Terror auf der Welt - allgemeiner Thread

Hat sich einer mal die ZDF Dokureihe "Killerspiele" angesehen. Ein schöner Exkurs in die 90er und Jahrtausendwende, bei dem man sich in Erinnerung rufen lässt, dass das Thema Killerspiele eigentlich durch ist bei den Medien.
Fiel mir gerade so ein, als De Maiziere gerade im Zusammenhang mit München "Killerspiele öffentlich kritisiert" hat. :top:
 
Aus einem Täter wurden drei. Aus einer Handfeuerwaffe wurden Langwaffen. Und dann wusste natürlich stundenlang niemand, wo die restlichen Täter sind - weil sie gar nicht existierten.

Ich finds ein bisschen einfach, sowas mit Dummheit oder Panik zu erklären. Selbst wenn du nur einen Täter hast, ist es doch nachvollziehbar, dass Zeugen an unterschiedlichen Orten des Geschehens zu verschiedenen Zeiten verschiedene Dinge sehen und hören. Stell dir vor der Täter betritt einen Laden, schießt von hinten auf die Leute an der Kasse, rennt dann raus, schießt auf Leute auf der Straße, klettert aufs Dach und schießt weiter. Was sehen dann die unterschiedlichen Zeugen? Einer meldet der Polizei, dass jemand grad auf ihn im Laden geschossen hat. Ein anderer meldet, dass er jemanden auf der anderen Straßenseite sieht, der auf Passanten schießt. Einer aus dem Nachbargebäude meldet, dass da jemand auf dem Dach steht. Drei verschiedene Meldungen, die alle ungefähr zur gleichen Zeit bei der Polizei eingehen.

Ist es da nicht vernünftig, erstmal von drei verschiedenen Tätern auszugehen?
 
Die AfD geht ja wieder richtig ab , vor allem der Herr Andre Poggenburg. Der ist fleißig am twittern und gibt den Merklern und LinksIdioten mitschuld.
Oberpeinlich.
 
und es hört nicht auf mit Hiobsbotschaften

gestern Nacht soll sich ein syrischer Selbstmordattentäter in Ansbach in die Luft gesprengt haben. Zum Glück keine weiteren Todesopfer, weil er wohl nicht auf das dortige Konzertgelände kam, trotzdem leider mind. 12 Verletzte.
 
Nicht zu vergessen der andere syrische Asylwerber (21 Jahre) der in Reutlingen (Baden Württemberg) auf einen Polen mit einem Messer eingestochen und getötet hat.
Es gab auch mehrere Verletzte.
 
Diese Psychosache, die immer bei Morde nur in Betracht gezogen werden, kotzen mich langsam nur an, ob Flüchtling oder Einheimische.
Und wenn sie nicht psychisch krank sind, dann müssen Videospiele herhalten - das ist einfach nur krank in unserem Land.

Kann dich da absolut verstehen, aber es ist nun einmal das schlimmste Verbrechen, das ein Mensch begehen. Möchte damit nicht andere Straftaten abwerten, allerdings gibt es nichts krasseres als einen Mord. Ein Mensch löscht das Leben eines anderen Menschen einfach so aus meist sinnlosen Gründen aus. Mitunter kann selbst ich zwar nachvollziehen, wenn jemand zu diesem Mittel greift (Vergewaltigungsopfer, misshandelte Ehefrauen).

Trotzdem kann ein Mensch, der so etwas macht nicht normal im Kopf sein. Gibt zahlreiche Theorien und Typenlehren allein zu Mördern. Der Grundtenor ist jedoch der, dass kein Mensch dies plötzlich macht, sondern es immer einen Auslöser für seine Tat gibt. Niemand wird einfach so zum Mörder. Dies können Gründe sein wie Zurückweisung, ein Streit, eine Krankheit oder einfach nur blanker Hass. Ist für mich aber wie gesagt auch keine Entschuldigung für dieses Verbrechen.

@Ankylo: wie ist die momentane Gesetzgebung im PsychKG? Hatte sich was in der Ausführung in den letzten Jahren was geändert?

Im Strafrecht gibt es praktisch zwei Unterbringungsmöglichkeiten im Maßregelvollzug. Einmal die Unterbringung nach § 63 StGB und dann noch die nach § 64 StGB, die beide in den sogenannten Bezirkskrankenhäusern vollzogen werden.

Um nach § 63 StGB untergebracht zu werden, muss man eine Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung wie Schizophrenie, multiple Persönlichkeitsstörung oder Manie begangen haben.
Keinen einen Fall in dem ein Mann in München mit einem Messer wahllos auf Menschen in einem Bus eingestochen hat. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Im Urteil wurde dann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet aufgrund seiner psychischen Erkrankung. Er hat mehrmals angegeben, dass ihm der Erzengel Michael oder Gabriel befohlen hat diese Menschen zu töten, um den Teufel zu entkommen. Dies hat überhaupt nichts mit christlichen Glauben zu tun, sondern ist einfach eine Erkrankung, die jeden Menschen treffen kann.

Die Unterbringung nach § 64 StGB aufgrund einer Suchtmittelerkrankung wird ebenfalls in den Bezirkskrankenhäusern vollzogen. Paradebeispiele hierfür sind jahrelanger Alkoholmissbrauch oder exzessiver Genuss von harten Drogen wie Heroin oder Fetanyl.

Der große Unterschied zwischen den beiden Vorschriften sind die Prüfungen zur Unterbringung. Bei § 64 StGB wird alle sechs Monate geprüft, ob die Maßregel noch erforderlich ist, und bei § 63 StGB nur alle zwölf Monate.
Zudem ist es nicht so, dass die Strafe dadurch automatisch erledigt ist oder keine Strafe erfolgt. Die Unterbringung wird parallel zur Strafe angeordnet. Beispielsweise kann es passieren, dass ich wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von "nur" 1 Jahr 2 Monate verurteilt werde und gleichzeitig die Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet wird, weil ich bei den Taten unter den Einfluss von Suchtmitteln stand. Diese Zeit in der Unterbringung kann dann bis zu 2/3 auf die Freiheitsstrafe angerechnet werden. Sollte die Maßregel erledigt sein, kann dann die weitere Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies sieht das Gesetz im Rahmen des § 57 StGB bei allen Freiheitsstrafen vor. Sollte sich die Strafvollstreckungskammer dagegen entscheiden, dann muss der Verurteilte anschließend den Rest der Strafe in der JVA absitzen.

Gleichzeitig mit der Erledigung der Maßregel tritt zudem in 99% der Fälle die Führungsaufsicht ein. Das Gericht kann zwar sie grundsätzlich entfallen lassen, aber das habe ich noch nie erlebt. Diese Führungsaufsicht ist eine Art abgeschwächte Bewährung. Der Verurteilte bekommt Weisungen und ggf. einen Bewährungshelfer, an die er sich halten muss. Macht er dies nicht kann er erneut saktioniert werden und im schlimmsten Fall muss er noch einmal in die Maßregel (sog. Krisenintervention) oder er wird wegen Verstoß gegen die Führungsaufsicht zu einer neuen Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt.
Damit möchte man erreichen, dass die Leute noch unter einer gewissen Kontrolle stehen, sobald sie entlassen werden. Gibt auch eine Rückfallquote, aber pauschal möchte ich dies nicht beurteilen, da es zu sehr auf den Einzelfall.


Neben den beiden relevanten Unterbringungen nach dem Strafrecht, gibt es noch die zivilrechtliche Unterbringung nach dem BGB. Diese wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn aufgrund einer Erkrankung die Gefahr besteht, dass eine Person sich oder seiner Umwelt erheblichen Schaden zufügt, wenn sie weiterhin in Freiheit ist. Beispielsweise wird dies bei Demenzkranken oder suizidgefährdeten Leuten angeordnet. Wie hier genau die Prüfungsfristen sind, kann ich dir aufgrund mangelnder Kenntnisse meinerseits nicht sagen, da dies nicht mein Bereich ist.

Hoffe ich konnte dir einen kleinen Überblick verschaffen.
 
@ankylo: Danke.
Ich selber habe schon oft Beschlüsse wegen selbstgefährdung bekommen. Da steht § 1906 BGB . Bei einigen von denen.
Bei anderen stand §7 PsychKG. Warum ist das verschieden? Die Gründe waren die gleichen. §7 war 2007. Die anderen 2006
 
War heute den ersten Tag nach den schrecklichen Geschehnissen wieder in München und abgesehen von der Trauerbeflaggung, zahlreichen Schlagzeilen und dem Blumenmeer merkt man nur noch relativ wenig vom sogenannten Amoklauf, der das schlimmste Ereignis seit den Attentat auf die Olympischen Spiele 1972 war.

Hatten heute auch das planmäßige Gespräch mit einem Staatsanwalt und haben uns lange über die Tat unterhalten. Vorweg der hält auch das Argument mit den sogenannten Killerspielen für Schwachsinn, weil sie so sehr verbreitet sind nichts passiert und andererseits müsste man dann auch Alkohol verbieten, wenn sich der Täter Mut antrinkt vor seiner Tat. Wir haben auch alle kaum Einblick in die Ermittlungen und diese werden auch noch etliche Monate dauern.

Der Grundtenor des Gesprächs war, dass man auf diese Fälle nicht vorbereitet sein kann und viele Menschen damit nicht gerechnet. Dass es am Ende kein Anschlag von (islamistischen) Terroristen, sondern der Amoklauf (eines Einzelnen?) war, konnte man unmittelbar nach den Geschehnissen auch nicht wissen, weil es einfach naheliegend war.
Man darf auch den Leuten und sozialen Netzwerken keinen Vorwurf machen wegen der Aussage, dass es drei Täter mit Langwaffen sind. Es waren genügend Zivilbeamte samt MP5 in der Stadt unterwegs, weshalb man schnell so eine Person fälschlicherweise für einen Täter halten kann. Sicherlich wurden auch zahlreiche Falschmeldungen verbreitet, aber am Ende überwog der positive Effekt der sozialen Medien. Die Polizei hat mit Twitter die Leute auf dem neusten Stand gebracht und viele Leute nahmen wildfremde Menschen in ihre Wohnung auf. So war eine schnelle Informierung der Bevölkerung möglich, die vor zehn oder 20 Jahren noch nicht möglich gewesen ist.

Daneben haben wir uns natürlich auch über den Täter unterhalten. Wir finden es allesamt falsch, dass man diesen in den Medien so ausschlachtet und zahlreiche Fotos von ihm zeigt, weshalb ich auch seinen Namen nicht erwähne. Dadurch gibt man ihm nur eine Plattform, die er niemals verdient hat und die ihm sogar noch dient. Laut den bisherigen Erkenntnissen soll er sich am norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik orientiert haben und die Tat geschah auch am fünften Jahrestag der Anschläge in Norwegen. Deshalb ist es paradox, dass er ausgerechnet hauptsächlich Jugendliche und junge Menschen mit Migrationshintergrund erschossen hat und am Ende nicht den Mut hatte sich wie sein Vorbild zu stellen.
Ganz unschuldig ist aber die Gesellschaft auch nicht an seiner Tat. Es steht zweifelsfrei fest, dass er Opfer jahrelangen Mobbings war, aufgrund seiner sozialen Herkunft schikaniert wurde und ausgegrenzt wurde. Dies ist zwar keine Entschuldigung für diese schrecklichen Geschehnisse, aber immerhin liefern sie eine mögliche Erklärung hierfür. Deshalb kann ich es auch nach wie vor überhaupt nicht nachvollziehen, warum man so einen Scheißdreck wie Mobbing überhaupt machen muss. Wie gering muss das Selbstwertgefühl von manchen Leuten sein, um dies zu tun und sich dadurch einer anderen Person gegenüber groß und stark sowie überlegen zu fühlen.

Ob der Einsatz sämtlicher Einsatzkräfte, ca. 2500, überzogen war, kann und möchte niemand von uns berurteilen können. Trotzdem kann man aus diesem durchaus auch Dinge für die Zukunft mitnehmen. So ein Szenario kann man niemals trainieren und so konnte man Erfahrungen in der Realität sammeln. Das hört sich zwar makaber an, aber ich weiß selber, dass man aus ernsten Situationen einfach einen Lerneffekt erzielen kann, der aus einer Übung nie möglich ist.
Zudem muss man festhalten, dass es einfach sehr gut funktioniert hat und reibungslos verlaufen ist. Besonders der Pressesprecher der Münchner Polizei Marcus da Gloria Martins hat einfach eine hervorragende Arbeit gemacht und sehr sachlich und besonnen reagiert.

Trotzdem hoffe ich, dass so eine Siuation in Deutschland nicht mehr vorkommt, obwohl dies Wunschdenken ist.
 
fand ich ganz treffend...

13615413_1034320699956314_8084881880181182918_n.jpg
 
Ich selber habe schon oft Beschlüsse wegen selbstgefährdung bekommen. Da steht § 1906 BGB . Bei einigen von denen.
Bei anderen stand §7 PsychKG. Warum ist das verschieden? Die Gründe waren die gleichen. §7 war 2007. Die anderen 2006

Den § 7 PsychKG kenne ich gar nicht. :B Laut meiner kurzen Internetrecherche, soll es sich dabei um Landesrecht in NRW handeln und der Text "Die vorsorgende Hilfe soll insbesondere dazu beitragen, dass Betroffene rechtzeitig medizinisch und ihrer Krankheit angemessen behandelt werden, und sicherstellen, dass zusammen mit der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung psychosoziale Maßnahmen und Dienste in Anspruch genommen werden." hört sich für mich eher an wie ein Leitfaden an, der die Unterbringung näher regelt.
Die Anordnung der Unterbringung selbst durch den Richter erfolgt nach § 1906 BGB, wie du richtig sagst.
 
Den § 7 PsychKG kenne ich gar nicht. :B Laut meiner kurzen Internetrecherche, soll es sich dabei um Landesrecht in NRW handeln und der Text "Die vorsorgende Hilfe soll insbesondere dazu beitragen, dass Betroffene rechtzeitig medizinisch und ihrer Krankheit angemessen behandelt werden, und sicherstellen, dass zusammen mit der ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung psychosoziale Maßnahmen und Dienste in Anspruch genommen werden." hört sich für mich eher an wie ein Leitfaden an, der die Unterbringung näher regelt.
Die Anordnung der Unterbringung selbst durch den Richter erfolgt nach § 1906 BGB, wie du richtig sagst.
Danke für die Aufklärung :top:
 
Es war abzusehen, dass sowas in der Richtung kommt, dennoch: So 'ne Scheiße.

Musste direkt an den Nizza-Anschlag denken...
 
Zuletzt bearbeitet:
Musste direkt an den Nizza-Anschlag denken...
Ohne das heute passierte in irgendeinerweise verharmlosen zu wollen, aber Nizza war in der Hinsicht eine ganze Ecke extremer.
Zumal man hier noch nicht mal mit Gewissheit von einem Terroranschlag spricht, so wenig weiß man. Dennoch nimmt das Öffentlich-Rechtliche Fernsehen das zum Anlass, direkt eine Sondersendung rauszuhauen, die die spärlichen Infos wieder und wieder runterleiert und dabei dutzende Male erwähnt, man wisse noch nichts genaues; wäre der Hintergrund nicht so ernst, wäre es fast komisch, zu sehen wie wiederholt zu irgendwelchen Experten vor Ort geschaltet werden, die als erstes verkünden, dass sie noch nichts wissen. In meinen Augen ist das absolut unangebracht und nichts anderes als widerliche Panikmache und das Ausnutzen und Auspressen eines furchtbaren Unglücks um möglichst viel Quote zu generieren. Und das von der Tagesschau, der wohl renommiertesten Nachrichtensendungen im deutschen Fernsehen. Ich finde das geradezu ekelhaft und wenig respektvoll gegenüber den Opfern. :$
 
Zurück