Joachim
Löw kann erst im Juni einen Spieler für den verletzten
Michael
Ballack offiziell in sein WM-Aufgebot berufen. Sollte sich der
Bundestrainer für einen Kandidaten entscheiden, der derzeit nicht zum 27
Spieler umfassenden Kader gehört, müsste Ballack am 1. Juni sogar noch
offiziell beim Weltverband als WM-Spieler gemeldet werden, obwohl er
beim Turnier in Südafrika gar nicht spielen kann. Das ergibt sich aus
Artikel 26.6. der WM-Statuten des Fußball-Weltverbandes FIFA.
Demnach müssen alle WM-Teilnehmer am 1. Juni der FIFA einen Kader von
23 Akteuren melden. Diesem Aufgebot dürfen nur Akteure angehören, die
der FIFA im maximal 30 Spieler umfassenden, vorläufigen Aufgebot am 11.
Mai gemeldet worden waren. Nach dem 1. Juni kann jedes Team bis 24
Stunden vor dem Anpfiff der ersten Partie Spieler austauschen, die eine
Verletzung durch Attest belegen können.
Diese Ersatzakteure müssen nicht dem vorläufigen Aufgebot angehört
haben und können zuvor bereits mit dem Team trainieren. Ein Ballack-
Ersatz könnte sich also sofort mit dem DFB-Aufgebot für die WM
einspielen und auch in den Tests in Ungarn (29. Mai) und gegen
Bosnien-Herzegowina (3. Juni) eingesetzt werden.
Will Löw zum Beispiel den Bremer
Torsten
Frings (Foto) als Ersatz holen, müsste Ballack zunächst im
offiziellen deutschen WM-Kader gemeldet werden - um dann wiederum aus
diesem gestrichen zu werden. Die Nachnominierungsfrist für das DFB-Team
endet am 12. Juni um 20.30 Uhr, exakt einen Tag vor dem Auftaktspiel
gegen Australien in Durban.