geht es beim Regionlock - dass Spieler keine Spiele importieren können die z.B. die europäische Niederlassung noch am lokalisieren ist und erst später hier veröffentlicht. Hat was mit den internen Bilanzen der einzelnen Niederlassungen zu tun.
Und natürlich damit dass man Lokalisierungen für Third-Party-Entwickler attraktiver.....OH WAIT...lassen wir das.
Dumm nur bei Spielen die gar keinen EU-Release erhalten sollen - die entgehen einem dann einfach.

Achja: Weils grad zum Thema passt - das neue Project Zero wird wohl keinen EU-Release bekommen - aber man kanns ja einfach importieren....Nicht!
 
Systemupdate 5.2.0E
  • Wii U-Menü
Es können nun Ordner im Wii U-Menü erstellt werden. Dadurch ist es einfacher möglich, Symbole zu gruppieren und zu organisieren.
Dem Wii U-Menü wurde ein Symbol hinzugefügt, über das sich die Download-Verwaltung starten lässt.

  • HOME-Menü
Das Layout des HOME-Menüs (kann durch Drücken des HOME-Knopfes aufgerufen werden) wurde geändert.

  • Schnellstart
Der Schnellstart-Bildschirm wird nun auch angezeigt, wenn die Wii U-Konsole über den TV-Knopf auf dem Wii U GamePad eingeschaltet wird.
In den Schnellstart-Einstellungen der Energieoptionen wurde eine Option hinzugefügt, die es ermöglicht, bestimmte Anwendungen auf dem Schnellstart-Bildschirm auszublenden.

  • Nintendo eShop
Zeichen, die aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit anderen Zeichen nicht in Downloadcodes oder Nintendo eShop-Codes verwendet werden, können beim Einlösen eines Codes nicht mehr eingegeben werden.
Verbesserung der Stabilität des Systems und weitere Anpassungen
Verbesserungen der Stabilität des Systems sowie weitere Anpassungen zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit.
Quelle: Nintendo.de
 
Könnt ihr mir bitte mal sagen, ob ich mich zu blöd anstelle, oder ob Nintendo wieder mal in Sachen Technik was Blödes angestellt hat?

Wenn man in den Systemeinstellungen Daten auf 'nen USB-Stick speichern will, kann man nur immer den ganzen Ordner eines Spiels kopieren? Also Speicherdaten, Update-Daten usw. Das macht keinen Sinn, wenn man nur mal eine Sicherheitskopie seiner Spielstände machen will.
 
Könnt ihr mir bitte mal sagen, ob ich mich zu blöd anstelle, oder ob Nintendo wieder mal in Sachen Technik was Blödes angestellt hat?

Wenn man in den Systemeinstellungen Daten auf 'nen USB-Stick speichern will, kann man nur immer den ganzen Ordner eines Spiels kopieren? Also Speicherdaten, Update-Daten usw. Das macht keinen Sinn, wenn man nur mal eine Sicherheitskopie seiner Spielstände machen will.
Wenn ich in den letzten Tagen eins gelernt hab, dann das: Kannste vergessen :B
Hätte genau das auch gerne gemacht, um auf einen Spielstand auf einer Konsole von zwei Benutzern aus zugreifen zu können, aber Pustekuchen. Die einzige Option, die ich überhaupt im Spielstandverwaltungsmenü bekomme, ist "Löschen" %)

Frag mich echt, warum man nach dem einfachen SD-Karten-Prinzip der Wii so einen gigantischen Rückschritt gemacht hat und auch scheinbar nichts daran ändern will.
 
Frag mich echt, warum man nach dem einfachen SD-Karten-Prinzip der Wii so einen gigantischen Rückschritt gemacht hat und auch scheinbar nichts daran ändern will.
Ich hab das auf der WiiU noch nicht probiert und wollte gerade mit dem Wii-Argument antworten, weil das auf der Wii eigentlich problemlos möglich ist, sofern es sich dabei nicht um ein Spiel mit Onlinefunktion handelt.

Das ist aber wirklich lächerlich.
 
Frag mich echt, warum man nach dem einfachen SD-Karten-Prinzip der Wii so einen gigantischen Rückschritt gemacht hat und auch scheinbar nichts daran ändern will.

Wenn ich daran denke, wie leicht man die Wii mit einer einfachen SD-Card hacken konnte... vielleicht deshalb.

Nicht ausgehend davon frage ich mich eh, wer genau für die Nintendo-Konsolen verantwortlich ist. Mir kommt es so vor, dass Iwata die Pläne ganz alleine schmiedet und niemand mitreden darf. Ich glaube, es gab sogar mal ein Artikel darüber. Jedenfalls finde ich es lächerlich, wie sehr man hinterherhinken kann, was die Technik angeht. Wieso geht man nicht (wie z.B. Sony) auf die Entwickler zu und bittet um Feedback? Diese krampfhafte Monopol-Stellung seitens Nintendo ist einfach nur kindisch.

Iwata sollte sich aus dem Business zurückziehen.
 
Ich diskutiere grad eifrig im ntower-Forum über EULA und Nintendo und was das für Auswirkungen auf die Nutzung der WiiU haben könnte. Demnach darf ohne Zustimmung der AGBs keine Software auf der WiiU mehr genutzt werden. Ich hab mir dazu ein vergleichbares EuGH-Urteil angesehen, bei dem über die Veräußerung von digitaler Software entschieden wurde. Nach EuGH verliert der Software-Hersteller seine Eigentumsrecht, wenn er die lizenzierte Software veräußert. Somit steht dem Spieler (neuer Eigentümer) das Recht zu, gebrauchte digitale Software zu veräußern. Im amerikanischen Recht wird nur eine Nutzungslizenz veräußert, während der EuGH von einem Eigentumübergang ausgeht. Das Urteil ist aus dem Jahr 2012. Soweit so gut:

Nur und das bereitet mich jetzt etwas Kopfzerbrechen:

Was geschieht jetzt eigentlich mit Spielen die an den Account gebunden sind? Das ist meiner Meinung nach unzulässig, auch wenn das in den AGBs so drin stehen würde. Die Klausel im AGB wäre dann eigentlich Rsp des EuGH nicht vereinbar und für den Spieler (Eigentümer) somit anfechtbar. Nur warum ist da eigentlich keiner nach zwei Jahren draufgekommen und hat Klage eingereicht? Immerhin wird das heute noch (auch von Nintendo) praktiziert.

Würde hier gerne ein paar Meinungen dazu hören.
 
Was geschieht jetzt eigentlich mit Spielen die an den Account gebunden sind? Das ist meiner Meinung nach unzulässig, auch wenn das in den AGBs so drin stehen würde. Die Klausel im AGB wäre dann eigentlich Rsp des EuGH nicht vereinbar und für den Spieler (Eigentümer) somit anfechtbar. Nur warum ist da eigentlich keiner nach zwei Jahren draufgekommen und hat Klage eingereicht? Immerhin wird das heute noch (auch von Nintendo) praktiziert.

AGBs ist erstmal falsch.
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Mach da mal nen s ran :B
Wird zwar umgangssprachlich gern genutzt, ist aber grammatikalisch falsch.
So.
Kluggeschissen.

Alles was in den AGB drin steht, aber gegen geltendes Recht verstößt, ist in Deutschland nichtig.
So.
Nintendo ist aber nicht doof.
Wenn sie in den AGB aber schreiben, dass man die Spiele nur (für unbestimmte Zeit) leiht, dann sollte das in Ordnung sein.
Ne Videothek darf ja auch Spiele verleihen, wieso sollte das nicht für digitale Inhalte gelten?

Knackpunkt hier: Überall steht "Kaufen", wenn man im eShop auf Spiele und DLCs geht, das ist meiner Meinung nach aber Irreführung und nicht zulässig.
Ich hab mir ehrlich gesagt die AGB von Nintendo nie durchgelesen, bestenfalls überflogen...ich hab ja keine Langeweile :B
Ich weiß jetzt nicht genau, was da nun drin steht, ob man die Spiele/DLCs nur leiht oder wirklich kauft.

Allerdings sind Spiele und DLCs auf Nintendo-Konsolen meines Erachtens nach NICHT an den Account (die Nintendo Network ID) gebunden, sondern an die Konsole selbst.
Der Account zeigt lediglich an, was du gekauft hast und ist für Online-Funktionen wie Demos etc. zuständig.
Wenn du deinen Account löschst, müssten alle Spiele und DLCs noch ohne Probleme auf der Konsole funktionieren.
Wenn du die Spiele und DLCs löschst, kannst du sie auch wieder runterladen.

Und das ist meiner Meinung nach zulässig.
Du kannst ja die Konsole samt Inhalt in Form von Spielen und DLCs veräußern, also von daher ist das rechtlich ok, schätz ich.
 
Zunächst:
Wegen einem "s" gebe ich aber meinen Bachelor nicht wieder her. :P

Dann:
Leihe = unentgeltlicher Gebrauch einer Sache. Da würde es schon scheitern. Kauf ist keine Leihe.

Dass die "Konsolengebundenheit" auch für die WiiU gilt habe ich gar nicht gewusst. Dachte das gilt nur für den 3DS, weil der 3DS doch vor der NNID auf dem Markt kam. Und zu dieser "Konsolengebundenheit" werde ich wohl in den AGB zur Erstellung der ID zugestimmt haben, natürlich ohne das vorher gelesen zu haben. Weil: auch wenns nur konsolengebunden ist, heißt es ja, dass ich die erworbene Software nicht weiter veräußern kann, obwohl mir laut Rechtsprechung des EuGH mir dieses Recht zustehen würde.
 
2.1.1 Digitale Produkte
2.1.1.1 Registrierung Digitaler Produkte
Damit Sie Digitale Produkte herunterladen und nutzen können, ist es erforderlich, dass eine Lizenz für das jeweilige Digitale Produkt unter Ihrer Nintendo Network ID registriert wird. Die Lizenz für Digitale Produkte kann auf verschiedene Arten erworben werden. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit in Ihrem Land. Falls die Lizenz für ein Digitales Produkt in den Nintendo Shop-Services kostenlos angeboten wird, wird die Lizenz unter Ihrer Nintendo Network ID registriert, nachdem Sie den jeweiligen Auftrag in den Nintendo Shop-Services erteilt haben. Wird die Lizenz für ein Digitales Produkt zum Kauf in den Nintendo Shop-Services von Nintendo oder Dritten angeboten, wird die Lizenz unter Ihrer Nintendo Network ID registriert, nachdem Sie den jeweiligen Auftrag in den Nintendo Shop-Services erteilt und die Zahlung, wie jeweils zutreffend, an Nintendo oder an Dritte vorgenommen haben. Die Lizenz für ein Digitales Produkt kann auch außerhalb der Nintendo Shop-Services gekauft oder erworben werden. In diesem Fall werden Sie über das entsprechende Verfahren zur Registrierung der Lizenz für ein Digitales Produkt unter Ihrer Nintendo Network ID informiert. Sofern nichts anderes angegeben wird, ist die Lizenz für ein Digitales Produkt an Ihre Nintendo Network ID gebunden und erlaubt Ihnen die Nutzung des Digitalen Produkts nur auf dem Verknüpften NintendoGerät, auf welches das Digitale Produkt ursprünglich heruntergeladen wurde. Sofern nichts anderes angegeben wird, dürfen alle Nutzer, deren Nintendo Network ID auf diesem Verknüpften Nintendo-Gerät registriert wurde, das jeweilige Digitale Produkt nutzen. WICHTIG: Wenn Sie eine Lizenz für ein Digitales Produkt von Dritten erwerben, wird Nintendo lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, um es Ihnen zu ermöglichen, die Lizenz unter Ihrer Nintendo Network ID zu registrieren. Nintendo ist jedoch weder ein Verkäufer noch eine Partei unter irgendeinem Vertrag, den Sie mit solchen Dritten schließen, und Nintendo übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

2.1.1.2 Lizenzen für Digitale Produkte
Alle Digitalen Produkte, die unter Ihrer Nintendo Network ID registriert wurden, und alle Updates solcher Digitalen Produkte sind ausschließlich für die persönliche und nicht gewerbliche Nutzung auf einem Verknüpften Nintendo-Gerät und/oder über das Nintendo Network lizenziert. Digitale Produkte dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Insbesondere dürfen Sie ohne das schriftliche Einverständnis von Nintendo Digitale Produkte weder verleasen oder vermieten noch irgendeinen Teil Digitaler Produkte unterlizenzieren, veröffentlichen, kopieren, verändern, anpassen, übersetzen, rückentwickeln („Reverse Engineering“), dekompilieren oder zerlegen, sofern dies nicht nach dem anwendbaren Recht ausdrücklich erlaubt ist.

Jetzt werde ich noch nachrecherchieren wie sich das mit der Rechtsprechung deckt. ;)
 
@FlamerX: Du färbst ab.
Das macht mir Sorgen...

@Kraxe: Bei der Wii U weiß ich es ehrlich gesagt einfach nicht.
Hab mich damit nie beschäftigt und es einfach angenommen.
Ich weiß aber, dass man die ID nicht auf andere Wii Us übertragen kann und einfach dort den Inhalt nutzen kann, wie es bei der X-Box 360/X-Box One geht.
Also ist es im Prinzip das Gleiche, nur rechtlich anders gelöst.

Damit meine ich aber nicht den Datentransfer, der beinhaltet ja alles und ist nicht rückgängig machbar, laut Nintendo.
Wobei das ja eigentlich quatsch ist, wenn ich so darüber nachdenke...
Man kann ja den ganzen Kram theoretisch immer hin und herschieben, oder hab ich da grad nen Denkfehler? :B
 
In den AGB steht ausdrücklich drinnen, dass die Software an dem Gerät geknüpft ist, wo die NN-ID registriert ist. Komplizierte Scheiße das Ganze. :B

Hin und herschieben ist daher nicht möglich.
 
In den AGB steht ausdrücklich drinnen, dass die Software an dem Gerät geknüpft ist, wo die NN-ID registriert ist. Komplizierte Scheiße das Ganze. :B

Hin und herschieben ist daher nicht möglich.

Also gibt es eine Konsolen-Bindung + Nintendo Network ID-Bindung? :B
Find ich bescheuert.
Dann ist man ja in jedem Falle an Nintendos Kulanz gebunden, falls die Konsole mal verreckt...
 
Also gibt es eine Konsolen-Bindung + Nintendo Network ID-Bindung? :B
Wortwörtlich aus dem AGB:

Sofern nichts anderes angegeben wird, ist die Lizenz für ein Digitales Produkt an Ihre Nintendo Network ID gebunden und erlaubt Ihnen die Nutzung des Digitalen Produkts nur auf dem Verknüpften NintendoGerät, auf welches das Digitale Produkt ursprünglich heruntergeladen wurde.
:B

Sprich: Geht dir die Konsole ein, bist du von nun an ein armes :oink:
 
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