DanDragoon am 12.05.2005 15:59 schrieb:
Problem is dass es so ziemlich nirgendwo gesagt wird, ob und in welcher form ein spiel geschnitten wurde... die magaziene fassen das thema ungerne an also bin ich dafür, dass das auf der packung stehen sollte
Ich glaube nicht, dass die Publisher auf die deutsche Verpackung schreiben würden: geschnittene Version, die ungeschnittene bitte importieren.
Aber die Informationen müssen wirklich genauer bekannt gegeben werden (im Moment muss man im Internet auf Newsseiten und Foren nach Entwicklerinfos, USK-Stellungnahme, gemischt mit Berichten von Insidern und Besitzern der Spiele suchen. Ich erinnere nur an da "Chaos" bei GTA
A oder dem doch noch gekürzten RE4).
Spielemagazine sollten genau bei den Entwicklerstudios nachfragen und auch in den Tests (am besten aber schon in den Previews) genau darauf eingehen.
Warum überhaupt noch geschnitten wird, ist mir sowieso schleierhaft (außer dem Erreichen einer größeren Zielgruppe
). Wozu haben wir denn das neue Jugendschutzgesetz? Ich finde es total schwachsinnig, dass es 3! gesetzlich bindende ab 18 Einstufungen gibt:
USK18 (Frei bewerbar, aber man darf sie erst ab 18 kaufen)
Indiziert (darf nicht beworben werden, aber trotzdem darf sich jeder 18 jährige diese Spiele kaufen. Mhhh, wirkt seltsam, wenn man auf das USK18 schaut...
)
Keine Jugendfreigabe (KEINE AHNUNG, was das ist! Ich weiß nur, dass das Doom 3 Addon diese Einschätzung bekommen hat und jetzt nicht in Deutschland verkauft wird
Aber sagt dieses Rating nicht auch aus, dass man es mit 18 kaufen darf?
Ich glaube, dass Spiele, die von der USk keine Wertung bekommen, automatisch keine Jugendfreigabe erhalten. Z.B. auch so bei Importtiteln, da muss man dann für das englische Barbie-Reitspiel 18 sein
. ABER warum gibt die USK einem Spiel, dass sie testen, diese Wertung anstatt ein USK18?!)
um es zu vervollständigen: Es gibt noch das Beschlagnahmen von Titeln. Damit kann man auch Volljährigen Menschen verbieten, mit diesen Spielen zu handeln!