da ich einige PS 3 Spiele ordern wollte und ein Anruf beim UK Service selbst privat nicht mehr die Welt kostet, mal eben beim Kundenservice in UK angerufen (als Speditionskaufmann spreche ich im Beruf ja mehr Englisch als Deutsch).
Ergebnis: Amazon.co.uk darf keine Medien mit BFBC 18, teilweise auch 16 mehr an deutsche Kunden liefern, da amazon.co.uk zur Zeit die in Deutschland nötige Altersüberprüfung nicht gewährleisten kann, man arbeite an einer Lösung, die dann "irgendwann" erscheinen wird (auf Nachfrage wurde kein Datum genannt).
Mein Einwand, dass ein Unternehmen aus UK sich wohl kaum an deutsche Gesetze beim versenden von Waren halten muss (wenns Probleme im Empfangsland gibt, ist das Sache des Empfängers) wurde nicht beachtet.
Desweiteren wurde doch auch in der Vergangenheit fleissig geliefert, darauf gab es keine direkte Antwort, sondern nur eine Entschuldigung seitens der freundlichen Mitarbeiterin bei amazon.co.uk für meinen Ärger mit den nicht möglichen Order-Plazierungen.
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Wenn dieses Gespräch wirklich so stattgefunden hat, passiert dass, was ich bei einem früheren Post schon vermutet habe.
Amazon.de hat aus rechtlichen Gründen sorge zu tragen, dass eine FSK18, SPIO JK, oder indizierte Warenlieferung PERSÖNLICH beim Besteller anzukommen hat.
M.W. nach (ich lasse das prüfen) besteht diese Vorgabe aber AUSSCHLIEßLICH beim Versand von und nach Deutschland.
Bei Importen dürfen nur verbotene Artikel (Kinderpornographie, Sodomie etc.) konfisziert und strafrechtlich verfolgt werden.
Wer als Arbeitnehmer diese Idiotie schon mal ausprobiert hat kann froh sein, wenn er einen fähigen Postboten besitzt (zudem es NICHT vom "normalen" Postboten angeliefert wird und zusätzlich NICHT bei einem fehlgeschlagenen Zustellversuch zur persönlichen Abholung bei der örtlichen Postfiliale abgeholt werden kann).
Trotz allem steht die Aussage auf sehr wackeligem Boden:
Hier nochmal einen Auszug aus dem EG-Vertrag, Artikel 30:
Die Bestimmungen der Artikel 28 und 29 stehen Einfuhr-,
Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder –beschränkungen nicht
entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit ,
Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des
Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen
Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder
archäologischem Wert oder des gewerblichen Eigentums
gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen
dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen
Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des
Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.“
Ich werde das mal alles abwarten und dann ggf. tätig werden !
Die Diskriminierung ergibt sich eindeutig dann, wenn Deutschland NICHT, aber div. andere Länder beliefert werden.