AW: Cut oder Uncut?
noch ne interessante Meldung:
Schreckgespenst Bayern
Befürchtungen, Reaktionen, neue USK-Grundsätze: Warum sich der Appellationsfall Dead Space 2 so nicht wiederholen können soll
Horrorszenario – hörte man sich nach dem Appellationsverfahren gegen Dead Space 2 bei deutschen Spieleherstellern um, fiel unter anderem dieses Wort. Wer dann noch weiß, dass Bayern schon einmal vor dem Versuch stand, eine USK-Freigabe zu kippen, fragt sich eventuell: Was, wenn der Electronic-Arts-Präzedenzfall weitere Appellationen folgen lässt? Wir hakten nach und erhielten überraschende Antworten.
Nach über 30.000 Prüfverfahren bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat ein Bundesland erstmals sein Einspruchsrecht wahrgenommen und ein Appellationsverfahren initiiert. Dass ausgerechnet Bayern gegen die USK-Freigabe von Dead Space 2 anging, kam nach der „Killerspiel“-Debatte der vergangenen Jahre ähnlich überraschend wie das Christkind am 24. Dezember. Der Ausgang der Geschichte ist bekannt: Auch die neuerliche Prüfung brachte kein anderes Ergebnis. Was wiederum CSU-Sozialministerin Christine Haderthauer nun veranlasst, dafür einzutreten, dass das Gesetz geändert wird (siehe IGM 2/2011, Seite 32). „Damit künftig auch eine Prüfung durch die Bundesprüfstelle möglich ist, wenn vorher schon eine Alterskennung erfolgt ist“, heißt es aus München. Bei derlei Bestrebungen, die die Rückkehr zum Jugendschutz vor dem Jahr 2003 bedeuten würden, stellt man sich die Frage, ob die Branche nicht auch noch mit dem einen oder anderen Appellationsverfahren rechnen muss. „Das ist immer wieder neu zu entscheiden und deshalb einzelfallabhängig“, teilt uns das Staatsministerium auf Nachfrage mit.
Indes wurde klar, wie sich eine Appellation auswirken kann, Electronic Arts Deutschland bekam die Folgen voll zu spüren: Während die internationale Fassung von Dead Space 2 bereits seit 25. Januar erhältlich ist, erscheint die lokalisierte erst dieser Tage. Bei Redaktionsschluss war von „spätestens Anfang März“ die Rede. Mit Sicherheit haben deshalb deutlich mehr Konsumenten als üblich auf die ungeschnittene Importversion zurückgegriffen. Wegen der erheblichen Verzögerung kamen im Internet zu allem Überfluss Mutmaßungen auf, der Titel habe aufgrund des politischen Drucks vielleicht noch weiter zensiert werden müssen. EA-Pressesprecher Martin Lorber dementiert das auf IGM-Anfrage: „Dead Space 2 erhielt in der Fassung ein Kennzeichen, in der wir es ursprünglich eingereicht haben.“
Das Horrorspektakel erscheint hierzulande also mit der bereits kommunizierten Änderung: Man kann verbündete Mitspieler im Multiplayermodus nicht verletzen. Es ist eine bekannte, unliebsame Nebenwirkung des deutschen Systems, dass selbst für Erwachsene produzierte Titel regelmäßig entschärft werden. Bei Electronic Arts scheint man davon langsam die Nase voll zu haben: Auf die Frage, welche Lehren aus dem Hickhack um Dead Space 2 zu ziehen seien, gab sich Lorber gegenüber der Zeitschrift PC Games sehr offensiv: „Dass wir uns in Zukunft noch stärker für ein Selbstklassifizierungssystem à la PEGI in Deutschland einsetzen und nicht müde werden, für die Rechte der Gamer zu kämpfen.“ Im Fall von Bulletstorm, das die Tage erscheint, war davon allerdings noch nichts zu spüren, der Ego-Shooter wurde stark verändert, um ein USK-18-Zeichen möglich zu machen. Das wollte man im August 2010 noch unter allen Umständen vermeiden, EA-Geschäftsführer Dr. Olaf Coenen sagte damals: „Eine geschnittene Version auf den Markt zu bringen, wäre schlimm, da sich erwachsene Spieler in Deutschland nicht bevormunden lassen wollen und den Titel notfalls importieren.“
Indes ist man bei anderen Publishern mit Stellungnahmen zum Fall Dead Space 2 vorsichtig. Dabei wollten wir bei unseren Anfragen in mehreren deutschen Niederlas- sungen im Grunde nur wissen, ob man weitere Appellationsverfahren fürchte. „Das wurde bei uns heiß diskutiert. Wir hätten dazu grundsätzlich viel zu sagen – dürfen aber nicht“, erklärt der Sprecher eines Unternehmens. Ein zweiter skizziert, dass durchaus Unruhe herrschte: „Wenn das Beispiel Schule machen würde, wäre das auf jeden Fall sehr ärgerlich. Unter anderem, weil bis zu einem gewissen Grad die Planungssicherheit verloren geht.“ Der wirtschaftliche Schaden sei schwer zu beziffern, da es bei solchen Produkten aufgrund der Historie in Deutschland immer einen erhöhten Importanteil gebe. „Sollte sich aber ein Veröffentlichungstermin verschieben, ist’s natürlich ganz mies. Es wird sehr interessant, wie die Zahlen und Chart-Platzierungen von Dead Space 2 im Vergleich zum Ausland ausfallen.“
Offen zum Thema äußern wollte sich nur Martin Schneider von Konami: „Bei einer – heute keinesfalls absehbaren – rasant steigenden Zahl an Appellationsverfahren müssten wir uns natürlich fragen, ob ein Titel, der im Vorfeld als potenzieller USK-18-Kandidat gehandelt wird, überhaupt den aufwändigen Prozess einer deutschen Lokalisierung rechtfertigt“, gibt der Verkaufs- und Vertriebsleiter zu bedenken. „Eine infrage gestellte Rechtssicherheit wäre ein Horrorszenario für die Umsätze innerhalb von Deutschland. Wir sind an einer legalen Geschäftstätigkeit gemäß deutscher Werte und Gesetze interessiert und wünschen uns eindeutige Grundlagen.“ Abschließend beurteilen könne er den Fall Dead Space 2 nicht. „Es ist nicht klar, ob es sich um politischen Aktionismus, berechtigte Zweifel an einer Ausnahmesituation oder eine generelle Attacke auf die bestehende Rechtslage handelt.“
Was viele nicht wissen, weil es seinerzeit nicht so groß in die Öffentlichkeit getragen wurde: Es wäre bereits vor einigen Jahren beinahe zu einem Präzedenzfall gekommen. „Bayern hat bei Grand Theft Auto IV überlegt, ob es in die Appellation geht“, berichtet Felix Falk, Geschäftsführer der USK.
Man habe das Spiel dann aber in einem Ausschuss genauer angesehen und sich letztlich dagegen entschieden. Die Frage, ob es künftig zu mehr Appellationsverfahren kommen könnte, bejaht Falk überraschend, allerdings aus einem anderen Grund: „Seit 1. Februar gelten neue USK-Grundsätze. Unter anderem verkürzt sich der Instanzenzug von vier Stufen auf drei, um das gesamte Verfahren straffer und effektiver zu gestalten. Damit wird in Zukunft nach einer Berufung sofort die Appellation möglich, was bei der Freiwilligen Selbstkontrolle im Übrigen genauso ist.“
Es ist also ein natürlicher Anstieg an Appellationsverfahren zu erwarten, allerdings bei mehr Planungssicherheit, wie es heißt: „Mit der Neuregelung haben wir auch die Verfahrensdauer und die Fristen geregelt, sie verlängern sich in der letzten Instanz nur unwesentlich“, erklärt uns Olaf Wolters, Geschäftsführer beim Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware. Gut, dass wir gefragt haben, immerhin hatte sich das bis zu diesem Zeitpunkt offensichtlich auch in Publisher-Kreisen noch nicht herumgesprochen. „In der letzten und höchsten Stufe gibt es ein Gremium, das über die Spruchpraxis der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) wacht. Es besteht aus Ländervertretern und Sachverständigen, den Vorsitz hat ein von der Spieleindustrie benannter Jugenschutzjurist.“
Ein Appellationsverfahren in der Form wie bei Dead Space 2 ist nach den Worten von Wolters also ein einmaliger Vorgang gewesen. Darüber hinaus wird der BIU-Chef deutlich: „Sollten die Länder die Urteile der von ihnen in die USK entsandten Sachverständigen vermehrt anzweifeln, muss man sich ernsthafte Gedanken über das System machen. Schließlich ist die Länderappellation immer auch ein indirektes Misstrauensvotum.“ Auch die federführenden OLJB in Nordrhein-Westfalen würden vermehrten Bedenken gegenüber der Arbeit ihrer ständigen Vertreter nicht grenzenlos zusehen. „Die Länder müssen sich entscheiden, ob sie Teil des Kennzeichnungsverfahrens sein oder nur im Nachhinein die Ergebnisse politisch überprüfen wollen. Im ersten Fall geht es um Jugendschutz, im zweiten Fall um Politik.“
Und dann greift Wolters die bayerische Sozialministerin an: „Frau Haderthauer geht es nicht um Jugendschutz, sondern um politische Reputation am Rande des Populismus. Inhaltlich sind ihre Vorschläge von einer groben Unkenntnis der rechtlichen Sachlage geprägt.“ Wenn der Indizierungsschutz für Ab-18-Titel aufgehoben wäre, hätten die Anbieter auch keine Motivation, ihre Spiele überhaupt der USK vorzulegen. Den Herstellern falle die Planungssicherheit durch ein rechtssicheres Kennzeichen weg, im Gegenzug würde der Markt mit internationalen Versionen überschwemmt, und am Ende verliere der Jugendschutz. „Zum Glück steht Frau Haderthauer mit ihrer Position alleine da, und für das Jugendschutzgesetz ist als Bundesgesetz immer noch der Bundestag zuständig. Dort hat ein solcher Vorstoß keine Chance.“