Foxioldi
Bekanntes Gesicht
Ich hab mal eine Frage zum Urlaubsanspruch nach der Kündigung.
Ich kündige mein Arbeitsverhältnis zum 31.07. Also in der zweiten Jahreshälfte. Habe ich das richtig verstanden, dass ich laut BUrlG Anspruch auf meinen vollen Jahresurlaub habe, weil ich mit der Kündigung die zweite Jahreshälfte angebrochen habe?
Ja, zumindest auf die 20 Tage, welcher gesetzlich vorgeschrieben ist (Mindesturlaub) bei einer 5 - Tage - Arbeitswoche und wenn das Arbeitsverhältnis ab 1.1.2013 bestanden hat.
Hast du z.B im Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub stehen, dann gelten für die 10 Tage andere Regelungen - ist im Arbeitsvertrag eine zusätzliche Klausel (pro rata temporis-Regelung) enthalten, dann werden diese 10 Tage anteilig noch dazu berechnet.
Ohne diese Klausel hast du volle 30 Tage Anspruch auf Urlaub, bei Beendigung nach dem 30.6..2013.(nach meinem gewählten Beispiel).
Hoffe, ich konnte dir helfen.
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