Generell bin ich der Meinung, dass die Musikindustrie selbst die "wahren Verbrecher" sind, denn genau DIE haben die Chance vertan, das Internet zum Verkauf von Musik zu nutzen und haben dadurch die Raubkopiererei als solche eigentlich selber erfunden!! Ist jetzt vielleicht doch ein wenig übertrieben, aber egal
Aber rein nach dem Motto "Irgendwie müssen wir ja an Geld kommen, also sagen wir einfach: CD's brennen ist ein Schwerverbrechen" verklagen sie jeden noch so kleinen "Raubkopierer". Ich zitiere hier jemanden aus einem anderen Forum:
"Recht so Jungs! Schnappt euch die Leute! Lasst alle anderen Verbrecher laufen und kümmert euch um die Raubkopierer! Was sind schon Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Kindesentführungen usw. gegen die üblen, hinterhältigen und gemeinen Raubkopierer?
Ist es gerecht, dass ein Raubkopierer 5 Jahre in den Knast kommt OHNE Bewährung? Zumal fast jeder eine sogenannte "Raubkopie" bei sich zu Hause hat und die meisten darüber nicht einmal aufgeklärt sind. "Egal, schicken wir halt alle in den Knast"... IST DAS ABARTIG? ICH FINDE JA!"
Ein weiteres Zitat:
"Eigenes Kind mit 7 Jahren verhungen lassen: Bewährungsstrafe für beide Elternteile
Eigenes Kind halb tot prügeln und in Toiletten einer Klinik aussetzen: Mildernde Umstände, wg. Tat unter Drogen und Hörigkeit der Mutter
Mit 18 Kind an vergehen und umbringen: Verurteilung nach Jugendstrafgesetz, nach Entlassung: Wiederholungstat
Alles kleine Fische im Gegensatz zu den Raubkopierern
Ich finde es einfach nur noch entsetzend was hier in Deutschland abgeht!"
Hier ist noch ne Erklärung einer Anwaltskanzlei zu dem Thema:
"§ 53 UrhG erlaubte es, Werke zum privaten Gebrauch ohne Zustimmungs- und Vergütungspflicht zu vervielfältigen. Auch nach der Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes zum 13. September 2003 gibt es das Recht auf Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, die sogenannte Privatkopie. Privater Gebrauch liegt dabei vor, wenn die MP3-Dateien nur im häuslichen Bereich oder im Freundeskreis abgespielt werden. Dabei umfaßt der Freundeskreis einer Person nicht alle Bekannten, sondern nur den Kreis von Personen, zu dem eine besondere Beziehung besteht. Privater Gebrauch liegt nicht mehr vor, wenn die Kopien der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, etwa der eines DJ dienen.
Voraussetzung ist nach der Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes nun jedoch, dass zur Vervielfältigung keine offensichtlich rechtswidrige hergestellte Vorlage verwendet wird. Zwar kann man einer MP3-Datei nicht ansehen, ob die Vorlage rechtmäßig erstellt wurde. Bei Tauschbörsen wie Kazaa und ähnlichen wird dies jedoch meist nicht der Fall sein, da hier klar ist, dass die Vorlage nicht unter Zustimmung der Rechteinhaber in solche Tauschbörsen eingestellt wurde."
Also da muss ich einfach bloß bei lachen: "... Kreis von Personen, zu dem eine besondere Beziehung besteht." aha, tolle Formulierung... Heißt das jetzt, ich darf Musik auf meinem Rechner nicht laut anmachen, wenn ich eine Party schmeiß, zu der auch Freunde eingeladen sind, zu denen ich keine "besondere Beziehung" hege? Lächerlich!!
Also so wie ich das das immer mitbekommen hab, darf man ja für seinen eigenen gebrauch Sicherheitskopien anfertigen, aber falsch gedacht:
Nach der Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes darf man nämlich auch nur ne Kopie anfertigen, wenn das Original keinen Kopierschutz besitzt.
Das heißt, ich bin Raubkopierer, weil ich:
-auf meinem Rechner MP3's von meinen eigenen Alben hab
-kopierte CD's von Freunden von mir hab
Generell ist also jeder (würd ich jetzt mal so raten) dritte Deutsche ein Raubkopierer, somit Verbrecher und könnte bei einer Durchsuchung glatt ins Gefängnis wandern?
Dabei glaub ich tatsächlich, dass es wesentlich weniger "Raubkopierer" gäbe, wenn mal eine ordentliche Aufklärung herschen würde, denn ICH habe persönlich bis vor kurzem noch nichts über diese neue Regelung gewusst...
Soviel erstmal von mir, gebt ihr euren Senf ab...