Xbox One

Was'n das für ne Scheiße?! Ich weiß nicht, ey, empfinde ich als Schweinerei. Zumal man ja an meinem Beispiel nun sieht, was passieren kann - Da bekommt man dann eben keine gleichwertige Konsole zurück, sondern eine Zerkratzte oder eine aus einem Raucherhaushalt.

Und ja, einer mehr schadet hier nicht.
 
Ankylo, unser kleiner Saul Goodman, ist das überhaupt rechtens? Darf ein Unternehmen ein Gerät im Gewährleistungszeitraum, wenn es nicht mehr reparabel ist, gegen jemand anderes Gebrauchtgerät tauschen?

Gehen wir vom Allgemeinen ins Spezielle.


§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Du willst eine reparierte Konsole, also gehen wir nur auf die Nummer 1 die Nacherfüllung ein. Dies ist auch der primäre Anspruch des Käfuers bei Sach- und Rechtsmängeln. Der Rest ist zwar auch denkbar, allerdings mit weiteren Voraussetzungen verbunden.


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Entscheidend ist hier Absatz 1 des Paragraphen. Du kannst eine Beseitigung des Mangels verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Somit hast du die Entscheidungsgewalt ob repariert (Nachbesserung) oder eine neue Sache geliefert werden soll (Nachlieferung), wenn es für den Verkäufer kein allzu großes Problem nach Absatz 3 ist, was ich aber bei einer Xbox One nicht sehe.
Gerade die Beseitigung des Mangels ist wahrscheinlich das Hauptproblem, denn wie man ihn beseitigt obliegt dem Verkäufer, also Microsoft. Dann gehen wir mal weiter zu Microsoft und deren Regelungen.


6. Pflichten von Microsoft

(a) Nachdem Sie Ihren Xbox One oder Ihr Zubehör an Microsoft zurückgeschickt haben, nimmt Microsoft eine Untersuchung vor.

(b) Kommt Microsoft zu dem Schluss, dass der Xbox One oder das Zubehör während der Garantiezeit unter normalen Verwendungsbedingungen eine Fehlfunktion aufweisen, repariert oder ersetzt Microsoft ihn/es (nach eigener Wahl) oder erstattet Ihnen den Kaufpreis zurück, es sei denn, das für Sie geltende lokale Recht schreibt zwingend etwas anderes vor. Bei einer Reparatur können neue oder Austauschteile verwendet werden. Der Austausch kann durch ein neues oder ein Austauschgerät erfolgen.

(c) Nach der Reparatur oder dem Austausch gilt diese Garantie für Ihren Xbox One oder Ihr Zubehör entweder für die verbleibende ursprüngliche Garantiezeit oder 95 Tage ab dem Datum des Versands von Microsoft an Sie, wobei immer der längere Zeitraum gilt.

(d) WENN DAS FÜR SIE GELTENDE LOKALE RECHT NICHTS ANDERES VORSCHREIBT, IST MICROSOFTS PFLICHT, IHREN XBOX ONE ODER IHR ZUBEHÖR ZU REPARIEREN ODER ZU ERSETZEN ODER IHNEN DEN KAUFPREIS ZURÜCKZUERSTATTEN, DIE EINZIGE ABHILFEMAßNAHME, DIE IHNEN ZUR VERFÜGUNG STEHT.


(e) Weist Ihr Xbox One oder Zubehör nach dem Ablauf der Garantiezeit eine Fehlfunktion auf, steht dafür keinerlei Garantie zur Verfügung. Nach Ablauf der Garantiezeit kann Microsoft Ihnen für die Diagnose und den Kundendienst in Bezug auf ein Problem mit Ihrem Xbox One oder Zubehör eine Gebühr berechnen, egal ob diese Bemühungen erfolgreich sind oder nicht.
Punkt (b) sagt es schon recht gut, denn Micrsoft selbst entscheidet, ob die Konsole repariert oder ersetzt oder der Kaufpreis hierfür erstattet wird. Insbesondere verweist Punkt (d) auf das geltende Landesrecht und das geht mit dem deutschen Recht Hand in Hand.

Microsoft wählt in deinem konkreten Fall meinem Empfinden nach einfach eine Mischung aus den beiden erstgenannten Alternativen. Der Mangel wird repariert und deine Konsole wird ersetzt. Denn es geht um die Beseitigung des Mangels. Beispielsweise ist das Laufwerk defekt, bekommst du eine Konsole mit funktionierendem Laufwerkt. Ist die WLAN-Funktion defekt, dann bekommst du eine Konsole mit funktionierendem WLAN.

Grundsätzlich kein Problem, allerdings in deinem konkreten Fall schon, denn es kann meiner Meinung nicht sein, dass die Austauschkonsole optisch schlechter ist als deine Mangelhafte. Konkret würde ich deshalb auf § 440 Alternative 2 und 3 BGB gehen.


§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Persönlich würde ich auf die dritte Alternative Unzumutbarkeit gehen. Denn ich finde es ist unzumutbar, dass ich eine reparierte Konsole erhalte, die in einem optisch schlechteren Zustand ist als die Konsole, die ich eingeschickt habe. Dazu einfach die Seriennummer deiner kaputten Konsole angeben, damit sie es nachvollziehen können.
Die Rechtsfolge davon wäre eigentlich der Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche. Allerdings würde ich Microsoft schreiben, dass du entweder konkret deine Konsole möchtest oder eben ein anderes und besseres Austauschgerät. Ob sie allerdings darauf eingehen werden, ist eine andere Sache. Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung so eine mangelhafte Nachbesserung abzuliefern.



Ich hole mal die Diskussion hierüber.


Ja und dieser Club der kaputten Xbox Ones ist scheiße. :pissed:

Das Netzteil der One soll einen integrierten Überspannungsschutz haben. Vielleicht hat es dann nur das Netzteil zerlegt. Bleibt die LED orange?
Dadurch dass der Blitz fast unmittelbar eingeschlagen hat, war das komplette Stromnetzwerk einfach überlastet. Der Kran hat laut den Stadtwerken den Blitz einfach in den Boden und in die dortigen Kabel weitergeleitet. Für ein paar Stunden war auch bei vielen der Strom weg und fast jedes Haus hat größere und kleinere Schäden.

Das Netzteil und die Xbox One bleiben einfach aus. Ich versuche es jetzt mal mit einem anderen Netzteil und dann werde ich sehe, wo das Problem liegt. Ich werde auch fragen, wie die Reperatur bei Microsoft und alternativ ein Versicherungsfall ablaufen werden. Danach kann ich immer noch entscheiden, was ich genau machen möchte. Insbesondere scheiße, weil auch noch der TV kaputt ist, dadurch könnte es unter Umständen trotz Selbstbeteiligung richtig teuer werden.
Bock hätte ich zwar schon auf eine Halo oder weiße Xbox One, aber bei Ersterer müsste ich noch zwei Monate warten und jetzt nach dem Prüfungen will ich endlich mal zocken. :|
 
Gehen wir vom Allgemeinen ins Spezielle.


Persönlich würde ich auf die dritte Alternative Unzumutbarkeit gehen. Denn ich finde es ist unzumutbar, dass ich eine reparierte Konsole erhalte, die in einem optisch schlechteren Zustand ist als die Konsole, die ich eingeschickt habe. Dazu einfach die Seriennummer deiner kaputten Konsole angeben, damit sie es nachvollziehen können.
Die Rechtsfolge davon wäre eigentlich der Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche. Allerdings würde ich Microsoft schreiben, dass du entweder konkret deine Konsole möchtest oder eben ein anderes und besseres Austauschgerät. Ob sie allerdings darauf eingehen werden, ist eine andere Sache. Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung so eine mangelhafte Nachbesserung abzuliefern.
Danke erst mal dafür. :top:

Ich habe bereits einen 1:1 Tausch veranlasst. Allerdings ging das nur mit Kreditkarte, weswegen ich gestern Terror gemacht habe, weil sie meiner Meinung nach nicht voraussetzen können, dass jeder so was hat. Aber er hat nicht locker gelassen, dass das seine einzigen Möglichkeiten sind. Ich drohte dann auch damit das Ganze weiter oben bei Microsoft und sogar beim Verbraucherschutz zu platzieren. Am Ende hatte ich keinen Bock auf den ganzen Stress und hab' die Kreditkarte von meinem Bruder eingetragen.

Ich hatte es vorher noch nicht gemacht, weil ich ja meine Xbox zurück wollte um genau so einem Scheiß aus dem Weg zu gehen. Da aber meine nun anscheinen nicht reparabel ist und ich eine andere bekommen habe ist es nun auch egal und ich kann den 1:1 Tausch machen. Denn noch einmal 1 1/2 Wochen auf die Konsole verzichten hab' ich keinen Bock. Ich will sie irgendwann auch mal dafür nutzen, wofür ich sie gekauft habe - zum spielen!

Ich hab' das Ganze heute Morgen mit dem Teamleiter des Xbox Supports in die Wege geleitet. Er kennt meine Geschichte mittlerweile sehr gut. Und er fragte noch mal explizit nach, ob das die Dritte Reparatur sei und sagte später noch, dass die nächste Konsole, die ich jetzt bekomme gleichwertig sein wird. Mir war ja auch noch aus der Schulzeit irgendwas mit drei Reparaturversuchen im Kopf. Allerdings bezieht sich das sicherlich auf dasselbe Problem, und das ist hier nicht der Fall.
1) defektes Laufwerk
2) Konsole krepiert
3) zerkratzte Xbox



Also, wenn ich das nun richtig sehe, liegt es in MSs Hand, ob sie meine Konsole reparieren oder mir eine mangefreie zur Verfügung stellen. Wobei mangelfrei in deren Interpretation eine bereits gebrauchte, aber reparierte Konsole ist.
Was wäre denn, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete? Wie viel Geld erstatten sie mir? Den Restwert, wie bei einem Auto, von dem ich mir nen Furz kaufen kann?


Ja und dieser Club der kaputten Xbox Ones ist scheiße. :pissed:
Mein beileid. :(



Das Netzteil und die Xbox One bleiben einfach aus.
Dann ist es vielleicht wirklich nur das Netzteil. Mien funktionierte beim letzten Mal noch und ich probierte auch ein anderes, die Xbox blieb eben aus.

Ja, ne Weiße würde ich auch gerne haben...
 
Ankylo schrieb:
Persönlich würde ich auf die dritte Alternative Unzumutbarkeit gehen. Denn ich finde es ist unzumutbar, dass ich eine reparierte Konsole erhalte, die in einem optisch schlechteren Zustand ist als die Konsole, die ich eingeschickt habe

Unzumutbarkeit hängt ja von der Schwere des Mangels ab.

Austauschgerät ist Austauschgerät und kein Neugerät. Ich würde gerne mal die XBOX sehen. Wenn das sehr tiefe Kratzer sind, dann kann man schon von schwereren Mängeln ausgehen, aber so Oberflächenkratzer wären kein schwerer Mangel. Für Microsoft ist da nur entscheidend, dass die Konsole reibungslos funktioniert.

Microsoft schrieb:
Bei einer Reparatur können neue oder Austauschteile verwendet werden. Der Austausch kann durch ein neues oder ein Austauschgerät erfolgen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn das sehr tiefe Kratzer sind, dann kann man schon von schwereren Mängeln ausgehen, aber so Oberflächenkratzer wären kein schwerer Mangel. Für Microsoft ist da nur entscheidend, dass die Konsole reibungslos funktioniert.
Bitte? O.o

Ich habe eine optisch perfekte Xbox zur Reparatur gegeben und kann doch wohl erwarten, dass ich sie genauso optisch perfekt zurückbekomme. "Gleichwertig" ist hier eine sehr gute Beschreibung, die gestern eine der Support Mitarbeiterinnen verwendet hatte. Oder eben "mangelfrei". Und Optik zählt da genauso dazu wie technisch.
 
... Austauschgerät ist Austauschgerät ...
Sehe ich anders, wenn ich eine gepflegte Xbox One hingebe und eine mit Kratzern zurückbekomme, die zudem aus einem Raucherhaushalt zu stammen scheint, ist das ein ganz anderes Gerät, als ich hingegeben habe. Das man für eine gebrauchte Xbox auch wieder eine gebrauchte zurückerhält ist logisch. Aber es macht schon einen unterschied, wie stark die gebraucht wurde. Nicht umsonst gibt es bei den Gebrauchtwaren den Bereich zwischen neuwertig und akzeptabel.

Selbst wenn die vom äußeren her optisch indentisch aussehen, würde ich die mir zugeschickte Konsole zurückweisen, wenn die sehr stark nach Zigarettenqualm riecht. Lass FlamerX nur mal ein Allergiker sein.
 
Ich meine, dass das (aus meiner Sicht) nicht selbstverständlich ist. Wie du richtig erkannt hast hängt das von der Abnutzung ab. Deshalb würde es mich ja interessieren, wieviele Kratzer es tatsächlich sind. ;)

Interessant ist ja, dass bei der Reparatur das Gehäuse getauscht werden musste, obwohl das Gehäuse laut Flamer im Topzustand war.
 
Ganz ehrlich, wenn ich das so lese, dann freue ich mich dass ich schon über den Garantiezeitraum hinaus bin. ;-D
Jetzt müsste ich mir eh eine neue kaufen, und gut ist.
 
Was wäre denn, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete? Wie viel Geld erstatten sie mir? Den Restwert, wie bei einem Auto, von dem ich mir nen Furz kaufen kann?

Dann würde es den Restwert geben, weil du die Konsole ja schon mehr oder weniger benutzt hast. Also so gut wie nichts.

Dann ist es vielleicht wirklich nur das Netzteil. Mien funktionierte beim letzten Mal noch und ich probierte auch ein anderes, die Xbox blieb eben aus.

Morgen oder am Montag kann ich mir ein Netzteil ausleihen und dann weiß ich mehr. Allerdings schau ich halt noch, was die Versicherung dazu sagt. Geld schenke ich in diesem Fall nicht her. %)

Ganz ehrlich, wenn ich das so lese, dann freue ich mich dass ich schon über den Garantiezeitraum hinaus bin. ;-D
Jetzt müsste ich mir eh eine neue kaufen, und gut ist.

Warum? Nur weil die Garantie oder Gewährleistung abgelaufen ist, muss man sich nicht zwangsläufig eine neue Konsole kaufen. Im Gegenteil kann man die trotzdem noch reparieren lassen.
 
Ganz ehrlich, wenn ich das so lese, dann freue ich mich dass ich schon über den Garantiezeitraum hinaus bin. ;-D
Jetzt müsste ich mir eh eine neue kaufen, und gut ist.
Garantie ja, gesetzliche Mängelhaftung nein. Die geht 2 Jahre. :B
§ 438 Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

3. im Übrigen in zwei Jahren.
@random-Gelaber + Off-Topic:
Was viele verwechseln ist die Garantie des Herstellers und die gesetzliche Haftung wegen Mängel. Nur weil die Garantie vom Hersteller abgelaufen heißt dies nicht, dass der Kund gefickt ist. Liegt ein Mangel vor, kann man diesen immer noch geltend machen.

Es gibt sogar eine ganz böse Option, die manche vertreten, dass sogar nach 5 oder 6 Jahren die Mangelhaftung des BGB greift, wenn der Mangel beim Kauf schon vorhanden gewesen ist, sich aber erst nach 5 bzw. 6 Jahren auswirkt und man innerhalb von 2 Jahren –nachdem der Mangel seine Wirkung entfaltet- selbigen geltend macht. =)


P.S.: Ankylo nervt mich damit, dass ich euch in den VGZ-Chat einladen soll. -.-
 
Nur das der Kunde in beweispflicht ist, das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Und das begründe mal wenn dir zum Beispiel das Laufwerk verreckt.
 
Meine, dass der Käufer innerhalb der 2 Jahre nicht in der Beweispflicht steckt, also mittels Beweisen nachweisen muss, dass das der Fehler vom Hersteller ist. Aber hatte auch schon extrem lange kein Schuld- / Kaufrecht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine, dass der Käufer innerhalb der 2 Jahre nicht in der Beweispflicht steckt, also mittels Beweisen nachweisen muss, dass das der Fehler vom Hersteller ist. Aber hatte auch schon extrem lange kein Schuld- / Kaufrecht mehr.


Doch, nach 6 Monaten muß der Käufer das beweisen, dass der Mangel schon seit Beginn bestand.
Aber oft gibt es hier Kulanzhandlungen.

Definition und FAQs: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung - channelpartner.de
 
Meine, dass der Käufer innerhalb der 2 Jahre nicht in der Beweispflicht steckt, also mittels Beweisen nachweisen muss, dass das der Fehler vom Hersteller ist. Aber hatte auch schon extrem lange kein Schuld- / Kaufrecht mehr.

§ 476 Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Zumindest behaupten der Schönfelder, der Palandt und mein Skript, dass in den ersten sechs Monaten der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel vom Käufer herrührt und nach den sechs Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht. Gilt aber auch nur für den Verbrauchsgüterkauf.
 
Ich meine, dass das (aus meiner Sicht) nicht selbstverständlich ist. Wie du richtig erkannt hast hängt das von der Abnutzung ab. Deshalb würde es mich ja interessieren, wieviele Kratzer es tatsächlich sind. ;)

Interessant ist ja, dass bei der Reparatur das Gehäuse getauscht werden musste, obwohl das Gehäuse laut Flamer im Topzustand war.
Nicht das Gehäuse wurde getauscht, sondern die ganze Box. Scheinbar war meine irreparabel.

Kratzer und weiße Stellen am Kunststoffgehäuse finden sich an Front-, Rück- und Seitenblenden. An der Frontseite ist der größte Kratzer. Durch den Klavierlack aber schwierig einzufangen. Das ist das beste Bild.

tmp_10346-DSC_0137-430679763.jpg
 
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Der Kratzer oben sieht extrem heftig aus oder ist das stellenweiße eine Spiegelung? (Blitzlicht der Kamera) Wenn nicht, ist das äußerst unschön
 
Das ist genau der Kratzer, den ich meine. Die Schlieren direkt links davon sind nur Fingerabdrücke, kann man wegwischen. Und die kleinen kreisrunden Schrammen da unten sind auch nicht das Thema, die hat man immer bei Klarlack. Die hab' ich auch auf meinem Motorrad, damit kann ich leben, denn die sind normal.
 
Toll wegen der FIFA 16 Demo ist jetzt Xbox Live vollkommen überlastet und für die meisten User sogar ganz down. :pissed: Ich will doch nur FIFA 16 spielen. :(
 
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