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Neu idee für eine Umfrage "Geschnitten" markierungen auf Viedospielen

DanDragoon

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Hey leude... mein bruder hatte ne idee... da in deutschland so gut wie jedes spiel geschnitten ist allerdings denoch auch ungeschnittene version vorhanden sind kommt man leicht durcheinander... daher hat er den vorschlag gemacht, dass auf packungen von videospielen ein vermerk sein sollte ob sie geschnitten wurden

Ich finde das sollte hier eine Umfrage auf der Startseite wert sein oder was meint ihr?
 
crackout am 12.05.2005 14:51 schrieb:
ja soetwas gibt es auch bei einigen vhs- und dvd-filmen. sollte eigentlich standart sein...


Bei Spielen finde ich es eigentlich nicht notwendig, denn es gibt ja nur selten mehrere deutsche Versionen (z.B. GTA VC, allerdings wird ja jetzt nur die 16er Version verkauft oder?) von Spielen. Meist wird ja im Vorfeld geschnitten und es gibt dann nur eine geschnittene Deutsche Version. Die Uncutversionen sind dann z.b. Importversionen aus England/Schweiz (und die kann man leicht daran erkennen, da sie kein USK-zeichen haben) und liegen im laden sowieso nicht rum.

Bei DVD´s dagegen muss es unbedingt mehr Hinweise geben. (z.B.: Dawn Of The Dead, die ungeschnittene Version, die auch ab 18 ist, hat nur einen schmalen roten Balken vorne oben drauf, auf dem "exklusiver Directors Cut" steht...)
Auch wenn ich schon DVD´s gesehen habe, auf denen fett "geschnitten" steht (aber wer kauft die dann? :B )
 
Solidus_Dave am 12.05.2005 15:02 schrieb:
crackout am 12.05.2005 14:51 schrieb:
ja soetwas gibt es auch bei einigen vhs- und dvd-filmen. sollte eigentlich standart sein...


Bei Spielen finde ich es eigentlich nicht notwendig, denn es gibt ja nur selten mehrere deutsche Versionen (z.B. GTA VC, allerdings wird ja jetzt nur die 16er Version verkauft oder?) von Spielen. Meist wird ja im Vorfeld geschnitten und es gibt dann nur eine geschnittene Deutsche Version. Die Uncutversionen sind dann z.b. Importversionen aus England/Schweiz (und die kann man leicht daran erkennen, da sie kein USK-zeichen haben) und liegen im laden sowieso nicht rum.

Bei DVD´s dagegen muss es unbedingt mehr Hinweise geben. (z.B.: Dawn Of The Dead, die ungeschnittene Version, die auch ab 18 ist, hat nur einen schmalen roten Balken vorne oben drauf, auf dem "exklusiver Directors Cut" steht...)
Auch wenn ich schon DVD´s gesehen habe, auf denen fett "geschnitten" steht (aber wer kauft die dann? :B )

Problem is dass es so ziemlich nirgendwo gesagt wird, ob und in welcher form ein spiel geschnitten wurde... die magaziene fassen das thema ungerne an also bin ich dafür, dass das auf der packung stehen sollte
 
DanDragoon am 12.05.2005 15:59 schrieb:
Problem is dass es so ziemlich nirgendwo gesagt wird, ob und in welcher form ein spiel geschnitten wurde... die magaziene fassen das thema ungerne an also bin ich dafür, dass das auf der packung stehen sollte

Ich glaube nicht, dass die Publisher auf die deutsche Verpackung schreiben würden: geschnittene Version, die ungeschnittene bitte importieren.

Aber die Informationen müssen wirklich genauer bekannt gegeben werden (im Moment muss man im Internet auf Newsseiten und Foren nach Entwicklerinfos, USK-Stellungnahme, gemischt mit Berichten von Insidern und Besitzern der Spiele suchen. Ich erinnere nur an da "Chaos" bei GTA:SA oder dem doch noch gekürzten RE4).

Spielemagazine sollten genau bei den Entwicklerstudios nachfragen und auch in den Tests (am besten aber schon in den Previews) genau darauf eingehen.

Warum überhaupt noch geschnitten wird, ist mir sowieso schleierhaft (außer dem Erreichen einer größeren Zielgruppe :S ). Wozu haben wir denn das neue Jugendschutzgesetz? Ich finde es total schwachsinnig, dass es 3! gesetzlich bindende ab 18 Einstufungen gibt:
USK18 (Frei bewerbar, aber man darf sie erst ab 18 kaufen)
Indiziert (darf nicht beworben werden, aber trotzdem darf sich jeder 18 jährige diese Spiele kaufen. Mhhh, wirkt seltsam, wenn man auf das USK18 schaut... :rolleyes: )
Keine Jugendfreigabe (KEINE AHNUNG, was das ist! Ich weiß nur, dass das Doom 3 Addon diese Einschätzung bekommen hat und jetzt nicht in Deutschland verkauft wird :confused: Aber sagt dieses Rating nicht auch aus, dass man es mit 18 kaufen darf?
Ich glaube, dass Spiele, die von der USk keine Wertung bekommen, automatisch keine Jugendfreigabe erhalten. Z.B. auch so bei Importtiteln, da muss man dann für das englische Barbie-Reitspiel 18 sein %) . ABER warum gibt die USK einem Spiel, dass sie testen, diese Wertung anstatt ein USK18?!)

um es zu vervollständigen: Es gibt noch das Beschlagnahmen von Titeln. Damit kann man auch Volljährigen Menschen verbieten, mit diesen Spielen zu handeln!
 
Bei Spielen ist es mir egal, wenn ich weis dass sie geschnitten sind, dann improtiere ich mir sie eh aus England.

Bei DVDs sollte es aber auf jeden fall drauf stehen. Meistens ist dann aber nur so ein Schriftzug wie "Directorts Cut" oder "Original Kinofassung" drauf. DVDs ab 18 bekommt man auch fast nie im Geschäft, die muss man sich dann immer im Internet kaufen (was ich nicht so toll finde)
 
Ich persönlich würds bevorzugen wenns draufstehen würde weil ich einfach kein gschnittenes und damit UNVOLLSTÄNDIGES und damit MINDERWERTIGES produkt für teures geld kaufen will... im handel ein geschnittenes Videospiel ohne kennzeichnung anzubieten ist so wie ein produkt zu verkaufen dem eine bestimmte eigenschaft zugesicht ist diese aber nicht hat... betrug
 
Solidus_Dave am 12.05.2005 20:50 schrieb:
USK18 (Frei bewerbar, aber man darf sie erst ab 18 kaufen)
Indiziert (darf nicht beworben werden, aber trotzdem darf sich jeder 18 jährige diese Spiele kaufen. Mhhh, wirkt seltsam, wenn man auf das USK18 schaut... :rolleyes: )
Keine Jugendfreigabe (KEINE AHNUNG, was das ist! Ich weiß nur, dass das Doom 3 Addon diese Einschätzung bekommen hat und jetzt nicht in Deutschland verkauft wird :confused: Aber sagt dieses Rating nicht auch aus, dass man es mit 18 kaufen darf?
Ich lehne mich jetzt zwar etwas aus dem Fenster, aber ich meine das Titel mit Keine Jugendfreigabe nicht offiziell verkauft werden dürfen, ähnlich indizierten Titeln, wobei hier auch Werbung und Berichterstattung untersagt sind.

Spiele mit USK18 dürfen frei verkauft werden und können nicht indiziert werden, es sei denn, es liegen besondere Härtefälle vor (mir ist aber keiner bekannt).
 
IWL am 13.05.2005 16:53 schrieb:
Solidus_Dave am 12.05.2005 20:50 schrieb:
USK18 (Frei bewerbar, aber man darf sie erst ab 18 kaufen)
Indiziert (darf nicht beworben werden, aber trotzdem darf sich jeder 18 jährige diese Spiele kaufen. Mhhh, wirkt seltsam, wenn man auf das USK18 schaut... :rolleyes: )
Keine Jugendfreigabe (KEINE AHNUNG, was das ist! Ich weiß nur, dass das Doom 3 Addon diese Einschätzung bekommen hat und jetzt nicht in Deutschland verkauft wird :confused: Aber sagt dieses Rating nicht auch aus, dass man es mit 18 kaufen darf?
Ich lehne mich jetzt zwar etwas aus dem Fenster, aber ich meine das Titel mit Keine Jugendfreigabe nicht offiziell verkauft werden dürfen, ähnlich indizierten Titeln, wobei hier auch Werbung und Berichterstattung untersagt sind.

Spiele mit USK18 dürfen frei verkauft werden und können nicht indiziert werden, es sei denn, es liegen besondere Härtefälle vor (mir ist aber keiner bekannt).

Dann lehn dich lieber wieder zurück ich meine nämlich keine Jungendfreigabe heisst genau das selbe wie ab 18 das es eben nur an erwachsene verkauft werden darf und nicht an jugendliche sonst ---> strafbar.
Deine aussage kannd aher nicht richtig sein weil Resident Evil 4 Keine Jugendfreigabe hat ( habe grade nachgeguckt ;) ) aber trotzdem im TV/Zeitungen für das Spiel geworben wurde und es offen in den Regalen im Media Markt, Wal-MArt, karstadt etc. rumsteht :P
 
FantaLight am 15.05.2005 22:50 schrieb:
Dann lehn dich lieber wieder zurück ich meine nämlich keine Jungendfreigabe heisst genau das selbe wie ab 18 das es eben nur an erwachsene verkauft werden darf und nicht an jugendliche sonst ---> strafbar.
Deine aussage kannd aher nicht richtig sein weil Resident Evil 4 Keine Jugendfreigabe hat ( habe grade nachgeguckt ;) ) aber trotzdem im TV/Zeitungen für das Spiel geworben wurde und es offen in den Regalen im Media Markt, Wal-MArt, karstadt etc. rumsteht :P

Also auf den USK18-Titel steht immer "keine Jugendfreigabe" anstatt USK18.
Vielleicht heißt das was ich meine auch etwas anders, aber das Doom3-Addon bekam diese Einschätzung und wird deswegen nicht in Deutschland verkauft! (scheinbar ein Werbe- und Verkaufsverbot, aber Importe sind erlaubt. Sozusagen zwischen indiziert und beschlagnahmt :confused: )


Es eigentlich auch völlig egal, was es da für Wertungen gibt. Ich finde, es sollte nur USK18 geben dürfen (zumal die anderen Wertungen im Prinzip auch nichts anderes aussagen, ab 18 eben). Die Indizierungen usw. sollen nur dafür sorgen, dass ein Spiel nicht so bekannt wird und z.B. ein 14 jähriger nichts davon erfährt und so auch nicht seine Mutter fragen kann, ob sie es ihm kauft (aber jetzt überlegen wir mal alle, wo da das wahre Problem ist...). Das ist 1. eien Bevormundung für die Leute über 18 und außerdem verkaufschädigend (gibts da eigentlich schon was in der EU-Verfassung? Ist unser System überhaupt "legal"?).

Außerdem wichtig: Publisher zensieren dann Spiele, da sie Angst vor Indizierungen etc. haben (viele machen es aber wohl auch, um noch ne USK16er Wertung abzustauben -> mehr Kunden). >:|
 
FantaLight am 15.05.2005 22:50 schrieb:
Dann lehn dich lieber wieder zurück ich meine nämlich keine Jungendfreigabe heisst genau das selbe wie ab 18 das es eben nur an erwachsene verkauft werden darf und nicht an jugendliche sonst ---> strafbar.
Deine aussage kannd aher nicht richtig sein weil Resident Evil 4 Keine Jugendfreigabe hat ( habe grade nachgeguckt ;) ) aber trotzdem im TV/Zeitungen für das Spiel geworben wurde und es offen in den Regalen im Media Markt, Wal-MArt, karstadt etc. rumsteht :P
Stimmt soweit alles.
Habe jetzt mal bei der USK geguckt, es gibt:

1. "Freigegeben ohne Altersbeschränkung",
2. "Freigegeben ab sechs Jahren",
3. "Freigegeben ab zwölf Jahren",
4. "Freigegeben ab sechzehn Jahren",
5. "Keine Jugendfreigabe".

Doom 3 - Ressurection of Evil hat "Keine Kennzeichnung" gemäß §14 JuSchG bekommen.
Wo da nun der Unterschied zu "Keine Jugendfreigabe" liegt, ist mir unklar, weder auf der [url=www.usk.de]USK Website[/url] noch im [url=http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html]JuSchG[/url] wird das nicht hinreichend erklärt.

Gegoogelt und gefunden:
USK-Interview auf www.spieleflut.de
www.spieleflut.de schrieb:
Spieleflut: Können sie unseren Lesern kurz den Unterschied zwischen „Keine Jugendfreigabe“ und „Keine Kennzeichnung“ erklären? Warum zwei verschiedene Kennzeichnungen, die beide aussagen, dass ein Spiel erst an Jugendliche über 18 Jahren verkauft werden darf?

USK: "Keine Kennzeichnung" verlangt der Gesetzgeber, wenn nach bisheriger Spruchpraxis der BPJM anzunehmen ist, dass der Titel indiziert wird.

Somit sollte alles geklärt sein.
 
IWL am 16.05.2005 19:32 schrieb:
USK: "Keine Kennzeichnung" verlangt der Gesetzgeber, wenn nach bisheriger Spruchpraxis der BPJM anzunehmen ist, dass der Titel indiziert wird.

Aha, ein Spiel, das indiziert werden könnte (abgesehen davon, dass im Fall vom Doom3Addon dieses ja inhaltsgleich zu Doom3 ist) bekommt keine Wertung der USK...
Kann mir irgend jemand den Sinn davon erklären? :B
 
Solidus_Dave am 16.05.2005 21:31 schrieb:
Kann mir irgend jemand den Sinn davon erklären? :B

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG schrieb:
Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.

Gibt wohl mehrere Stufen von Böse.
Ziemlich böse, Kinder könnten schlimm enden --> Keine Jugendfreigabe
Ganz, ganz böse, Kinder werden zu Monstern --> Keine Kennzeichnung
Kommt direkt aus der Hölle (oder von id Software) --> indiziert
:-D :rolleyes: :]
 
Hey sorry aber irgendwie gehts das hier in die falsche richtung... das hier is keine diskussion über die USK einstufung sondern ob spiele (EGAL welche einstufung) die frei im Verkauf erwerbbar sind und in IRGENDEINER WEISE geschnitten wurden eine markierung haben sollten auf der steht OB es geschnitten wurde
 
DanDragoon am 17.05.2005 15:11 schrieb:
Hey sorry aber irgendwie gehts das hier in die falsche richtung... das hier is keine diskussion über die USK einstufung sondern ob spiele (EGAL welche einstufung) die frei im Verkauf erwerbbar sind und in IRGENDEINER WEISE geschnitten wurden eine markierung haben sollten auf der steht OB es geschnitten wurde

Na und?? Is doch egal!!! :-o
Das andere hat sich doch schon erledigt, wird keine Umfrage stattfinden!!! ;)
 
DerArier am 13.05.2005 00:55 schrieb:
Bei Spielen ist es mir egal, wenn ich weis dass sie geschnitten sind, dann improtiere ich mir sie eh aus England.

Bei DVDs sollte es aber auf jeden fall drauf stehen. Meistens ist dann aber nur so ein Schriftzug wie "Directorts Cut" oder "Original Kinofassung" drauf. DVDs ab 18 bekommt man auch fast nie im Geschäft, die muss man sich dann immer im Internet kaufen (was ich nicht so toll finde)


Das dumme ist, das manche "original Kinofassungen" auch stark beschnitten werden und eder naive Bürger einfach mal beherzt zugreift.
selbst wenn "ab 18" oder "origanl ungeschnittene Kinofassung" draufsteht, heißt es noch lange nicht, dass die Fassung dem (ausländischen) Original 100% eben ist.
 
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