Schweizer Zollbestimmungen für Privatpersonen im Postverkehr
Jede Sendung aus dem Ausland ist zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Im Postverkehr gilt der Kunde als Importeur und ist verpflichtet die dafür anfallenden Beträge zu zahlen. Diese werden durch die Schweizer Post bei Auslieferung der Sendung erhoben.
Nähere Details finden Sie auf den Webseiten der Eidgenössischen Zollverwaltung.
* Einfuhrsteuer (MWST) und Geringfügigkeitsgrenze
Die bei Amazon.de gekauften Artikel unterliegen der Einfuhrsteuer. Diese wird jedoch nur dann erhoben, wenn der Steuerbetrag mindestens 5 SFr beträgt (Geringfügigkeitsgrenze).
Die aktuellen Steuersätze finden Sie auf den Webseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
* Postvorweisungstaxe
Sobald der Steuerbetrag 5 SFr übersteigt, entsteht eine abgabenpflichtige Sendung. Zu den Einfuhrabgaben kommt in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr der Schweizer Post, die so genannte "Postvorweisungstaxe" hinzu.
Bis 30. September 2008 beläuft sich diese in Höhe von pauschal 10 SFr.
Ab 1. Oktober 2008 wird für die vereinfachte Verzollung für Steuerbeträge bis SFr 500,00 eine Abgabe von SFr 18,00 und für ordentliche Verzollung für Steuerbeträge über SFr 500,00 eine Abgabe von SFr 35,00 fällig.
Diese Postvorweisungstaxe unterliegt ebenfalls der Mehrwertsteuer. Sie wird in der Regel pro Paket erhoben.