AW: cut oder uncut? (Nintendo Wii, DS, Gamecube) Was wurde geschnitten in Deutschland?
Manhunt 2 wurde beschlagnahmt
Amtsgericht München ordnet Beschlagnahme an
Das äußerst kontroverse Videospiel
Manhunt 2 hat bei uns bereits
für reichliche Diskussionen gesorgt. Seit dem 13. November 2008 wurde
Manhunt 2 auf Teil B der Liste der Jugendgefährdenden Medien vorläufig
eingetragen. Dies wurde am 15. Januar 2009 bestätigt.
Nun ordnete das
Amtsgericht München die allgemeine Beschlagnahme
des Titels an.
Als Gründe werden im Beschlagnahmebschluss unter anderem genannt:
"Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass das vorbezeichnete
Computerspiel eingeozgen wird, da es einen solchen Inhalt hat, dass jede
vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis seines Inhaltes den Tatbestand der
Gewaltdarstellung (§§131, 74 d StGB) verwirklichen würde."
Weiter heißt es, das Publisher
Take 2 seit der Eintragung auf
Listenteil B, das Spiel nicht mit in den Verkauf gegeben hat. Jedoch
würde nach Meinung des Amtsgerichtes weiterhin die konkrete Gefahr
bestehen, dass der Titel in den Handel gelangen könnte, da bei einer am
13. November 2008 von der Bundesprüfstelle durchgeführten Recherche
festgestellt werden konnte, dass Manhunt 2 bei verschiedenen
Fachgeschäften im Sortiment vorrätig war.
Kritisches Augenmerk wurde wohl ganz offenbar darauf gelegt, dass sich
bei Manhunt 2 alle Gegner ausnahmslos als Menschen darstellen:
"Im Spielverlauf sehen sich die Protagonisten zahlreichen Opponenten
gegenüber, die sich ausnahmslos als Menschen darstellen. Zudem finden
sich einige Spielfiguren, die sich neutral verhalten, aber auch
angegriffen werden können."
Im Folgenden heißt es:
"Aufgrund seines Inhalts ist das Computerspiel "Manhunt 2" (Playstation
2)als Schrift, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer
Art schildern, die eine Verherrlichung solcher Gewalttätigkeiten
ausdrückt, §131 Abs 1 StGB, anzusehen. Der Vertrieb verstößt gegen §131
Abs 1 Nr. 1 StGB.
Das Spiel enthält eine Vielzahl von Tötungsszenen, die Gewalttätigkeiten
gegen Menschen darstellen. Diese sind auch grausam. Grausam tötet, wer
seine Opfer in gefühlloser, unbahrmherziger Gesinnung Schmerzen oder
Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder
Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. (vgl.
Fischer, §211 StGB, Rn 56). [...].
Die Gewalttätigkeiten werden in dem Spiel im Sinne des Paragraphen 131
Abs. 1 Nr. 1 StGB geschildert, d.h. sie werden unmittelbar optisch
und/oder akkustisch wiedergegeben. Daran ändert auch der im Gegensatz
zum Vorgänger "Manhunt" eingebaute Filter nichts, da die Szenen trotz
des Filters deutlich zu erkennen sind. Zudem lässt sich dieser Filter
relativ einfach technisch umgehen, womit diese Szenen ungefiltert zu
erkennen sind."
Im weiteren Verlauf des Schreibens wird explizit noch einmal darauf
hingewiesen, dass der eigentliche und alleinige Spielablauf von Manhunt 2
darin besteht, Tötungen zu planen und auch auszuführen. So würde das
Spiel die Botschaft vermitteln, dass das Töten von menschlichen Wesen zu
einem besonders hohen Spielspass verhilft, der noch durch die
Grausamkeit der möglichen Morde gesteigert wird. So würde das Spiel zu
besonders brutalem Vorgehen animieren und Gewalt zu etwas
Erstebenswerten erheben.
Die Beschlagnahme ist seit dem 10.3.2010 gültig.
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