PlayStation 4 - Diskussionsthread

mal ein paar dummbatzen fragen:

1. Was bedeutet DRM?

Ich habe die Definiton aus dem Media Markt Glossar.

Das Kürzel DRM steht für Digital Rights Management (deutsch: Digitale Rechteverwaltung) und bezeichnet ein Verfahren zur Kontrolle digitaler Medien wie Musik, Filme, E-Books oder Software. Ziel der digitalen Rechteverwaltung ist es, mit Hilfe einer Nutzungskontrolle die Einhaltung von Urheberrechten zu gewährleisten. Mit Hilfe des DRM sind die Rechteinhaber in der Lage, die weitere Verwendung der Dateien und das Kopieren zu kontrollieren, einzuschränken oder ganz zu verhindern. Zudem ermöglicht das DRM Abrechnungsmodelle wie Pay-per-View, bei der nicht die Datei selbst erworben wird, sondern lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.


Im Musikbereich konnte sich DRM nicht durchsetzen, unter anderem weil der Kopierschutz einfach zu umgehen war. Inzwischen verkaufen die größten Musiklabels oder Downloadportale wie iTunes alle Musiktitel ohne einschränkendes DRM. Im Filmbereich ist DRM dagegen weit verbreitet und findet seine Anwendung beispielsweise in Online-Videotheken, die nur eine zeitlich begrenzte Nutzung des Films erlauben.


Kurze juristische Anmerkung von mir. %) Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat dazu in einem Grundsatzurteil entschieden, dass digitale Software weiterverkäuflich für den Privatanweder sein muss. Wenn es interessiert hier noch ein kleiner Zusatz.
Wer einen Wintermantel kauft, den er in der nächsten Saison nicht mehr mag, kann das gute Stück getrost zum Secondhandladen tragen. Niemand wird ihn dafür rechtlich belangen. Bei digitalen Gütern, bei Computerspielen, Ebooks, Musikdateien oder Software ist die Rechtslage komplizierter. Hier erwirbt man in der Regel nicht das Ding an sich, sondern lediglich eine Lizenz, die zur Nutzung berechtigt. In der Frage, ob „gebrauchte“ digitale Güter wie ein Mantel weiterverkauft werden dürfen, hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Juli 2012 ein richtungsweisendes Urteil gefällt, zumindest was Software betrifft. Die Richter kamen darin zu dem Schluss, dass der Weiterverkauf unter bestimmten Bedingungen rechtens ist. Deshalb halte ich DRM in der Form wie er bei der Xbox One geschieht auch nicht für tragbar.


Edit: Das kommt davon, wenn man mehrere Tabs gleichzeitig offen hat. :B
 
Nator schneller, ich gründlicher. Ich hab gewonnen. :B :top:

danke leute, dsr schön ausführlich :)

Achja es sieht gut aus für Oculus Rift auf der PS4

hoffe das es wirklich kommt. das wäre der oberhammer.

Und damit geht der größte Vorteil der PS gegenüber der Xbox flöten.

wer noch KEIN PS+ hat ist wirklich selber schuld. Weil es einfach geil geworden ist
 
Und damit geht der größte Vorteil der PS gegenüber der Xbox flöten.

Nicht ganz. Die bekannten Plus-Vorteile bleiben ja bestehen. Konstenlose Spiele, Rabatte, Teilnahmen an Beta-Programmen, Savegame-Sicherungen in der Cloud, automatische Updates und so weiter.

Außerdem sind alle anderen Anwendungen, die einen Internetverbindun voraussetzen, von Plus nicht betroffen. Beispielsweise Netflix, Hulu, Amazon Instant, (Youtube-App?), etc. Für viele hierzulande zwar eher uninteressant, dank Proxys aber möglich. Nehmen wir an, Leute wollen gemütlich im Wohnzimmer Netflix schauen (so wie ich es täglich tue), während sie im Moment aber nichts zocken wollen, dann müssen sie für das Angebot an Filmen und Serien auf der Xbox One gleich doppelt zahlen, nämlich für Gold und Netflix selbst. Auf der PS4 hingegen nur für Netflix. Hulu ist teilweise sogar kostenlos. Zugang nur mit Gold erhalten zu können, ergibt da schlichtweg keinen Sinn. Zumal alle diese Services auf PC und anderen Geräten wie Mobiltelefonen kostenlos zu erreichen sind. Wie gesagt, für viele hierzulande uninteressant, aber eben nicht für alle und in den USA ein bedeutender Faktor. Somit definitiv ein kleiner Pluspunkt der PS4 gegenüber der Xbox One, dass solche Anwendungen, welche auch immer davon betroffen sind, nicht durch Plus hinter einer mehr als unnötigen Kostenbarriere stehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kurze juristische Anmerkung von mir. %) Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat dazu in einem Grundsatzurteil entschieden, dass digitale Software weiterverkäuflich für den Privatanweder sein muss. Wenn es interessiert hier noch ein kleiner Zusatz.
Wer einen Wintermantel kauft, den er in der nächsten Saison nicht mehr mag, kann das gute Stück getrost zum Secondhandladen tragen. Niemand wird ihn dafür rechtlich belangen. Bei digitalen Gütern, bei Computerspielen, Ebooks, Musikdateien oder Software ist die Rechtslage komplizierter. Hier erwirbt man in der Regel nicht das Ding an sich, sondern lediglich eine Lizenz, die zur Nutzung berechtigt. In der Frage, ob „gebrauchte“ digitale Güter wie ein Mantel weiterverkauft werden dürfen, hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Juli 2012 ein richtungsweisendes Urteil gefällt, zumindest was Software betrifft. Die Richter kamen darin zu dem Schluss, dass der Weiterverkauf unter bestimmten Bedingungen rechtens ist. Deshalb halte ich DRM in der Form wie er bei der Xbox One geschieht auch nicht für tragbar.

Also das wusste ich bisher nicht, finde ich sehr interessant. Ob es da dann wohl zu vielen Klagen gegen MS kommt?

Soviel übrigens auch dazu, dass die Politik von MS okay sei und sich ja jeder im Vorfeld klar darüber wäre, was er da kauft... das System der XboxOne ist schlichtweg ungesetzlich!
 
Weis man eigentlich schon wie es mit der Kompatibilität von Dritthersteller-Zubehör (PS 3) aussieht?

In meinem Fall würde mich interessieren ob ich mein altes "Logitech Driving Force Pro" auch auf der PS 4 verwenden kann. Ich weis ich bin sehr früh dran mit der Frage, kann aber ja sein dass da jemand schon was gelesen hat.

Meine Move + Navi Controller kann ich ja weiterhin benutzen, aber benötige ich dazu dann die neue Kamera oder läuft das dann noch mit dem PSEye?

Was mich noch interessieren würde ist, wenn man die PS 3 Titel über Gaikai streamt, kann man da seine alten Spielstände weiterhin nutzen?

Vllt. gibts ja die ein oder andere Antwort bereits.

LG
XAXL
 
Wieso ist es ungesetzlich? MS hat doch gesagt, dass es möglich sein wird, seine Gebrauchtspiele zu verkaufen.

in der jetzigen form ist es nicht ungesetzlich. ms hatte in der vergangenheit schon genug mit europäischen gerichten zu tun, um zu wissen, wie weit sie gehen können. ;)
es ist eben einfach stark im praktischen nutzen für den kunden eingschränkt. aber da ein verkauf grundsätzlich möglich ist, ist es auch gesetzeskonform.

interessant wird wohl eher, wie sich das mit den download-spielen entwickeln wird. wird man irgendwann spiele bzw die lizenzen an den anbieter gegen eine gutschrift zurückgeben können? oder an andere weitergeben/verkaufen können? das wäre imo interessant zu erfahren, wie da eventuelle pläne aussehen.
 
interessant wird wohl eher, wie sich das mit den download-spielen entwickeln wird. wird man irgendwann spiele bzw die lizenzen an den anbieter gegen eine gutschrift zurückgeben können? oder an andere weitergeben/verkaufen können? das wäre imo interessant zu erfahren, wie da eventuelle pläne aussehen.

amazon hat ja sowas mit E-Books vor, die wird man wohl verkaufen können. Also man sieht dass es auch anders gehen kann.

Ich glaube MS wird nicht mehr Ärger bekommen als Steam. ;)
 
interessant wird wohl eher, wie sich das mit den download-spielen entwickeln wird. wird man irgendwann spiele bzw die lizenzen an den anbieter gegen eine gutschrift zurückgeben können? oder an andere weitergeben/verkaufen können? das wäre imo interessant zu erfahren, wie da eventuelle pläne aussehen.

Ja wie ist denn das eigentlich mit dem 14 Tage Rückgaberecht bei Online-Erwerb? Das müsste für DL Spiele ja eigentlich auch gelten, oder?
 
interessant wird wohl eher, wie sich das mit den download-spielen entwickeln wird. wird man irgendwann spiele bzw die lizenzen an den anbieter gegen eine gutschrift zurückgeben können? oder an andere weitergeben/verkaufen können? das wäre imo interessant zu erfahren, wie da eventuelle pläne aussehen.

Ich bin einfach so frei und poste meine Ausführungen aus dem anderen Thread hierher. %)

Sie führen zwar die Möglichkeit ein die Spiele weiterzuverkaufen, allerdings darf das nicht nur Microsoft alleine entscheiden. Denn diese Möglichkeit muss auch verbraucherfreundlich sein und speziell wir in Deutschland haben da sehr strenge Vorschriften, da hier der Verbraucher besonders geschützt wird. Außerdem dürften Microsoft streng genommen kein Geld daran verdienen, da sie bei deutschen Kaufverträgen weder Käufer noch Verkäufer sind. Aber am Ende biegen sie es so hin, dass Microsoft gleichzeitig Käufer und Verkäufer ist, womit sie wieder zusätzlich Geld machen können. Ob so ein Verfahren rechtens, ist momentan noch mehr als fraglich, aber moralisch auf jeden Fall, weil sie an der gebrauchten Lizenz noch zusätzlich Geld verdienen.

Ja wie ist denn das eigentlich mit dem 14 Tage Rückgaberecht bei Online-Erwerb? Das müsste für DL Spiele ja eigentlich auch gelten, oder?

Bei solchen Onlinegeschäften handelt es sich um sog. Fernabsatzverträge. Das tolle an diesen ist, dass automatisch kraft Gesetzes dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Zwar gibt es eine Reihe von Ausnahmen, aber Download fallen nach meinem Kenntnisstand bisher nicht darunter. Im Anschluss hat man dann die von dir angesprochene 14-tägige Frist zum Widerruf. Allerdings finde ich leider nirgends eine Entscheidung wie das bei Downloads genau aussieht. :| Deshalb ist die Rücknahme beim Media Markt oder Saturn rein auf Kulanz, denn annehmen müssen die das Zeug nur wenn es mangelhaft ist. ;)


Unabhängig davon sind mir, da mir heute langweilig in der Vorlesung war, noch zwei lustige Sachen aufgefallen. Zum einem garantiert das Grundgesetz, immerhin unsere Verfassung, dass das Eigentum und das Erbrecht gewährleistet werden. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Allerdings ist eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Ob die Xbox One darunter fällt ist Entscheidungssache, zumindest bedenklich finde ich das Ganze schon.

Das andere ist Kinect 2, was zumindest nach meinem Empfinden grob gegen Verfassung und Datenschutz verstößt. Denn meine private Wohung ist unverletztlich und darf nur unter strengsten Voraussetzungen vom Staat durchsucht. Wobei grundsätzlich niemand sonst, schon gar kein Unternehmen, dieses Recht durchbrechen darf.
 
Das andere ist Kinect 2, was zumindest nach meinem Empfinden grob gegen Verfassung und Datenschutz verstößt. Denn meine private Wohung ist unverletztlich und darf nur unter strengsten Voraussetzungen vom Staat durchsucht. Wobei grundsätzlich niemand sonst, schon gar kein Unternehmen, dieses Recht durchbrechen darf.
Niemand durchsucht deine Wohnung. Weder der Staat, noch Microsoft. Wo nimmst du diese Information her?
 
Niemand durchsucht deine Wohnung. Weder der Staat, noch Microsoft. Wo nimmst du diese Information her?

Ich habe ein Recht darauf, dass meine Wohnung unverletztlich ist. Wie will das Microsoft mir gewähren, wenn Kinect schon auf den Befehl "Xbox on" reagiert, dass die optische Erfassung der Kamera wirklich die ganze Zeit aus ist?
 
Ich habe ein Recht darauf, dass meine Wohnung unverletztlich ist. Wie will das Microsoft mir gewähren, wenn Kinect schon auf den Befehl "Xbox on" reagiert, dass die optische Erfassung der Kamera wirklich die ganze Zeit aus ist?
Du kannst auch diesen Befehl deaktivieren.

Wie sie es dir versichern wollen? Dasselbe könntest du Apple, Dell, Fujitsu, Samsung, Acer, Asus, HTC, etc auch fragen. -.-
 
einmal der Größenvergleich zur Xbox One und den bei aktuellen Konsolen (in den Fat-Versionen) der Rivalen

Wetter brecher ist die PS4 klein :o gefällt mir, kleines, kompaktes, cooles Technikmonster :X, nicht so ein fetter Klotz wie die One :B

Find ich zwar durchaus schick und gelungen wie sie die Konsole so klein bekommen haben, doch bin ich der Einzige der sich da ein wenig Sorgen über die Kühlung bzw Lautstärke macht?
Die PS4 wird ja nicht unbedingt wenig Leistung haben und da ein entsprechend dimensioniertes Kühlsystem auf so kompaktem Raum unterzubringen ohne dass es wie ein Föhn dröhnt? :O

Immerhin ist die PS4 sogar schlanker als die PS3 slim - und das bei massiv mehr Leistung. Die One wird ja wohl auch nicht umsonst so ein dicker Klotz sein. (auch wenn MS noch nie für filigranes Design bekannt war)
 
Find ich zwar durchaus schick und gelungen wie sie die Konsole so klein bekommen haben, doch bin ich der Einzige der sich da ein wenig Sorgen über die Kühlung bzw Lautstärke macht?
Die PS4 wird ja nicht unbedingt wenig Leistung haben und da ein entsprechend dimensioniertes Kühlsystem auf so kompaktem Raum unterzubringen ohne dass es wie ein Föhn dröhnt? :O

Immerhin ist die PS4 sogar schlanker als die PS3 slim - und das bei massiv mehr Leistung. Die One wird ja wohl auch nicht umsonst so ein dicker Klotz sein. (auch wenn MS noch nie für filigranes Design bekannt war)
Ist es bei den Prozessoren nicht so dass die immer kleiner bzw z. B. in 35nm anstatt 45 nm gefertigt werden und dadurch weniger Strom verbrauchen bzw. dadurch nit so heiß werden? (Ich kenn mich da nicht so gut aus)

Wenn ich so an meinen Core2Quard von Intel denke, dann ist der Kühler kleiner als der damals von meinem Pentium Prozessor.

Ich denke, dass sich Sony da schon gedanken gemacht hat, vorallem weil sie ja das YLOD debakel der PS 3 hatten, was ja auch ein HItzeproblem war.

Ich vertrau einfach mal drauf.
 
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