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Wart ihr schon mal vor Gericht?

N64-Fan am 30.01.2008 21:30 schrieb:
Also, um es mal für alle ungefähr einfach zubeschreiben,
Ich berichtige mal ein paar Sachen und hoffe du bist nicht allzu böse...

N64-Fan am 30.01.2008 21:30 schrieb:
, dann vom Anwalt und dann eventuell, ...
Der Anwalt wird – sofern er der die Angeklagtenseite vertritt- als Verteidiger bezeichnet.

N64-Fan am 30.01.2008 21:30 schrieb:
Nachdem die Tatsachen mehr oder weniger festgestellt sind, kommt es zur Suche nach Strafe...
Nachdem die Tatsachen festgestellt sind, hält der Staatsanwalt sein Plädoyer. Also er empfiehlt ein Strafmaß und begründet dieses.

N64-Fan am 30.01.2008 21:30 schrieb:
Die Vorstellung, die Richterin Barbara Salesch und co. vermitteln, haben mit der Realität nicht viel zu tun.
Kommt darauf an, was verhandelt wird. ;)

P.S.: Hab in der Schule zu sehr aufgepasst. :X Verd...
 
Nett, dass du dir die Mühe gemacht hast, aber ich hab das bewusst vereinfachend dargestellt, damit sich jeder ungefähr den Ablauf vorstellen kann. Auf Plädoyers hab ich bewusst verzichtet und das mit Suche nach Strafe bezeichnet, da ich nicht unbedingt darstellen wollte, dass es mittlerweile auch den sogenannten "Deal" in deutschen Gerichten gibt, der nochmal alles verkompliziert.
Und auch der Anwalt/ Verteidiger des Angeklagten hält ein Plädoyer, hier aber auf die rechtsstaatliche Funktion davon einzugehen, würde zu weit führen.



Anwalt/ Verteidiger geb ich dir recht, hätte ich verdeutlichend schreiben können/ müssen.

Ansonsten keine Angst, den Verlauf eines Verfahrens dürfte ich hier als angehender Jurist am besten kennen
;)

Ach ja, natürlich kann es im Gerichtssaal mal heftiger zugehen, aber Barbara Salesch und co. haben nichts mit der Realität zu tun, dazu hatte ich schon zuviel Kontakt mit Richtern, Anwälten, etc.

Teilweise sind in diesen Fällen auch die Normen falsch, bzw. ist ein Sachverhalt anders zu beurteilen.
 
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