Nun auch noch solch ein Angebot zu geben, ist schlecht.
Ok, ich verstehe nichts von Jura... Hm... verdammt. Da musste ich BGB, VVG, StGB und Co lernen und Paragraphen büffeln und habe nichts gelernt. VERDAMMT!
Ausdrücken kann ich mich auch nicht... was meine Eltern wohl sagen werden.
Aber ich habe nie gesagt, dass ich über irgendwen lache... ich lache immer nur MIT und nicht ÜBER.
Ich finde es nunmal amüsant welch eine Aufregung durch sowas entsteht.
Trotzdem würde ich gerne von dir jetzt mal meine Frage beantwortet haben... WAS HÄLST DU FÜR EINEN ANGEMESSENEN AUSGLEICH?
Ich will es einfach mal hören. Richtig nett wäre, wenn du mir dann auch noch zumindest ansatzweise erklären könntest wie deine Idee wirtschaftlich und juristisch umsetzbar wäre.
Dann unterlasse ich bei dir auch meine eindeutige Ironie... die mich selbst einfach zu sehr erfreut um sie in Gänze zu unterlassen.
freut mich zu hören. Gegen etwas Ironie habe ich auch nichts. Zu deinen Frage zum angemessenen Ausgleich komme ich gleich, erstmal das juristische, also rechtliche. Jeder der sich bei PSN registriert hat, hat in gewisser weise einen Vertrag mit Sony abgeschlossen. Dieser sagt unter anderem das hier: SCE UND IHRE ANGESCHLOSSENEN UNTERNEHMEN SCHLIESSEN JEDE HAFTUNG FÜR
DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODER SONSTIGE UNMITTELBARE, MITTELBARE,
BEILÄUFIG ENTSTANDENE, KONKRETE ODER FOLGEVERLUSTE ODER SCHÄDEN
UNABHÄNGIG VON DEREN ENTSTEHUNG AB, DIE SIE ODER DRITTE INFOLGE DES
ZUGRIFFS ODER DER NUTZUNG DER SYSTEMSOFTWARE ODER VON INHALTEN,
PROGRAMMEN, FUNKTIONEN, LEISTUNGEN ODER INFORMATIONEN, DIE IN DER
SYSTEMSOFTWARE ENTHALTEN ODER DURCH DIESE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN,
ERLEIDEN. SOLANGE DIESE BESTIMMUNG IN IHRER RECHTSORDNUNG DURCHSETZBAR
IST, GELTEN DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE UND
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE, SOWEIT DIES LAUT GELTENDEM RECHT MÖGLICH IST, AUCH
WENN RECHTSMITTEL IHREN GRUNDLEGENDEN ZWECK VERFEHLEN.
Nicht haftbar gemacht werden zu können, ist im Grunde genommen, nichtig. Jedes Unternehmen hat für gewisse Schäden zu haften und solche Texte lassen sich eher als Wunsch verstehen, nicht zu haften. Das lässt sich auch dem Garantieausschluss und der Beschränkung der Haftung entnehmen, ich zitier mal "Falls wir Ihnen gegenüber für das Versäumnis, Dienstleistungen zu
liefern, haftbar sein sollten, beschränkt sich unsere Haftbarkeit
darauf, entweder die entsprechenden Dienstleistungen bereitzustellen
oder (nach unserem Ermessen) darauf, Ihnen den Betrag, den Sie für die
Dienstleistung bezahlt haben, auf Ihr “Sony Online
Network”-Guthabenkonto zu erstatten. Unsere Haftbarkeit ist auf €40
(oder den Gegenwert in Landeswährung) beschränkt oder – wenn darüber
hinausgehend – auf den Betrag des ungenutzten “Sony Online
Network”-Guthabens." Nun ja,nach der Vorschrift von § 309 Nr. 7 BGB darf die Haftung für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit durch AGB-Bestimmungen nicht ausgeschlossen
werden. Fakt ist, dass selbst Sony höchst wahrscheinlich, auch ohne das es erklagt werden muss, einen Betrag, der nun von einem Fremden meiner Kreditkarte verbucht wird, auch ohne Klage zurück zahlen wird. Sonys Vereinbarung basiert zwar auf englischem Recht, hat aber europäische Normen, deshalb gilt dieser genannte Mindeststandard an Konsumentenschutzbereich. Wenn nun wirklich Millionen von Nutzerdaten unverschlüsselt waren, ist dies ein grober Sicherheitsverstoß. Dagegen gibt es nun Sammelklagen, z.B. in Kanada, mit milliardem schweren Wert. Uns nun als Entschuldigung nicht mal aktuelle Spiele anzubieten, halte ich deshalb für unangebracht. Wenn du noch fragen hast, frag einfach.