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Wenn ich mich recht erinnere, ist es nach deutschem Recht so:
ROMs von Spielen, die nicht gemeinfrei sind, darf man nur besitzen, wenn man sie selbst von seinen eigenen Modulen erstellt hat und solange man diese Module besitzt. Eine ROM aus dem Internet laden darf man in keinem Fall, nicht einmal, wenn man das Original im Schrank hat.
 
Ich hab das Raubkopien schon einmal an anderer Stelle ein wenig erklärt und bin so frei dies einfach zu kopieren. Allerdings erhebe ich keinen Anspruch auf die absolute Richtigkeit meiner Angaben, dafür ist mein Jurastudium noch viel zu kurz.


Die Begriffe Raubkopie und Raubkopierer sind aus juristischer Sicht schon falsch, da sie in keinem Gesetz definiert werden. Sie wurden beide von den Medien erfunden und haben sich leider, wie viele anderer Unsinn, in den Köpfen der Leuten festgebrannt.

Allerdings kann man sie sehr wohl straftrechtlich belangen. Dafür darf man aber nicht im Strafgesetzbuch bleiben, sondern muss dieses verlassen und in die speziell dafür vorgesehen Bücher gehen. Maßgebend für den Fall von Roms oder Homebrewsoftware ist das Urheberrecht.

§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Dabei legt man die Vorschrift so aus, dass man nicht buchstabengetreu bleibt, sondernden Sinn des Gesetzes danach festsetzt, was für ein Ziel mit der Norm erreicht werden soll (also Sinn und Zweck). Damit sind sehr wohl sämtliche Roms erfasst. Auch wenn man die Software umändert und somit keine 1:1 Kopie mehr hat, bleibt es trotzdem ein Verstoß gegen die Norm. Aber man spricht hier nicht von einem Verbrechen, sondern von einem Vergehen, da die Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitstrafe liegt. Allerdings gelten diese Regelungen nur in Deutschland, weshalb auch YouTube & Konsorten hierzulande eingeschränkt werden.


Zusammenfassend kann man kurz sagen, dass ROMs auf jeden Fall legal sind, wenn man die Einwillgung des Inhabers an den Rechten für die Software hat. Am besten sollte man diese bereits im Vorfeld einholen, denn danach erteilen die nur noch gutgütige Menschen, die freiwillig auf Schadensersatz verpflichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das ist der Punkt. Bei vielen alten Spielen ist überhaupt nicht mehr genau klar, wer da überhaupt die Rechte besitzt, die wissen es wahrscheinlich nicht mal selbst mehr, deswegen ist da auch nicht mit Klagen oder ähnlichem zu rechnen.
Ich bin eh der Meinung, dass man solche uralten Spiele nach einer gewissen Zeit einfach als eine Art Kulturgut jedem frei zur Verfügung stellen sollte. Mal ehrlich: Würde es in dieser Hinsicht nicht gewisse Szenen geben, die diese alten Perlen archiviert und irgendwo hochgeladen hätten, dann wären sicher einige Spiele, gerade aus den 80ern, wohl für immer verloren oder vergessen gewesen.
 
Wenn ich mich recht erinnere, ist es nach deutschem Recht so:
ROMs von Spielen, die nicht gemeinfrei sind, darf man nur besitzen, wenn man sie selbst von seinen eigenen Modulen erstellt hat und solange man diese Module besitzt. Eine ROM aus dem Internet laden darf man in keinem Fall, nicht einmal, wenn man das Original im Schrank hat.

So etwas in der Art hab ich auch im Kopf. Bei dem Statement von Nintendo wird das ähnlich angeführt. Trotzdem stellt sich auch hier die Frage: Ist allein das Erstellen von ROMs aus den originalen Modulen schon legal? Sobald damit ein Kopierschutz umgangen wird hat sich das Thema schon erledigt. NES-Module sind meines Wissens noch ohne Kopierschutzmechanismen ausgekommen, bei SNES-Modulen wurden aber teilweise schon gewisse Hardware-Bauteile integriert wo's nicht mehr so einfach war. Damit wären ROMs von solchen Spielen in DE schon wieder nicht legal - egal woher man sie hat und ob man das Original besitzt oder nicht.


@Ankylo

Das ist die klassische Definition, ja. Aber auch nach dieser wären - wie oben beschrieben - diese ROMs nicht legal. Denn die benötigte Einwilligung verweigert ja z.B. Nintendo schon aktiv, siehe Link in einem meiner letzten Posts.


@Shadow_Man

Ja, das ist leider das Problem.

Aber ich bin da ganz ehrlich - ich fertige in solchen Fällen ohne schlechtes Gewissen Privatkopien an, auch wenn ich mich damit in eine rechtliche Grauzone begebe. Das ist mir ziemlich egal - genauso wie den Herstellern. Ich will schließlich von meinem gekauften Produkt noch länger was haben und wenn ich das Original besitze, es aber für mich aufgrund eines natürlichen Alterungsprozesses bald unbrauchbar wird, sehe ich da drüber hinweg.

Der entscheidende Punkt ist, dass ich diese Kopien weder kommerziell noch privat vertreibe und öffentlich auch keine Anleitungen dazu bereitstellen werde. Damit bin ich auf einer (für meine Ansprüche) sicheren Seite.



Man muss hier einfach unterscheiden ob es in der Praxis oder rein rechtlich zu einem Problem wird. In der Praxis interessiert sich salopp gesagt keine alte Sau dafür. Aber letzteres ist eher der Punkt, der mich davon abhält einen Thread zu dem Thema zu erstellen. Weil wenn ich dazu was mach, will ich auch einen wasserfesten Standpunkt dazu haben.
 
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