Ankylo
Bekanntes Gesicht
Das auf jeden Fall nicht, weil es den Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" im deutschen Strafrecht nicht gibt.
Das zählt dann auch dann genauso als Beleidigung, wie gegenüber einer reinen zivilen Person.
Es ist kein eigener Paragraph im Strafgesetzbuch, aber erfüllt sehr wohl einen Straftatbestand. Fällt unter den Begriff der Kollektivbeleidigung, den du im Gesetzestext nicht findest, aber in der Rechtssprechung/Literatur. Das auf Wikipedia stimmt so nicht. Gibt auch die Möglichkeit, dass der Vorgesezte die Tat verfolgen lässt, obwohl die Person selbst sich nicht beleidigt fühlt § 194 Abs. 3 StGB.