Nachdem internationale Politiker Lootboxen und Mikrotransaktionen bereits unter dem Aspekt des Glücksspiels untersuchen lassen, ist das Thema inzwischen auch schon in der deutschen Politik angekommen. So wurde in der 117. Sitzung des Bayerischen Landtags gestern bereits über mehrere Dringlichkeitsanträge zu den Themen Lootboxen, Glücksspiel und Jugendschutz abgestimmt. Da die Anträge zum Teil gewährt wurden, wird sich die von der CSU geführte Bayerische Staatsregierung demnächst mit dem Thema beschäftigen müssen.
Gleichzeitig wolle man die Kommission für Jugendmedienschutz einbeziehen, da man eine bessere Aufklärung der Jugendlichen, mehr Transparenz von den Herstellern und eine Überprüfung der gesetzlichen Handlungmöglichkeiten fordert. Die Freien Wähler fordern in ihrer Initiative außerdem, dass Spiele mit kostenpflichtigen Lootboxen oder ähnlichen Methoden keine Jugendfreigabe mehr von der USK erhalten.
Es wird begründet: „In der Computerspiele-Industrie nimmt ein Trend deutlich zu, dass in Computerspielen zusätzliche Inhalte über sogenannte ‚Beuteboxen‘ (engl. ‚loot boxes‘) käuflich erworben werden können oder sogar müssen. Dieser Trend, der zunächst vor allem bei sog. ‚Free2Play‘-Titeln, also Spielen bei denen eine Art ‚Basis-Spiel‘ gratis angeboten wird, für zusätzliche Einnahmen sorgte, wird zunehmend auch in Vollpreisspielen eingesetzt, um den Herstellern / Vertreibern der Spiele über den Erstverkauf hinausgehend möglichst dauerhafte Zusatzeinnahmen zu ermöglichen.“
Zudem heißt es: „In diesem Zusammenhang ist auch eine Entwicklung erkennbar, wie zum Beispiel beim topaktuellen Titel ‚Star Wars: Battlefront2‘ der Firma Electronic Arts (EA), dass solche Beuteboxen nicht vorzugsweise ‚kosmetische‘ Inhalte gegen Zusatzgeld bereitstellen, sondern für das Spielgeschehen und den Spielerfolg wesentliche Elemente enthalten sollen.“
Geht es nach dem medienpolitischen Fraktionssprecher Michael Piazolo, so handelt es sich bei den Lootboxen eindeutig um Glücksspiel. Eine Änderung des Jugendschutzgesetzes sowie klare Vorgaben für die USK und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) wurden dementsprechend gefordert. Auf diese Weise wolle man die Spiele oder deren Spielmechaniken nicht verbieten, sondern für einen besseren Jugendschutz sorgen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Eigene Eilanträge zu dem Thema haben CSU und SPD mit Erfolg gestellt. Die
Sozialdemokraten forderten: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich und mündlich zu berichten, wie sie den zunehmenden Einsatz von offensichtlichen Glücksspielelementen in Computerspielen jugendschutzrechtlich bewertet, welche konkreten Suchtgefährdungen von Kindern und Jugendlichen sie erkennt und welche gesetzgeberischen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsaufträge sie sieht: mit Blick auf das Jugendschutzgesetz, auf die Leitlinien für die Prüfung und Altersfreigabe durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und mit Blick auf den Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV).“
Seitens der CSU heißt es in dem Antrag: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, 1. sich weiterhin für einen zeitgemäßen Jugendschutz bei Online-Computerspielen einzusetzen und 2. die Problematik der sog. Lootboxen verstärkt bei den Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz in Bayern zu berücksichtigen.“ Spiele mit Lootboxen generell erst ab 18 Jahren zugänglich zu machen, lehnt man hingegen ab.