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GTA 4 und die USK
Im Frühjahr diesen Jahres erschien mit GTA 4 wahrscheinlich das Gamehighlight des Jahres 2008. Ein Spiel, das für viel Diskussionstoff gesorgt hat, sowohl bei den Spielern selbst, als auch in den Medien, bei besorgten Eltern und auch bei einigen Politikern. Vielen war es unbegreiflich, wie dieses Spiel eine Freigabe durch die USK bekommen konnte, und das auch noch in der unzensierten Version.
Nun lüftet sich das Geheimnis um die USK-Prüfung des Toptitels.
Auf einer Fachtagung berichtete die ständige Verteterin der obersten USK-Landesbehörde, Lidia Grashoff, über den Gang der Dinge in Bezug auf GTA 4.
So setzte sich das Gremium aus 5 Jugenschützern zusammen, welche per Zufallsprinzip aus einem Pool von 50 Gutachtern ausgewählt worden sind. Zuvor wurde das Spiel in einem Zeitraum von annährend 100 Stunden ausführlich getestet. Dem 5er-Gremium gehörte des Weiteren ein Beobachter der obersten Landesjugendbehörde an. Seitens der USK wurde keine Jugendfreigabe angestrebt.
Der ständige Verteter der Landesjugendbehörde soll jedoch gegen diese Entscheidung sein Veto eingelegt haben, mit dem Ziel, eine Indizierung des Titels zu erwirken.
Publisher Take 2 machte daraufhin von seinem Recht Gebrauch, Berufung einzulegen. Nun wurde ein neues 5er-Gremium gebildet, welches sich von allein für eine Indizierung aussprach.
Auch hierbei legte Take 2 wieder Berufung ein. Nun wurde über das Schicksal des Spiels im Beirat entschieden. In diesem Gremium saß auch ein Mitglied der Bundesprüfstelle für jugengefährdende Medien (BPjM). Hier wurde nun aber entschieden, dass es keinen Grund für eine Indizierung des Spieles gäbe. Die Tatsache, dass man im Spiel zwar Gewalthandlungen ausüben könne, diese jedoch nicht zwingend nötig seien, rettete den Titel vor einer Indizierung.
Abschließen fand sogar noch eine weitere Prüfung durch eine Behörde in Bayern statt, welche aber zum gleichen Ergebnis kam wie der Beirat.
Dies wiederspricht also durchaus vielen Kritikern, welche der Meinung waren, dass die USK in ihrer Entscheidungsfindung nicht unabhängig gehandelt habe. Es gab in dieser Hinsicht zahlreiche Unterstellungen in Richtung der Jugendschutzbehörde und auch des Publishers, wonach dieser der USK sogar Schmiergelder gezahlt haben soll, um eine Freigabe zu erwirken.
Die Vorwürfe dürften sich nun mehr denn je als haltlos herausgestellt haben.
*schnittberichte.com