Fall Magnus Gäfgen- Was haltet ihr davon?

Ich versetze mich warscheinlich zu sehr in die Lage der Eltern hinein..
Was wird denen wohl durch den Kopf gegangen sein, als sie das hörten / gelesen haben, daß dem Mörder ihres Kindes eine Geldleistung zugestanden wird...
Ich glaube kaum, daß die Eltern und nahe Angehörige die Meinung vertreten, daß sie in einem Rechtsstaat leben.
Je nachdem, welche Basis hier jeder ansetzt, dementsprechend sind die Antworten hier - wobei ich auch feststellen muß, daß jede Antwort wohl auch seine Berechtigung hat.
 
Ich versetze mich warscheinlich zu sehr in die Lage der Eltern hinein..
Was wird denen wohl durch den Kopf gegangen sein, als sie das hörten / gelesen haben, daß dem Mörder ihres Kindes eine Geldleistung zugestanden wird...
Ich glaube kaum, daß die Eltern und nahe Angehörige die Meinung vertreten, daß sie in einem Rechtsstaat leben.
Je nachdem, welche Basis hier jeder ansetzt, dementsprechend sind die Antworten hier - wobei ich auch feststellen muß, daß jede Antwort wohl auch seine Berechtigung hat.

Sie sind betroffen und haben einen sehr subjektiven eindruck.
Fakt ist jedoch, dass er wie jeder andere auch rechte hatte, die verletzt wurden. Was soll man da jetzt tun? Ihn sein Recht eberkennen und ihn somit die Menschenwürde, die nunmal grundlegend und nich umsonst §1 ders GG ist, nehmen ?

Er war damals auch nicht verurteilt, es stand nichtmal 100% fest, das er überhaupt etwas genaueres wusste. Er war nur bei einer Geldübergabe anwesend. Jetzt weiss man zwar genaueres, jedoch damals nicht.
 
Einige hier möchten dem Mörder Menschenrechte absprechen. Ich bezweifle, ob sie es auch so locker sehen würden, wenn sie selbst mal (z.B. durch Zufall) in Verdacht geraten und dann von der Polizei gefoltert werden.

Die Eltern des Kindes sind mir herzlich wurscht. Es geht hier nur um die Frage, ob er das Geld verdient oder nicht.

@Hertunak: Dein Vergleich ist ja Mal für'n Popo, Androhung von Folter und tatsächliche Folter sind zwei verschiedene Dinge.
 
Dieser Polizist muss ziemlich unter Stress gestanden haben als er diesen Fehler machte.
Aber was ist, wenn es dem Gäfgen gar nicht um das Geld geht? Sondern nur darum um unsere Augen zu öffnen. Damit wir über Moral, Doppelmoral, Heuchlerei, Freiheit, Sicherheit etc. mehr nachdenken?
Egal wie man das Urteil vom Richter findet, das Urteil zeigt uns, dass wir hier in Deutschland keine Angst haben brauchen unschuldig hingerichtet oder sonstwas würden.
 
Das war sicher von Beginn an sein Plan, als er das Kind missbraucht hat.

könnte gut sein. wenn das der Fall wäre, dann hatte er ja Erfolg gehabt. Denn grad durch diese ganze Sache mit ihm merkt man, dass Recht und Unrecht nicht einfach sind zu unterscheiden. Mir tun ehrlich gesagt die Richter, Geschworene und alle anderen, die mit dem Fall zu tun hatten leid. Gerade für den Richter muss es schwierig gewesen sein. Einerseits musste er das Grundgesetz bewahren und andererseits musste er auch die Bedürfnisse der Eltern des Ermordeten respektieren. Und dann der ganze Wirbel ob sein Urteil war und was nicht....

Aber musste wirklich ein Kind durch die Hölle gehen und anschließend sterben, nur damit die Bevölkerung wachgerüttelt und provoziert wird? :pissed:
 
Ich kann mir nicht vorstellen, daß er sich irgendwelche Gedanken gemacht hat....
Wegen dem Zuspruch des Geldes habe ich mir nochmal meine Gedanken gemacht.Rechtlich ist es sicher richtig gewesen, das Grundgesetz unterstützt es ja voll, anderererseits hat er die Menschenwürde voll verletzt und sogar eines Menschen ausgelöscht,da müßte schon eine Zusatz - Regelung im Grundgesetz dementsprechend verankert sein....Einerseits wird seine Menschenwürde geschützt, andererseits die des Opfers gar nicht.Das kann ja mal nicht sein! Aber so sind halt die deutschen Gesetze..Zumindest hätte das kein Geldzuspruch geben sollen.
Trotzdem bleibt der Schmerz der Eltern, auch wenn das einige hier nicht begreifen, oder nicht begreifen wollen.
Hoffentlich sitzt er wenigstens lebenslang hinter Gittern, was ich nicht glaube.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, daß er sich irgendwelche Gedanken gemacht hat....
Wegen dem Zuspruch des Geldes habe ich mir nochmal meine Gedanken gemacht.Rechtlich ist es sicher richtig gewesen, das Grundgesetz unterstützt es ja voll, anderererseits hat er die Menschenwürde voll verletzt und sogar eines Menschen ausgelöscht,da müßte schon eine Zusatz - Regelung im Grundgesetz dementsprechend verankert sein....Einerseits wird seine Menschenwürde geschützt, andererseits die des Opfers gar nicht.Das kann ja mal nicht sein! Aber so sind halt die deutschen Gesetze..Zumindest hätte das kein Geldzuspruch geben sollen.
Trotzdem bleibt der Schmerz der Eltern, auch wenn das einige hier nicht begreifen, oder nicht begreifen wollen.
Hoffentlich sitzt er wenigstens lebenslang hinter Gittern, was ich nicht glaube.

Es sollte garkeine extraregelung geben.
Zu dem Zeitpunkt war er unter Verdacht. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn man jetzt schon verdächtigen Menschenrechte absprechen würde, würde das schon einen gewalltigen schlag gegen die Grundlagen eines Rechtsstaates bedeuten (Jeder ist unshculdig bis die Tat bewiesen wurde).

Es hätte genauso gut einen unschuldigen getroffen haben können? Was wäre dann? Dann würde wohl kaum wer so ein Verhalten der Polizei gutheisen.
 
Es sollte garkeine extraregelung geben.
Zu dem Zeitpunkt war er unter Verdacht. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn man jetzt schon verdächtigen Menschenrechte absprechen würde, würde das schon einen gewalltigen schlag gegen die Grundlagen eines Rechtsstaates bedeuten (Jeder ist unshculdig bis die Tat bewiesen wurde).

Es hätte genauso gut einen unschuldigen getroffen haben können? Was wäre dann? Dann würde wohl kaum wer so ein Verhalten der Polizei gutheisen.

Mit einer Zusatzregelung meine ich, daß bei einer derartigen Tat, wie es Gäfgen gemacht hat, kein Geldanspruch wegen Verletzung seiner Menschenwürde bestehen darf!
Meine Zeilen beziehen sich auf die Realität, denn Gäfgen wurde bereits im Juli 2003 zu lebenslanger Haft verurteil, was einer Strafrestaussetzung zur Bewährung nach bereits 15 Jahren entgegensteht.
Ich meine nicht die Zeit, die er unter Verdacht stand (im Bezug einer Zusatzklausel im Gesetz wegen Entschädigung!).
Außerdem wurde ihm nur Folter angedroht, weil das damals die letzte Chance war nach 3 Tagen den Jungen doch noch lebend zu finden!
Es muß da schon mehr von den Gerichten nach den Sachverhalten geurteilt werden, und da aber laut Grundgesetzr ein Zugeständnis für das Geld in Frage kam, muß hier eine Ausnahme - Regel im Gesetz aufgenommen werden.Natürlich muß es nur zur Anwendung kommen, wenn zweifelfrei die Tat bewiesen ist! Unschuldige darf es absolut nicht treffen!
Wir leben in einem Rechtsstaat!Da muß auch mal an die Opfer gedacht werden!
Das Land Hessen hat übrigens gegen das Urteil jetzt Berufung eingelegt.
Na ja, da er ja selbst Jurist ist, wird er es schon bald geschafft haben, wieder auf freien Fuß zu sein und dann hat er ja wieder die Möglichkeit einen Kindermord zu begehen und wird dann wieder durch Geld entschädigt....armes Deutschland!
Einen Mörder kann ich von moralischer Seite aus kein Geld, ganz gleich, aus welchem Grund, zusprechen!
 
Mit einer Zusatzregelung meine ich, daß bei einer derartigen Tat, wie es Gäfgen gemacht hat, kein Geldanspruch wegen Verletzung seiner Menschenwürde bestehen darf!
Meine Zeilen beziehen sich auf die Realität, denn Gäfgen wurde bereits im Juli 2003 zu lebenslanger Haft verurteil, was einer Strafrestaussetzung zur Bewährung nach bereits 15 Jahren entgegensteht.
Ich meine nicht die Zeit, die er unter Verdacht stand (im Bezug einer Zusatzklausel im Gesetz wegen Entschädigung!).
Außerdem wurde ihm nur Folter angedroht, weil das damals die letzte Chance war nach 3 Tagen den Jungen doch noch lebend zu finden!
Es muß da schon mehr von den Gerichten nach den Sachverhalten geurteilt werden, und da aber laut Grundgesetzr ein Zugeständnis für das Geld in Frage kam, muß hier eine Ausnahme - Regel im Gesetz aufgenommen werden.Natürlich muß es nur zur Anwendung kommen, wenn zweifelfrei die Tat bewiesen ist! Unschuldige darf es absolut nicht treffen!
Wir leben in einem Rechtsstaat!Da muß auch mal an die Opfer gedacht werden!
Das Land Hessen hat übrigens gegen das Urteil jetzt Berufung eingelegt.
Na ja, da er ja selbst Jurist ist, wird er es schon bald geschafft haben, wieder auf freien Fuß zu sein und dann hat er ja wieder die Möglichkeit einen Kindermord zu begehen und wird dann wieder durch Geld entschädigt....armes Deutschland!
Einen Mörder kann ich von moralischer Seite aus kein Geld, ganz gleich, aus welchem Grund, zusprechen!

Zum Tatzeitpunkt war er aber nicht verurteilt. Und darauf kommt es nunmal an. Nach einer Verurteilung verlieren solche Personen eine ganze Ecke von Menschenrechten.

Egal was zum Tatzeitpunkt ppassiert, eine Folter ist nunmal eine nicht zulässige verhörmethode. Es hätte leicht einen Unschuldigen treffen können, Dann hätten alle Gesagt "Pöse Polizei, wie kann die nur" und viele hätten deswegen auch rumgejammert. Es ist nunmal ein Fundament des Rechtstaates, das man als Unschuldig gilt solange die Tat nicht bewiesen ist. Daran kann man nicht rütteln.

Was dagegen verstößt ist nunmal illegal und sollte auch entsprechend geahnded werden.

Moral ist etwas, was in einer Gesetzgebung schonmal garnichts zu suchen hat. Jeder Mensch hat andere Moralische Vorstellungen.

Ich finde es schon grenzwertig, das er keinen Schadensersatz bekommen hat. Egal wie der Hintergrund war, die Tat wurde nunmal begangen, da sollte man die Vorgeschichte ausser acht lassen.
 
Zum Tatzeitpunkt war er aber nicht verurteilt. Und darauf kommt es nunmal an. Nach einer Verurteilung verlieren solche Personen eine ganze Ecke von Menschenrechten.

Egal was zum Tatzeitpunkt ppassiert, eine Folter ist nunmal eine nicht zulässige verhörmethode. Es hätte leicht einen Unschuldigen treffen können, Dann hätten alle Gesagt "Pöse Polizei, wie kann die nur" und viele hätten deswegen auch rumgejammert. Es ist nunmal ein Fundament des Rechtstaates, das man als Unschuldig gilt solange die Tat nicht bewiesen ist. Daran kann man nicht rütteln.

Was dagegen verstößt ist nunmal illegal und sollte auch entsprechend geahnded werden.

Moral ist etwas, was in einer Gesetzgebung schonmal garnichts zu suchen hat. Jeder Mensch hat andere Moralische Vorstellungen.

Ich finde es schon grenzwertig, das er keinen Schadensersatz bekommen hat. Egal wie der Hintergrund war, die Tat wurde nunmal begangen, da sollte man die Vorgeschichte ausser acht lassen.

Irgendwie reden wir etwas aneinander vorbei.
Du hast ja recht, die Folterandrohung geschah, als er nur als "verdächtig" galt - das kann laut Grundgesetz als Verletzung der Menschenwürde angesehen werden.
Nachdem er aber seine Tat gestanden hat und dann einen Antrag auf Entschädigung wegen Folterandrohung gestellt hat, wäre diesbezüglich schon ein Zusatzparagraph notwendig, der das dann nicht mehr gestattet! Die Verurteilung auf lebenslanger Haft hatte ja auch sein Geständnis als Grundlage, und es war seine Schuld eindeutig bewiesen.
Du schreibst ja selbst, nach Verurteilung verlieren solche Menschen eine ganze Ecke von Menschenrechten...Und dazu zähle ich den Verlust dieses eingeklagten Geldanspruches! Und das genau sollte als Zusatzklausel im Gesetz verankert werden!
Ein Rechtsstaat muß doch auch das Recht eines Opfers schützen.
Welche, die zu ähnlichen Handlungen vielleicht neigen, werden doch nur zur Tatausübung aufgefordert - ach, ich ermorde mal kurz ein Kind, erpresse die Eltern, und wenn sie mich doch erwischen, dann steht mir ja auch noch Geld zu....
Wo leben wir denn?!
Ich unterstreiche es immer wieder, ich unterstütze keinen Mörder, der zu Recht verurteilt wurde - dem steht kein Geld zu -Punkt-.
 
Irgendwie reden wir etwas aneinander vorbei.
Du hast ja recht, die Folterandrohung geschah, als er nur als "verdächtig" galt - das kann laut Grundgesetz als Verletzung der Menschenwürde angesehen werden.
Nachdem er aber seine Tat gestanden hat und dann einen Antrag auf Entschädigung wegen Folterandrohung gestellt hat, wäre diesbezüglich schon ein Zusatzparagraph notwendig, der das dann nicht mehr gestattet! Die Verurteilung auf lebenslanger Haft hatte ja auch sein Geständnis als Grundlage, und es war seine Schuld eindeutig bewiesen.
Du schreibst ja selbst, nach Verurteilung verlieren solche Menschen eine ganze Ecke von Menschenrechten...Und dazu zähle ich den Verlust dieses eingeklagten Geldanspruches! Und das genau sollte als Zusatzklausel im Gesetz verankert werden!
Ein Rechtsstaat muß doch auch das Recht eines Opfers schützen.
Welche, die zu ähnlichen Handlungen vielleicht neigen, werden doch nur zur Tatausübung aufgefordert - ach, ich ermorde mal kurz ein Kind, erpresse die Eltern, und wenn sie mich doch erwischen, dann steht mir ja auch noch Geld zu....
Wo leben wir denn?!
Ich unterstreiche es immer wieder, ich unterstütze keinen Mörder, der zu Recht verurteilt wurde - dem steht kein Geld zu -Punkt-.



Es gelten Grundsätzlich die Umstände, die zum Zeitpunkt als es geschah gegeben wurden. Eine Nachreglung ist hier überhaupt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zum Zeitpunkt war er kein Verurteilter, der einen Mord begangen hat, sondern nur ein Verdächtiger. Das er nachträglich Verurteilt wurde, kann überhaupt garkeinen Einfluss haben auf die Verhandlung des Mordes. Das sind Grundlagen des Rechtsstaates. Da kann man nicht einfach dran rütteln, so ein Zusatzparagraph würde vermuttlich ganz schnell wieder gestrichen werden.
 
Es gelten Grundsätzlich die Umstände, die zum Zeitpunkt als es geschah gegeben wurden. Eine Nachreglung ist hier überhaupt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zum Zeitpunkt war er kein Verurteilter, der einen Mord begangen hat, sondern nur ein Verdächtiger. Das er nachträglich Verurteilt wurde, kann überhaupt garkeinen Einfluss haben auf die Verhandlung des Mordes. Das sind Grundlagen des Rechtsstaates. Da kann man nicht einfach dran rütteln, so ein Zusatzparagraph würde vermuttlich ganz schnell wieder gestrichen werden.

Warten wir mal ab, was das Obergericht, welches sich jetzt damit beschäftigt, entscheiden wird!
Es hat halt jeder seine Meinung, das ist auch gut so!
Ist sowieso ein heikles Thema - ich denke, wir haben hier einen fairen Meinungsaustausch durchgeführt.
Wenn mal jemand ein Urteil liest, kann er ja mal hier uns das kundtun! Bin schon gespannt, wie geurteilt wird, ob das Land die 3000 EURO zahlen muß.
 
Rechtlich ist es sicher richtig gewesen, das Grundgesetz unterstützt es ja voll, anderererseits hat er die Menschenwürde voll verletzt und sogar eines Menschen ausgelöscht,da müßte schon eine Zusatz - Regelung im Grundgesetz dementsprechend verankert sein....Einerseits wird seine Menschenwürde geschützt, andererseits die des Opfers gar nicht.Das kann ja mal nicht sein!

Trotzdem bleibt der Schmerz der Eltern, auch wenn das einige hier nicht begreifen, oder nicht begreifen wollen.
Hoffentlich sitzt er wenigstens lebenslang hinter Gittern, was ich nicht glaube.

Nur weil er die Menschenwürde verletzt hat, sollte der Staat nicht das Gleiche tun. Sonst kommt das Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn. Wer weiß, vielleicht würde irgendwann wieder Todesstrafe eingesetzt werden, wenn bei Gäfgen eine Ausnahme gemacht wird und es dann in Zukunft immer so weiter geht. Ob Schadenersatz oder nicht, egal was Gäfgen getan hat. Das Grundgesetz, dass auch Verbrecher schützt gibt uns ein gewissen Schutz. Nachher wird wirklich ein Unschuldiger misshandelt. Oder es wird die Todesstrafe eingeführt. wenn der Staat JETZT das Grundgesetz bricht, auch wenn es darum geht Leben zu retten und Opfer zu schützen, dann sind weitere Überschreitungen des grundgesetzes von der Seite des Staates wahrscheinlicher.

Ich bin mir sicher dass ALLE in diesem Thread auch der Schmerz der Eltern und anderen Angehörigen bewusst sind. Das Problem ist nur, das Grundgesetz wurde nicht ohne grund so, wie es jetzt ist. Viele haben Jahrzehntelang hart darum gekämpft dass Folter und Tod seitens des Staates endlich abgeschafft wird. Wollen wir wirklich dass diese harte Arbeit durch so ein Fall zunichte gemacht wird?
Außerdem kann es immer gut sein, dass irgendwann der Gäfgen seine Tat bereut und lernt ein anderer Mensch zu werden. Wenn er wirklich sich so ändern sollte und alles tun würde um seine schreckliche Tat so gut es geht zu sühnen, dann sollte man ihm eine neue Chance geben. ALLE Menschen können sich ändern.
Ich glaube das ist auch das Ziel der Gefängnisse.
Ich hatte mal von einem Fall gehört dass in Amerika geschah: Da war eine Frau, die hatte ihre Kinder ermordet. Sie wurde zum Tode verurteilt. Und in Amerika leben die Todeszelleninsassen noch jahrelang, bevor das Urteil vollstreckt wird. Nun diese Frau hatte sich geändert. Bereute ihre Tat und war ein ganz anderer Mensch geworden. Und dann wurde sie getötet. Stand mal vor vielen Jahren in Nachrichten. Ich war noch ein Kind, als ich davon las.
 
Nur weil er die Menschenwürde verletzt hat, sollte der Staat nicht das Gleiche tun. Sonst kommt das Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn. Wer weiß, vielleicht würde irgendwann wieder Todesstrafe eingesetzt werden, wenn bei Gäfgen eine Ausnahme gemacht wird und es dann in Zukunft immer so weiter geht. Ob Schadenersatz oder nicht, egal was Gäfgen getan hat. Das Grundgesetz, dass auch Verbrecher schützt gibt uns ein gewissen Schutz. Nachher wird wirklich ein Unschuldiger misshandelt. Oder es wird die Todesstrafe eingeführt. wenn der Staat JETZT das Grundgesetz bricht, auch wenn es darum geht Leben zu retten und Opfer zu schützen, dann sind weitere Überschreitungen des grundgesetzes von der Seite des Staates wahrscheinlicher.

Ich bin mir sicher dass ALLE in diesem Thread auch der Schmerz der Eltern und anderen Angehörigen bewusst sind. Das Problem ist nur, das Grundgesetz wurde nicht ohne grund so, wie es jetzt ist. Viele haben Jahrzehntelang hart darum gekämpft dass Folter und Tod seitens des Staates endlich abgeschafft wird. Wollen wir wirklich dass diese harte Arbeit durch so ein Fall zunichte gemacht wird?
Außerdem kann es immer gut sein, dass irgendwann der Gäfgen seine Tat bereut und lernt ein anderer Mensch zu werden. Wenn er wirklich sich so ändern sollte und alles tun würde um seine schreckliche Tat so gut es geht zu sühnen, dann sollte man ihm eine neue Chance geben. ALLE Menschen können sich ändern.
Ich glaube das ist auch das Ziel der Gefängnisse.
Ich hatte mal von einem Fall gehört dass in Amerika geschah: Da war eine Frau, die hatte ihre Kinder ermordet. Sie wurde zum Tode verurteilt. Und in Amerika leben die Todeszelleninsassen noch jahrelang, bevor das Urteil vollstreckt wird. Nun diese Frau hatte sich geändert. Bereute ihre Tat und war ein ganz anderer Mensch geworden. Und dann wurde sie getötet. Stand mal vor vielen Jahren in Nachrichten. Ich war noch ein Kind, als ich davon las.

Es geht mir nicht darum, daß Grundgesetz zu ändern, aber ich finde es richtig, wenn darin auch verankert wird, daß ein Mörder, der zweifelsfrei eine dementsprechende Tat -nämlich ein Menschenleben, eine Menschenwürde, bewußt ausgeschalten hat, keinerlei Rechte für irgendwelche Entschädigungen in Form von Geld erhalten darf.
Die betroffenen Polizisten wurden ja schon mit Geldstrafen belegt, da hier die Grundlage im Grundgesetz klar verankert ist.
Eine Haftstraße für Gäfgen, ob nun lebenslang oder nicht, ist zumindest für die Hinterbliebenen ein kleiner Trost, aber durchaus keine Entschädigung für ein totes Kind.Dann wäre zumindest auch für die Eltern noch ein kleiner Funke, daß sie in einem Rechtsstaat leben, gegeben.
Da nicht nur hier im Forum darüber diskutiert wird, sondern vielfach auch im ganzen Land, ist eigentlich ein Beweis dafür, daß am Rechtsstaat doch etwas gezweifelt wird.Es können immer weniger die zugesagte Geldentschädigung verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht mir nicht darum, daß Grundgesetz zu ändern, aber ich finde es richtig, wenn darin auch verankert wird, daß ein Mörder, der zweifelsfrei eine dementsprechende Tat -nämlich ein Menschenleben, eine Menschenwürde, bewußt ausgeschalten hat, keinerlei Rechte für irgendwelche Entschädigungen in Form von Geld erhalten darf.
Die betroffenen Polizisten wurden ja schon mit Geldstrafen belegt, da hier die Grundlage im Grundgesetz klar verankert ist.
Eine Haftstraße für Gäfgen, ob nun lebenslang oder nicht, ist zumindest für die Hinterbliebenen ein kleiner Trost, aber durchaus keine Entschädigung für ein totes Kind.Dann wäre zumindest auch für die Eltern noch ein kleiner Funke, daß sie in einem Rechtsstaat leben, gegeben.
Da nicht nur hier im Forum darüber diskutiert wird, sondern vielfach auch im ganzen Land, ist eigentlich ein Beweis dafür, daß am Rechtsstaat doch etwas gezweifelt wird.Es können immer weniger die zugesagte Geldentschädigung verstehen.

Es stand zu dem Zeitpunkt garnicht Zweifelsfrei fest.
Und wenn das für die Eltern ein Beweis wäre, dass sie in einem Rechtsstaat leben, kann ich nur sagen, für mich ist das der Beweis für das Gegenteil. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, egal was passiert ist, dass ist ein Grundsatz. Dementrsprechent müssen auch Urteile gefällt werden. Wenn Man davon abweicht, hat das komplette Gesetz keinen Wert mehr.
 
Mit einer Zusatzregelung meine ich, daß bei einer derartigen Tat, wie es Gäfgen gemacht hat, kein Geldanspruch wegen Verletzung seiner Menschenwürde bestehen darf!
Mit anderen Worten: Ein Auserwählter (Führer, Diktator, Gutmensch) legt Kriterien fest, nach denen wir die Menschen in verschiedene Gruppen einteilen. Gruppe 1 erhält Menschenrechte, Gruppe 2 nur ein wenig und Gruppe 3 gar keine.

Deine Denkweise entspricht der des Nationalsozialismus zu Hitlers Zeiten bzw. des "demokratischen" Sozialismus der SED-Diktatur. Ich weiss, wovon ich spreche: in letzterer habe ich gelebt. So etwas will ich niemals wieder erleben müssen!

Recht muss nach allgemein gültigen, objektiven Kriterien gesprochen werden! - Auch wenn die Opfer/Betroffenen das aufgrund ihres nachvollziehbaren Schmerzes nicht gerne hören.
 
Mit anderen Worten: Ein Auserwählter (Führer, Diktator, Gutmensch) legt Kriterien fest, nach denen wir die Menschen in verschiedene Gruppen einteilen. Gruppe 1 erhält Menschenrechte, Gruppe 2 nur ein wenig und Gruppe 3 gar keine.

Deine Denkweise entspricht der des Nationalsozialismus zu Hitlers Zeiten bzw. des "demokratischen" Sozialismus der SED-Diktatur. Ich weiss, wovon ich spreche: in letzterer habe ich gelebt. So etwas will ich niemals wieder erleben müssen!

Recht muss nach allgemein gültigen, objektiven Kriterien gesprochen werden! - Auch wenn die Opfer/Betroffenen das aufgrund ihres nachvollziehbaren Schmerzes nicht gerne hören.

Ich würde an deiner Stelle mit den Äußerungen ( 2.Absatz) in Zukunft etwas vorsichtiger umgehen!

Und wegen den Gruppen-was du aufgeführt hast, die gibt es in anderer Art und Weise - nämlich die Gruppe der Reichen, die dementsprechend auf die Politik Druck ausüben, um Gesetze zu schaffen, damit sie immer reicher werden.
Eine Mittelgruppe, die vieles ausbaden muß und den Sprung nach oben nicht schafft.
Als letzte Gruppe das arbeitende Volk, daß immer mehr mit Steuern und Abgaben belastet wird und die Arbeitslosen, die alles von oben runter auffangen müssen und immer weiter ins Abseits gedrängt werden!
Wenn du in der SED-Diktatur gelebt hast, dann müßte dir das auch schon aufgefallen sein, es sei denn, du gehörst in meine erste aufgeführte Gruppe oder dir geht es jetzt sau gut!
 
ich weis nicht was hier so ewig rumdiskutiert wird.
der mörder wird dafür verurteilt, das ist gerecht.
der bulle, der mit folter drohte wird verurteilt bzw das opfer das folter angedroht bekommen hat, bekommt recht. auch völlig richtig.

wer jetzt wen irgendwann mal ermordet hat spielt keine rolle. das gesetz kümmert sich um tatbestände, nicht um irgendwelchen emotionalen scheiß. das ist wie ein formular mit ja/nein fragen die angekreuzt werden müssen. da gibts kein "aber der is doch ein arschloch und so...".


dieses ganze gelaber hier ist einfach für die katz. unsere richter gehen nach den gesetzen vor, nicht nach willkür.
 
Zurück