Ankylo, unser kleiner Saul Goodman, ist das überhaupt rechtens? Darf ein Unternehmen ein Gerät im Gewährleistungszeitraum, wenn es nicht mehr reparabel ist, gegen jemand anderes Gebrauchtgerät tauschen?
Gehen wir vom Allgemeinen ins Spezielle.
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Du willst eine reparierte Konsole, also gehen wir nur auf die Nummer 1 die Nacherfüllung ein. Dies ist auch der primäre Anspruch des Käfuers bei Sach- und Rechtsmängeln. Der Rest ist zwar auch denkbar, allerdings mit weiteren Voraussetzungen verbunden.
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Entscheidend ist hier Absatz 1 des Paragraphen. Du kannst eine Beseitigung des Mangels verlangen
oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Somit hast
du die Entscheidungsgewalt ob repariert (Nachbesserung) oder eine neue Sache geliefert werden soll (Nachlieferung), wenn es für den Verkäufer kein allzu großes Problem nach Absatz 3 ist, was ich aber bei einer Xbox One nicht sehe.
Gerade die Beseitigung des Mangels ist wahrscheinlich das Hauptproblem, denn wie man ihn beseitigt obliegt dem Verkäufer, also Microsoft. Dann gehen wir mal weiter zu Microsoft und deren Regelungen.
6. Pflichten von Microsoft
(a) Nachdem Sie Ihren Xbox One oder Ihr Zubehör an Microsoft zurückgeschickt haben, nimmt Microsoft eine Untersuchung vor.
(b) Kommt Microsoft zu dem Schluss, dass der Xbox One oder das Zubehör während der Garantiezeit unter normalen Verwendungsbedingungen eine Fehlfunktion aufweisen, repariert oder ersetzt Microsoft ihn/es (nach eigener Wahl) oder erstattet Ihnen den Kaufpreis zurück, es sei denn, das für Sie geltende lokale Recht schreibt zwingend etwas anderes vor. Bei einer Reparatur können neue oder Austauschteile verwendet werden. Der Austausch kann durch ein neues oder ein Austauschgerät erfolgen.
(c) Nach der Reparatur oder dem Austausch gilt diese Garantie für Ihren Xbox One oder Ihr Zubehör entweder für die verbleibende ursprüngliche Garantiezeit oder 95 Tage ab dem Datum des Versands von Microsoft an Sie, wobei immer der längere Zeitraum gilt.
(d) WENN DAS FÜR SIE GELTENDE LOKALE RECHT NICHTS ANDERES VORSCHREIBT, IST MICROSOFTS PFLICHT, IHREN XBOX ONE ODER IHR ZUBEHÖR ZU REPARIEREN ODER ZU ERSETZEN ODER IHNEN DEN KAUFPREIS ZURÜCKZUERSTATTEN, DIE EINZIGE ABHILFEMAßNAHME, DIE IHNEN ZUR VERFÜGUNG STEHT.
(e) Weist Ihr Xbox One oder Zubehör nach dem Ablauf der Garantiezeit eine Fehlfunktion auf, steht dafür keinerlei Garantie zur Verfügung. Nach Ablauf der Garantiezeit kann Microsoft Ihnen für die Diagnose und den Kundendienst in Bezug auf ein Problem mit Ihrem Xbox One oder Zubehör eine Gebühr berechnen, egal ob diese Bemühungen erfolgreich sind oder nicht.
Punkt (b) sagt es schon recht gut, denn Micrsoft selbst entscheidet, ob die Konsole repariert oder ersetzt oder der Kaufpreis hierfür erstattet wird. Insbesondere verweist Punkt (d) auf das geltende Landesrecht und das geht mit dem deutschen Recht Hand in Hand.
Microsoft wählt in deinem konkreten Fall meinem Empfinden nach einfach eine Mischung aus den beiden erstgenannten Alternativen. Der Mangel wird repariert und deine Konsole wird ersetzt. Denn es geht um die Beseitigung des Mangels. Beispielsweise ist das Laufwerk defekt, bekommst du eine Konsole mit funktionierendem Laufwerkt. Ist die WLAN-Funktion defekt, dann bekommst du eine Konsole mit funktionierendem WLAN.
Grundsätzlich kein Problem, allerdings in deinem konkreten Fall schon, denn es kann meiner Meinung nicht sein, dass die Austauschkonsole optisch schlechter ist als deine Mangelhafte. Konkret würde ich deshalb auf § 440 Alternative 2 und 3 BGB gehen.
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder
wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder i
hm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Persönlich würde ich auf die dritte Alternative Unzumutbarkeit gehen. Denn ich finde es ist unzumutbar, dass ich eine reparierte Konsole erhalte, die in einem optisch schlechteren Zustand ist als die Konsole, die ich eingeschickt habe. Dazu einfach die Seriennummer deiner kaputten Konsole angeben, damit sie es nachvollziehen können.
Die Rechtsfolge davon wäre eigentlich der Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche. Allerdings würde ich Microsoft schreiben, dass du entweder konkret deine Konsole möchtest oder eben ein anderes und besseres Austauschgerät. Ob sie allerdings darauf eingehen werden, ist eine andere Sache. Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung so eine mangelhafte Nachbesserung abzuliefern.
Ich hole mal die Diskussion hierüber.
Der Nächste...
Ja und dieser Club der kaputten Xbox Ones ist scheiße.
Das Netzteil der One soll einen integrierten Überspannungsschutz haben. Vielleicht hat es dann nur das Netzteil zerlegt. Bleibt die LED orange?
Dadurch dass der Blitz fast unmittelbar eingeschlagen hat, war das komplette Stromnetzwerk einfach überlastet. Der Kran hat laut den Stadtwerken den Blitz einfach in den Boden und in die dortigen Kabel weitergeleitet. Für ein paar Stunden war auch bei vielen der Strom weg und fast jedes Haus hat größere und kleinere Schäden.
Das Netzteil und die Xbox One bleiben einfach aus. Ich versuche es jetzt mal mit einem anderen Netzteil und dann werde ich sehe, wo das Problem liegt. Ich werde auch fragen, wie die Reperatur bei Microsoft und alternativ ein Versicherungsfall ablaufen werden. Danach kann ich immer noch entscheiden, was ich genau machen möchte. Insbesondere scheiße, weil auch noch der TV kaputt ist, dadurch könnte es unter Umständen trotz Selbstbeteiligung richtig teuer werden.
Bock hätte ich zwar schon auf eine
Halo oder weiße Xbox One, aber bei Ersterer müsste ich noch zwei Monate warten und jetzt nach dem Prüfungen will ich endlich mal zocken.