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Der Politik-Thread

Als erste Maßnahme sollte man den Mobber eine richtige auf die Fresse geben und dann anzeigen, und ja, dann könnte er auch Strafanzeige stellen...:$und der Mobber würde bestimmt wieder vom Gesetz her in Schutz genommen.


Nein, wenn der gemobbte den Peinigern eine in die fresse haut, wird erstmal geprüft ob der gemobbte brutale videospiele spielt :rolleyes:
 
Nein, wenn der gemobbte den Peinigern eine in die fresse haut, wird erstmal geprüft ob der gemobbte brutale videospiele spielt :rolleyes:

Und auch hier wird der Mobber erstmal wieder in Schutz genommen, man kann es drehen und wenden wie man will...;-D

Nochmal zum Satirethema - hat der Erdogan 2 mal Strafanzeige gestellt? - einmal als Politiker, wo der Paragraf greift, wo die Bundesregierung erst eine Strafanzeige zulassen muß, damit ermittelt werden kann und einmal als Privatperson gleich beim Gericht in Mainz...?, und hier die Ermittlung gleich aufgenommen werden muß / wird?
Ist alles etwas undurchsichtig..., Frau Merkel hat sich noch nicht geäußert - denke auch, dass sie das gar nicht macht, sollte er als Privatperson eine Anzeige gemacht haben - wäre sie dann aus dem Schneider...?
Ein Fall für Ankylo...;D, oder weiß jemand da was genaues?
 
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Einmal off-topic: also dürfte jeder der in der schule oder am arbeitsplatz gemobbt wird, Strafanzeige stellen?

Theoretisch ja, aber praktisch wird das kaum umzusetzen sein, weil wie will man die ganzen Anzeigen dann untersuchen?

Ein Fall für Ankylo...;D, oder weiß jemand da was genaues?

Den Strafantrag kann bei einer normalen Beleidigung jeder stellen. Bei der Beleidigung von Staatsoberhäuptern braucht man dazu noch die Zustimmung der Bundesregierung.
 
Den Strafantrag kann bei einer normalen Beleidigung jeder stellen. Bei der Beleidigung von Staatsoberhäuptern braucht man dazu noch die Zustimmung der Bundesregierung.


Ich meinte jetzt speziell die private Anzeige von Erdogan, ob das so ist und eben dann die Bundesregierung sich dann nicht äußern muß - also ob es dann nur eine rein persönliche Strafverfolgung geben würde gegen Böhmermann.
 
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Ich meinte jetzt speziell die private Anzeige von Erdogan, ob das so ist und eben dann die Bundesregierung sich dann nicht äußern muß - also ob es dann nur eine rein persönliche Strafverfolgung geben würde gegen Böhmermann.

Bei dieser privaten Anzeigen wegen Beleidigung von Erdogan nimmt die Staatsanwaltschaft ganz normal die Ermittlungen auf und ermittelt gegen Jan Böhmermann. Anschließend wird sie das Verfahren entweder einstellen oder sie beantragt einen Strafbefehl oder die Zulassung einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Das hat mit der Bundesregierung überhaupt nichts zu tun.

Bei der Anzeigen wegen Beleidiung von ausländischen Staatsoberhäuptern hingegen, benötigt Erdogan zwingend die Zustimmung der Bundesregierung, damit der Strafantrag voll gestellt worden ist. Verweigert sie diese, so ist das Verfahren gleich beendet.

Theoretisch sind es zwei getrennte Verfahren, aber praktisch wird halt einmal gegen Jan Böhmermann ermittelt. Deshalb sind auch die ganzen Anzeigen von Privatleuten sinnlos, weil diese nicht betroffen sind.
 
Also muß die Bundesregierung auf alle Fälle Stellung nehmen, weil er als "Politperson" auch Strafanzeige gestellt hat.
Gibt sie diesem statt, gäbe es dann 2 getrennte Strafverfahren.., lehnt die Bundesregierung diesen ab, gibt es auf alle Fälle "nur" ein Strafverfahren auf persönlicher Ebene - hab ich das jetzt richtig verstanden?
 
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Also muß die Bundesregierung auf alle Fälle Stellung nehmen, weil er als "Politperson" auch Strafanzeige gestellt hat.
Gibt sie diesem statt, gäbe es dann 2 getrennte Strafverfahren.., lehnt die Bundesregierung diesen ab, gibt es auf alle Fälle "nur" ein Strafverfahren auf persönlicher Ebene - hab ich das jetzt richtig verstanden?

Du hast es richtig verstanden. Allerdings gibt es dann keine zwei getrennten Strafverfahen, sondern es werden eher beide Verfahren zu einem einzigen Verfahren verbunden. Ganz einfach weil dies am einfachsten und praktikabelsten ist.
 
Du hast es richtig verstanden. Allerdings gibt es dann keine zwei getrennten Strafverfahen, sondern es werden eher beide Verfahren zu einem einzigen Verfahren verbunden. Ganz einfach weil dies am einfachsten und praktikabelsten ist.

Das wäre meine nächste Frage gewesen wegen dann eventuell 2 Strafverfahren...;-D, das wäre ja dann "Doppelmoppel"..., würde aber gut zur deutschen Justiz passen....:B

Vielen Dank für deine Aufklärung!
 
Wenn wir Ankylo nicht hätten ;-D

Ich finde Ankylos Aufklärungen in diesem thread immer wieder interessant. :top: Praktisch wenn man in diesem Bereich ein Profi hat. :)
 
Ich kopiere zu dem Thema mal meinen Post von fb:

"Ich hab' mir das heute mal angesehen, was da gelaufen ist. Wer meine Aktivität auf fb ein bisschen verfolgt sollte wissen, dass ich auf Satire stehe und Sarkasmus mein Humor ist. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Satire und derben Beleidigungen gegen eine Person, unabhängig der Position dieser Person.
Und nur, weil man vor seinen Beleidigungen sagt, das folgende darf man nicht sagen, ändert es nichts daran, dass man es gesagt hat oder dass es keine Wirkung hätte.

Insofern finde ich den Strafantrag gerechtfertigt."


Kleiner Vergleich:

Flamer: Was ist Körperverletzung?
Ankylo: Wenn man jemandem physischen oder psychischen Schaden zufügt. Wenn ich dich jetzt beispielsweise leicht schubse habe ich dich zwar angefasst, aber nicht verletzt.
Flamer: Das heißt, das ist erlaubt?
Ankylo: Das ist erlaubt!
*Ankylo schubst Flamer*
Flamer: Aber wenn ich dir jetzt mit dem Baseballschläger eine über den Schädel ziehe? Was ist dann?
Ankylo: Das ist nicht erlaubt.
Flamer: Das ist nicht erlaubt?
Ankylo: Richtig, das ist nicht erlaubt.
Flamer: Aha, das Folgende ist nicht erlaubt und ich darf es nicht machen.
*Flamer zieht Ankylo mit dem Baseballschläger eine über den Schädel*



Ich finde, es geht einfach gar nicht, was sich der Typ da geleistet hat. Wenn mich jemand Arschloch nennt oder Fick dich sagt, lache ich drüber. So was ist man gewohnt, das sind ja fast schon alltäglich benutzte Wörter. Was er gemacht hat, war eine Aneinanderreihung von schärfsten Beleidigungen, die ich persönlich auch als deutlich härter als nur das angesprochende Arschloch empfinde.

Seinen Namen kann ich aber schon lange nicht mehr hören. Geht mir echt auf die Eier.
 
Ich kopiere zu dem Thema mal meinen Post von fb:

"Ich hab' mir das heute mal angesehen, was da gelaufen ist. Wer meine Aktivität auf fb ein bisschen verfolgt sollte wissen, dass ich auf Satire stehe und Sarkasmus mein Humor ist. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Satire und derben Beleidigungen gegen eine Person, unabhängig der Position dieser Person.
Und nur, weil man vor seinen Beleidigungen sagt, das folgende darf man nicht sagen, ändert es nichts daran, dass man es gesagt hat oder dass es keine Wirkung hätte.

Insofern finde ich den Strafantrag gerechtfertigt."


Kleiner Vergleich:

Flamer: Was ist Körperverletzung?
Ankylo: Wenn man jemandem physischen oder psychischen Schaden zufügt. Wenn ich dich jetzt beispielsweise leicht schubse habe ich dich zwar angefasst, aber nicht verletzt.
Flamer: Das heißt, das ist erlaubt?
Ankylo: Das ist erlaubt!
*Ankylo schubst Flamer*
Flamer: Aber wenn ich dir jetzt mit dem Baseballschläger eine über den Schädel ziehe? Was ist dann?
Ankylo: Das ist nicht erlaubt.
Flamer: Das ist nicht erlaubt?
Ankylo: Richtig, das ist nicht erlaubt.
Flamer: Aha, das Folgende ist nicht erlaubt und ich darf es nicht machen.
*Flamer zieht Ankylo mit dem Baseballschläger eine über den Schädel*



Ich finde, es geht einfach gar nicht, was sich der Typ da geleistet hat. Wenn mich jemand Arschloch nennt oder Fick dich sagt, lache ich drüber. So was ist man gewohnt, das sind ja fast schon alltäglich benutzte Wörter. Was er gemacht hat, war eine Aneinanderreihung von schärfsten Beleidigungen, die ich persönlich auch als deutlich härter als nur das angesprochende Arschloch empfinde.

Seinen Namen kann ich aber schon lange nicht mehr hören. Geht mir echt auf die Eier.
Klar, das ständige Daraufhinweisen, dass das nicht erlaubt sei und man sowas nicht sagen darf, etc., entschärft die Sache natürlich in keinster Weise und adelt das Gedicht auch nicht zur Satire, und spielt, wenn überhaupt nur eine untergeordnete Rolle.
Aber was von Bedeutung ist, und es zu mehr macht, als zu einer einfachen Beleidigung ist eben der Bezug zum Fall von Extra3, die einen Beitrag über Erdogan ausgestrahlt haben, der völlig oberhalb der Gürtellinie war, und gegen den der Heini Erdogan auch vorgegangen ist. Das ist von Relevanz und muss berücksichtigt werden.
Aber ob das deswegen völlig einwandfreie Satire ist? Da bin ich überfragt.
 
Ich kopiere zu dem Thema mal meinen Post von fb:

"Ich hab' mir das heute mal angesehen, was da gelaufen ist. Wer meine Aktivität auf fb ein bisschen verfolgt sollte wissen, dass ich auf Satire stehe und Sarkasmus mein Humor ist. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Satire und derben Beleidigungen gegen eine Person, unabhängig der Position dieser Person.
Und nur, weil man vor seinen Beleidigungen sagt, das folgende darf man nicht sagen, ändert es nichts daran, dass man es gesagt hat oder dass es keine Wirkung hätte.

Insofern finde ich den Strafantrag gerechtfertigt."


Kleiner Vergleich:

Flamer: Was ist Körperverletzung?
Ankylo: Wenn man jemandem physischen oder psychischen Schaden zufügt. Wenn ich dich jetzt beispielsweise leicht schubse habe ich dich zwar angefasst, aber nicht verletzt.
Flamer: Das heißt, das ist erlaubt?
Ankylo: Das ist erlaubt!
*Ankylo schubst Flamer*
Flamer: Aber wenn ich dir jetzt mit dem Baseballschläger eine über den Schädel ziehe? Was ist dann?
Ankylo: Das ist nicht erlaubt.
Flamer: Das ist nicht erlaubt?
Ankylo: Richtig, das ist nicht erlaubt.
Flamer: Aha, das Folgende ist nicht erlaubt und ich darf es nicht machen.
*Flamer zieht Ankylo mit dem Baseballschläger eine über den Schädel*



Ich finde, es geht einfach gar nicht, was sich der Typ da geleistet hat. Wenn mich jemand Arschloch nennt oder Fick dich sagt, lache ich drüber. So was ist man gewohnt, das sind ja fast schon alltäglich benutzte Wörter. Was er gemacht hat, war eine Aneinanderreihung von schärfsten Beleidigungen, die ich persönlich auch als deutlich härter als nur das angesprochende Arschloch empfinde.

Seinen Namen kann ich aber schon lange nicht mehr hören. Geht mir echt auf die Eier.

Das sehe ich anders. Du setzt gerade Beleidigung und Körperverletzung in einen direkten Vergleich. Das passt aber nicht.
Die Frage ist ja, wie du ein Verbot deutlich machen kannst. Das Verbot für eine körperliche Tat kannst du auf anderem Wege, nämlich verbal oder in Schriftform deutlich machen.
Das Verbot für eine sprachliche Beleidigung kannst du aber nicht auf einem anderen Kommunikationsweg deutlich machen. Du musst es verbal machen. Du bewegst dich also auf der selben Kommunikations-ebene wie der verbotene Inhalt selbst.
Man kann hier höchstens die Beleidigung umschreiben, bietet dann aber immer Interpretationsfreiraum.
Es ist daher legitim die Beleidigung als Beispiel zu nennen.


Die Frage hier ist also: Geht das, was Jan Böhmermann vorgelesen hat noch als Nennung von Beispielen durch, oder geht es darüber hinaus.
Außerdem besteht die Frage, ob die Satire als solche einen gesonderten Status genießen muss oder nicht. Darf ich jemanden auf satirischem Weg direkt angreifen oder nicht?

Ich bin der Meinung, dass man das ausdrücklich darf!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Verbot für eine sprachliche Beleidigung kannst du aber nicht auf einem anderen Kommunikationsweg deutlich machen. Du musst es verbal machen. Du bewegst dich also auf der selben Kommunikations-ebene wie der verbotene Inhalt selbst.
Man kann hier höchstens die Beleidigung umschreiben, bietet dann aber immer Interpretationsfreiraum.
Es ist daher legitim die Beleidigung als Beispiel zu nennen.
Ja, das ist korrekt. Beispiele enthalten nur nicht explizit immer dieselbe Person. Wozu haben wir eine komplexe Sprache, in der auch unbestimmte Artikel und Subjekte existieren, wenn wir sie nicht benutzen? ;)
Zumal es absolut offensichtlich ist, dass es Vorsatz war.


Die Frage hier ist also: Geht das, was Jan Böhmermann vorgelesen hat noch als Nennung von Beispielen durch, oder geht es darüber hinaus.
Da stimme ich dir zu, das ist die Frage. Und die Antwort lautet ganz klar: Es geht darüber hinaus. Erklärung dafür s. o.
 
Frau Merkel erlaubt die Strafverfolgung - und damit sind ihr die Gesetze der Presse - und Meinungsfreiheit wohl nicht so wichtig, wird nicht lange dauern, übernimmt sie die Politik von Herrn Erdogan :B
Na ja, ich bins ja gewohnt, diese Sachen nicht zu haben.... , ich finde ihre Entscheidung ist falsch.
 
Mein Gott, selbst sowas können unsere Politiker nicht, nach dem ja wohl, hm, lass mich nachdenken, achja: JEDER gesagt hat dass die Klage an Böhmermann nicht gerechtfertigt ist :$

Tja Frau Merkel, ich hoffe ja stark dass Sie abgewählt werden
 
Tja Frau Merkel, ich hoffe ja stark dass Sie abgewählt werden

Das wird sie sicher nicht, sie treibt noch ihr Unwesen bis nächstes Jahr (zur Wahl stellt sie sich sicher nicht mehr, sie hat ihr Heu in allem eingefahren) und hinterläßt ihrem Nachfolger, ich gehe ja von einer Nachfolgerin aus, ihr ganzes Kuddelmuddel...:B, aber wenn die CDU wieder weiter regiert, verändert sich da nichts und ist deshalb auch nicht tragisch.

Mal sehen, wann in der Schule das Fach türkisch als Pflichtfach eingeführt wird und die Kopftuchpflicht in Deutschland wird wohl auch noch kommen...;D - auch für Männer, denn Frau Merkel macht keine halben Sachen.

Frau Merkel, weiter so!
 
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Frau Merkel erlaubt die Strafverfolgung - und damit sind ihr die Gesetze der Presse - und Meinungsfreiheit wohl nicht so wichtig
Ich warte bis zum Urteil, ehe ich den Kopf schüttele. Oberflächlich betrachtet, scheint ja gegen Paragraph 103 verstoßen worden zu sein, eine Anklage ist also nicht ungerechtfertigt. Die Frage ist nur, ob die Anklage Bestand hat? Darüber müssen sich dann eben Anwälte streiten und ein Richter entscheiden.
Der entsprechende Paragraph 103 wird ja offenbar demnächst abgeschafft.
 
Ich warte bis zum Urteil, ehe ich den Kopf schüttele. Oberflächlich betrachtet, scheint ja gegen Paragraph 103 verstoßen worden zu sein, eine Anklage ist also nicht ungerechtfertigt. Die Frage ist nur, ob die Anklage Bestand hat? Darüber müssen sich dann eben Anwälte streiten und ein Richter entscheiden.
Der entsprechende Paragraph 103 wird ja offenbar demnächst abgeschafft.

Ja, das stimmt schon, was du geschrieben hast.

Aber mit dem Kopf schütteln tu ich schon jetzt, denn Frau Merkel ist mit ihrer Entscheidung erpreßbar geworden und das wird Herr Erdogan mit Freuden aufnehmen und damit gute Chancen haben, Deutschland weiter Milliarden aus dem Kreuz zu ziehen und seine Politik auch ins Land einzubringen.
Der gibt doch nicht Ruhe, der marschiert jetzt erst recht weiter und erzwingt auch noch die Aufnahme in die EU. :$
 
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