Hä? Also, wenn das Gedicht eines war, dann doch wohl vorsätzlich beleidigend.
finde ich auch
die Sache riecht mal wieder ganz streng nach Promi-Bonus (auch wenn oft abgestritten wird, dass ein solcher existiert)
Böhmi hat Mist gebaut, dann soll Böhmi auch bestraft werden, wenigstens finanziell.
Die Verwirklichung von Straftaten wird ganz grob nach vier Punkten geprüft:
a) objektiver Tatbestand
b) subjektiver Tatbestand
c) Rechtswidrigkeit
d) Schuld
Im Fall von Jan Böhmermann hat man die Prüfung bei Punkt b) schon beendet. Der subjektive Tatbestand erfasst dabei in aller Regel das Wissen und Wollen sämtliche Merkmale des objektiven Tatbestands zu verwirklichen und wird auch Vorsatz genannt. Eine Definition lautet:
Vorsatz (dolus eventualis) bzgl. aller Merkmale des objektiven Tatbestands, insbesondere muss der Täter die tatsächlichen Umstände gekannt haben, die seine Garantenstellung begründen.
Die Staatsanwaltschaft begründet es so, dass es Böhmermann am Wollen fehlt. Die Merkmale des objektiven Tatbestands hat er zweifelsfrei erfüllt (Ehrverletzung, etc.), wobei es auf einen objektiven Empfängerhorizont ankommt und darunter fallen Worte wie Ziegenficker definitiv.
Jedoch liegt kein Vorsatz inbesondere kein Wollen dabei, da er während seines Vortrages immer wieder gelacht hat und Hinweise gegeben hat, weshalb die Ernsthaftigkeit der Aussagen bezweifelt werden kann.
Beispielsweise macht es geschrieben einen Unterschied, ob ich die Parole raushaue "Revolvermeister ist ein Kinderschänder!" oder"Revolvermeister ist ein Kinderschänder!
". Der
alleine lässt die Ernsthaftigkeit und somit Wollen vermissen, weshalb der subjektive Tatbestand nicht erfüllt ist.
Hätte man jetzt mit dem Slogan "Satire darf alles!" oder Kunstfreiheit argumentieren wollen, dann hätte man den subjektiven Tatbestand bejahen müssen und hätte die Argumentation unter Punkt d) Schuld führen müssen. Dabei hätte man zu
dem Ergebnis kommen können, dass er schuldbefreiend gehandelt haben könnte.
Wobei ich mittlerweile dahingehend revidieren muss, dass die Einstellung genauso ein großer Erfolg ist wie ein Freispruch, denn dadurch macht man Erdogan noch lächerlicher.
Böhmi hat aber keinen Mist gebaut. Er hat einfach den Unterschied zwischen Satire und Beleidigung aufgezeigt, nachdem die Geissel der Türkei gegen einen Extra-3-Beitrag vorgegangen ist, weil er sich durch diesen beleidigt sah, in dem er Erdogan in Form eines Gedichtes aufs übelste beschimpft hat, was (meiner Meinung nach) das Gedicht zur Satire erhebt.
Ich bin der Meinung, dass es keine gute Satire war, sondern eher sehr schlechte und dumme Satire, da gefällt mir beispielsweise
Torsten Sträter besser. Wobei es zwar immer heißt "Dummheit schützt vor Strafe nicht", aber konkret in seinem Fall war es doch ganz gut, dass er diese Ernsthaftigkeit, die meiner Meinung nach ein Bestandteil guter Satire ist, vermissen lies. Dadurch wurde es jetzt im Endeffekt für ihn sogar leichter.
Das Verfahren wegen Majestätsbeleidigung läuft allerdings weiter.
Das Verfahren ist damit auch eingestellt. Die einzigen Verfahren die noch übrig sind, sind die zivilrechtlichen Verfahren Erdogans gegen Böhmermann. Dabei geht es allerdings nicht um eine Strafe nach dem Strafrecht für Böhmermann, sondern lediglich um so Dinge wie Schadensersatz wegen Rufschädigung oder ein Verbot des Gedichtes. Diese Dinge sind eigentlich vollkommen uninteressant.
"Satire darf das" halte ich für absoluten Schwachfug.
Der Spruch ist auch schwachsinnig, weil das Originalzitat von Kurt Tucholsky nur immer in dieser verkürzten Form wiedergegeben wird. Im Original heißt es "Satire darf alles, aber nicht alles ist Satire."
Was man nun zu Satire zählt und was nicht, kann jedem selbst überlassen sein, insbesondere beim Thema, ob es gute oder schlechte Satire ist. Persönlich ist das Gedicht zwar lustig, aber schon sehr platt und liefert für mich keine neuen Erkenntnisse, die ich beispielsweise beim politischen Kabarett (z.b. Die Anstalt) erwarte. Dafür ist Jan Böhmermann aber auch themenübergreifend tätig und beschäftigt sich nicht nur mit Politik, sondern auch mit Gesellschaft, Medien oder Jugendthemen.
ich habe mal eine Beitrag im fernsehen gesehen. wie gesagt es ist nicht mein Humor. ist halt so.
Finde man merkte ihm in den letzten Monaten und seinen Sendungen das Thema auch an, dass ihm das Thema auf die Nieren ging. Veragate war zwar sehr genial, aber schon vorher in Produktion, weshalb dies wie das Gedicht schon länger in Planung war. Insgesamt wirkt er doch ein wenig gebremst und zurückhaltend bei manchen Themen, wobei sich die Sendungen seit der Sommerpause wieder steigern. Trotzdem bin ich gespannt, wie sehr er jetzt aufdrehen wird.
Taurig ist finde dennoch, dass das Thema jetzt schon wieder erledigt ist. Die Gesellschaft interessiert sich meines Erachtens viel zu wenig für juristische Fälle, wobei man gerade im Strafrecht dies hervorragend machen kann. Die allermeisten Hauptverhandlungen finden öffentlich statt und jeder kann sich einmal in eine Verhandlung reinsetzen und zuhören. Allerdings kommt bis auf die Angehörigen in über 90-95% niemand anderes, Rentner einmal ausgenommen.
Viele Richter sind schon froh, wenn sich Schulklassen im Saal einfinden und einmal einen Tag lang verschiedene Verhandlungen besuchen. Wenn man die fragt, nehmen sich die durchaus auch Zeit dafür und erklären den Schülern im Anschluss daran bestimmt noch einige Dinge.
Höhepunkt ist immer für mich, wenn in den Zeitungen über Prozesse berichtet wird, bei denen niemand als Prozessbesucher anwesend war. Da schlage ich immer die Hände vor dem Kopf zusammen und frage mich, warum die Reporter immer etwas zu aktuellen Fällen schreiben, wenn sie selber nicht dabei waren. Das ist ungefähr so wie einen Bericht zu einem Fußballspiel zu schreiben, wenn man nur das Ergebnis und die Torschützen kennt.