Ich hab das Raubkopien schon einmal an anderer Stelle ein wenig erklärt und bin so frei dies einfach zu kopieren. Allerdings erhebe ich keinen Anspruch auf die absolute Richtigkeit meiner Angaben, dafür ist mein Jurastudium noch viel zu kurz.
Die Begriffe Raubkopie und Raubkopierer sind aus juristischer Sicht schon falsch, da sie in keinem Gesetz definiert werden. Sie wurden beide von den Medien erfunden und haben sich leider, wie viele anderer Unsinn, in den Köpfen der Leuten festgebrannt.
Allerdings kann man sie sehr wohl straftrechtlich belangen. Dafür darf man aber nicht im Strafgesetzbuch bleiben, sondern muss dieses verlassen und in die speziell dafür vorgesehen Bücher gehen. Maßgebend für den Fall von Roms oder Homebrewsoftware ist das Urheberrecht.
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Dabei legt man die Vorschrift so aus, dass man nicht buchstabengetreu bleibt, sondernden Sinn des Gesetzes danach festsetzt, was für ein Ziel mit der Norm erreicht werden soll (also
Sinn und Zweck). Damit sind sehr wohl sämtliche Roms erfasst. Auch wenn man die Software umändert und somit keine 1:1 Kopie mehr hat, bleibt es trotzdem ein Verstoß gegen die Norm. Aber man spricht hier nicht von einem Verbrechen, sondern von einem Vergehen, da die Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitstrafe liegt. Allerdings gelten diese Regelungen nur in Deutschland, weshalb auch YouTube & Konsorten hierzulande eingeschränkt werden.
Zusammenfassend kann man kurz sagen, dass ROMs auf jeden Fall legal sind, wenn man die Einwillgung des Inhabers an den Rechten für die Software hat. Am besten sollte man diese bereits im Vorfeld einholen, denn danach erteilen die nur noch gutgütige Menschen, die freiwillig auf Schadensersatz verpflichten.