• Forum geschlossen!
    Das Forum befindet sich im Nur-Lese-Modus. Das Erstellen neuer Themen und Beiträge ist nicht mehr möglich.

Muss ich mich Filmen lassen?

SchubkraftRecords

Bekanntes Gesicht
Sorry dafür das ich diesen Tread eröffnet hab aber im Chat reagiert keiner.. ich hab da mal eine sehr dringende Frage... Morgen kommt das Fernsehen zu uns in die Firma und möchte Video - Aufnahmen machen und mit sehr hoher warscheinlichkeit auch in meinem Arbeitsbereich. Nun aber möchte ich aus persönlichen Gründen nicht gefilmt werden.. nun aber zur hauptsächlichen frage:

Muß ich mich Filmen lassen? Kann mein Chef mich aus diesen Grund "Feuern"... ich glaub nicht.. oder?
 
SchubkraftRecords am 12.03.2008 19:45 schrieb:
Sorry dafür das ich diesen Tread eröffnet hab aber im Chat reagiert keiner.. ich hab da mal eine sehr dringende Frage... Morgen kommt das Fernsehen zu uns in die Firma und möchte Video - Aufnahmen machen und mit sehr hoher warscheinlichkeit auch in meinem Arbeitsbereich. Nun aber möchte ich aus persönlichen Gründen nicht gefilmt werden.. nun aber zur hauptsächlichen frage:

Muß ich mich Filmen lassen? Kann mein Chef mich aus diesen Grund "Feuern"... ich glaub nicht.. oder?
Nein das darf er eigentlich nicht. Wenn er keine absolut zwingende Erklärung dafür hat, das ausgerechnet du zu sehen siebn musst, kannst du dich weigern.

Ob das einen guten Eindruck macht sei mal dahingestellt. Aber er darf dich deswegen nicht entlassen. Musst ihm wenn möglich klarmachen, warum du nicht gefilmt werden willst.
 
Rede doch mal mit ihm darüber.
Aber generell bist du rechtlich dazu verpflichtet jede zumutbare Aufgabe zu erfüllen, die dein Chef verlangt, selbst wenn es nicht zu deinem Tätigkeitsgebiet gehört. Wie ist dein Chef denn so?
 
foleykitano am 12.03.2008 19:51 schrieb:
Rede doch mal mit ihm darüber.
Aber generell bist du rechtlich dazu verpflichtet jede zumutbare Aufgabe zu erfüllen, die dein Chef verlangt, selbst wenn es nicht zu deinem Tätigkeitsgebiet gehört. Wie ist dein Chef denn so?
Nein nicht unbedingt.

Es gibt die direkte Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Diese muss aber bestimmt Punkte erfüllen. Zumutbarkeit ist da nur ein Punkt.

Da das Filmen wohl nicht zu deinem Aufgabengebiet zählt, bist du dazu nicht verpflichtet. Es sei denn es gibt keine genauso verwendbare Alternative (z.B. ein Kollege) oder ähnliches.

Am besten ist wirklich mit deinem Chef zu reden.
 
SchubkraftRecords am 12.03.2008 19:56 schrieb:
Naja, mit meinem Chef kann man schon reden.. nur mein Kollege ist genau jetzt in den Urlaub gegangen.. der wusste wohl schon warum *grrr*
Die Frage ist ja was wird gefilmt? Und wofür?

Nur dein Arbeitsplatz? Oder ist es dringend notwendig das der echte Arbeiter zu sehen ist? Sonst kann man da auch Putze Else hinstellen oder gar keinen.
 
petib am 12.03.2008 19:57 schrieb:
SchubkraftRecords am 12.03.2008 19:56 schrieb:
Naja, mit meinem Chef kann man schon reden.. nur mein Kollege ist genau jetzt in den Urlaub gegangen.. der wusste wohl schon warum *grrr*
Die Frage ist ja was wird gefilmt? Und wofür?

Nur dein Arbeitsplatz? Oder ist es dringend notwendig das der echte Arbeiter zu sehen ist? Sonst kann man da auch Putze Else hinstellen oder gar keinen.

Naja.. es wird halt eine Dokumentation bzw. eine Präsentation über Natursteinunternehmen Produziert. Aber ich hab da mal gelesen das man mich doch vorher Fragen muss..
 
petib am 12.03.2008 19:54 schrieb:
foleykitano am 12.03.2008 19:51 schrieb:
Rede doch mal mit ihm darüber.
Aber generell bist du rechtlich dazu verpflichtet jede zumutbare Aufgabe zu erfüllen, die dein Chef verlangt, selbst wenn es nicht zu deinem Tätigkeitsgebiet gehört. Wie ist dein Chef denn so?
Nein nicht unbedingt.

Es gibt die direkte Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Diese muss aber bestimmt Punkte erfüllen. Zumutbarkeit ist da nur ein Punkt.

Da das Filmen wohl nicht zu deinem Aufgabengebiet zählt, bist du dazu nicht verpflichtet. Es sei denn es gibt keine genauso verwendbare Alternative (z.B. ein Kollege) oder ähnliches.
Doch, theoretisch könnte man mir z.B. die Aufgabe geben im Krankenhaus die ganze Station zu putzen, obwohl ich ja Pfleger bin und dafür die putzfrauen zuständig sind.
Vielleicht nicht über lange Zeit, aber für eine bestimmte Dauer schon.
Ansonsten ist es eine Arbeitsverweigerung.
 
Hier mal die Regeln:

1. Ort der Arbeitsleistung
Der Ort, an dem die Arbeitsleistung geschuldet wird ergibt sich grundsätzlich aus der arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Sofern der Arbeitnehmer für einen bestimmten Betrieb eingestellt wurde, kann der Arbeitgeber ihn auf jeden (räumlich) beliebigen Arbeitsplatz dieses Betriebes versetzen. Hierbei ist in der Regel auch eine Umsetzung im selben Betrieb aber an einer anderen Betriebsstätte vom Weisungsrecht gedeckt. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer deshalb, z. B. wenn sich Probleme ergeben, einfach umsetzen, anstatt eine Abmahnung auszusprechen.
Ist der Arbeitnehmer für wechselnde Einsatzorte eingestellt (z. B. Montage) ist der Umfang des diesbezüglichen Weisungsrechtes besonders groß. Der Arbeitgeber kann dann grundsätzlich jeden Arbeitsort inerhalb des betrieblichen Einzugsbereiches zuweisen.
Hiervon zu unterscheiden ist die sogenannte Versetzung, die dann notwendig ist, wenn die Zuweisung eines neuen Arbeitsortes eben nicht durch das Direktionsrecht gedeckt ist.
2. Zeit der Arbeitsleistung
Der Arbeitgeber kann, wenn keine ausdrücklich andere Vereinbarung besteht, die wöchentliche Arbeitszeit nach seinem Ermessen im gesetzlichen und tarifvertraglichen Rahmen auf die einelnen Arbeitstage verteilen. Dies gilt auch für den Beginn und das Ende von Arbeitszeit und Pausen. Damit kann der Arbeitgeber bei Schichtarbeit grundsätzlich auch die Einteilung in zeitlich verschiedene Schichten frei bestimmen. Er darf aber Überstunden nur anordnen, wenn dies individual- oder kollektivvertraglich vereinbart ist (Ausnahme: Notfälle).
3. Inhalt und Art und Weise der Arbeitsleistung
Hiermit ist die Konkretisierung der Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber gemeint, deren Rahmen lediglich im Arbeitsvertrag festgelegt ist.
Diese Konkretisierung bezieht sich auf die Ausführung von einzelnen Tätigkeiten als solchen, sowie die äußeren Umstände unter denen die konkrete Leistung zu verrichten ist.
4. Grenzen der Weisungsbefugnis
Das Direktionsrecht unterliegt bestimmten Grenzen, die durch den Arbeitsvertrag, die gesetzlichen Vorschriften des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie die allgemeinen Gesetze bestimmt werden. Nur im Rahmen dieser Bestimmungen ist der Arbeitgeber in seinen Weisungen frei.
5. Arbeitnehmerrechte bei rechtswidrigen Weisungen
Dem Arbeitnehmer steht als mildestes Mittel zunächst die Beschwerde beim Betriebsrat (falls vorhanden) zu. Diese Möglichkeit ist in § 84 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz normiert. Der Arbeitnehmer kann hiernach ein Mitglied des Betriebsrates zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer sodann über die Beschwerde zu bescheiden und dieser, soweit er sie für berechtigt hält, abzuhelfen (§84 Abs. 2 BetrVG). Dem Arbeitnehmer dürfen wegen der Beschwerde keine Nachteile entstehen (§84 Abs. 3 BetrVG).
Als weiteres Mittel kommt die Arbeitsverweigerung in Betracht, d. h. die Weigerung des Arbeitnehmers, seiner vertraglichen Arbeitspflicht nachzukommen. Hierbei ist besondere Vorsicht geboten, da der Arbeinehmer eine wirksame Abmahnung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses riskiert, wenn sich die Weisung als rechtmäßig herausstellen sollte.
Als letzte Möglichkeit kann der Arbeitnehmer die arbeitsgerichtliche Klärung des Sachverhaltes herbeiführen. Der Arbeitnehmer wird in diesem Falle regelmäßig eine diesbezügliche Klage erheben und die Weisung vorsichtshalber bis zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens befolgen.
6. Arbeitgeberreaktionen bei Nichtbefolgung der Weisung
Dem Arbeigeber stehen bei Nichtbefolgung der erteilten Weisung die Instrumente der Abmahnung, der Kündigung und der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegen den Arbeitnehmer zu.
Soweit der Arbeigeber die Arbeitsbedingungen derart verändern will, dass diese Änderungen nicht vom Direktionsrecht gedeckt sind, steht ihm die Möglichkeit der Änderungskündigung zu. Hiergegen kann sich der Arbeitnehmer wiederum arbeitsgerichtlich zur Wehr setzen.
Das Instrumentarium des Direktionsrechtes ist somit eine recht komplizierte und mit vielerlei Risiken und Fallstricken behaftete Materie. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher in Zweifelsfällenstets den Rat eines im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwaltes einholen.
 
hmm.. nun aber da ich ja keinen Schriftlichen Arbeitsvertrag habe.. kann ich mich ja sogesehen dumm stellen und darauf aufmerksam machen das ich auf solche Situationen Hingewiesen werden muss. Ich meine ja.. ich muss diese Regelungen nicht auswendig kennen.. wie verhält sich dies also bei einem Mündlichen Vertrag?
 
SchubkraftRecords am 12.03.2008 20:08 schrieb:
hmm.. nun aber da ich ja keinen Schriftlichen Arbeitsvertrag habe.. kann ich mich ja sogesehen dumm stellen und darauf aufmerksam machen das ich auf solche Situationen Hingewiesen werden muss. Ich meine ja.. ich muss diese Regelungen nicht auswendig kennen.. wie verhält sich dies also bei einem Mündlichen Vertrag?
Du hast nur einen mündlichen Arbeitsvertrag? :confused:
Wie lange arbeitest du da schon?
 
foleykitano am 12.03.2008 20:16 schrieb:
SchubkraftRecords am 12.03.2008 20:08 schrieb:
hmm.. nun aber da ich ja keinen Schriftlichen Arbeitsvertrag habe.. kann ich mich ja sogesehen dumm stellen und darauf aufmerksam machen das ich auf solche Situationen Hingewiesen werden muss. Ich meine ja.. ich muss diese Regelungen nicht auswendig kennen.. wie verhält sich dies also bei einem Mündlichen Vertrag?
Du hast nur einen mündlichen Arbeitsvertrag? :confused:
Wie lange arbeitest du da schon?


Seit 4 1/2 jahren
 
SchubkraftRecords am 12.03.2008 20:17 schrieb:
foleykitano am 12.03.2008 20:16 schrieb:
SchubkraftRecords am 12.03.2008 20:08 schrieb:
hmm.. nun aber da ich ja keinen Schriftlichen Arbeitsvertrag habe.. kann ich mich ja sogesehen dumm stellen und darauf aufmerksam machen das ich auf solche Situationen Hingewiesen werden muss. Ich meine ja.. ich muss diese Regelungen nicht auswendig kennen.. wie verhält sich dies also bei einem Mündlichen Vertrag?
Du hast nur einen mündlichen Arbeitsvertrag? :confused:
Wie lange arbeitest du da schon?


Seit 4 1/2 jahren
Und darf ich fragen wieso du keinen schriftlichen Vertrag bekommst?
 
foleykitano am 12.03.2008 20:18 schrieb:
SchubkraftRecords am 12.03.2008 20:17 schrieb:
foleykitano am 12.03.2008 20:16 schrieb:
SchubkraftRecords am 12.03.2008 20:08 schrieb:
hmm.. nun aber da ich ja keinen Schriftlichen Arbeitsvertrag habe.. kann ich mich ja sogesehen dumm stellen und darauf aufmerksam machen das ich auf solche Situationen Hingewiesen werden muss. Ich meine ja.. ich muss diese Regelungen nicht auswendig kennen.. wie verhält sich dies also bei einem Mündlichen Vertrag?
Du hast nur einen mündlichen Arbeitsvertrag? :confused:
Wie lange arbeitest du da schon?


Seit 4 1/2 jahren
Und darf ich fragen wieso du keinen schriftlichen Vertrag bekommst?

Ich hab jetzt auch schon 3 mal ohne gearbeitet... so genau kenne ich mich nicht mit den Gesetzen aus aber sobald du jeden Monat Geld von ner Firma bekommst hast du die gleichen rechte als wie wenn du nen Vertrag hast....
 
foleykitano am 12.03.2008 20:18 schrieb:
SchubkraftRecords am 12.03.2008 20:17 schrieb:
foleykitano am 12.03.2008 20:16 schrieb:
SchubkraftRecords am 12.03.2008 20:08 schrieb:
hmm.. nun aber da ich ja keinen Schriftlichen Arbeitsvertrag habe.. kann ich mich ja sogesehen dumm stellen und darauf aufmerksam machen das ich auf solche Situationen Hingewiesen werden muss. Ich meine ja.. ich muss diese Regelungen nicht auswendig kennen.. wie verhält sich dies also bei einem Mündlichen Vertrag?
Du hast nur einen mündlichen Arbeitsvertrag? :confused:
Wie lange arbeitest du da schon?


Seit 4 1/2 jahren
Und darf ich fragen wieso du keinen schriftlichen Vertrag bekommst?


Keine Ahnung.. bei uns Arbeiten 13 Leute in der Produktion nur hat keiner von denen einen schriftl. Arbeitsvertrag. Mir wurde auch schon von einem Kollegen gesteckt das ein ex Mitarbeiter einen schriftl. Arbeitsvertrag verlangte.. er hat ihn auch bekommen aber etwa zwei Wochen später haben die den dann Rausgeworfen..
 
SchubkraftRecords am 12.03.2008 20:24 schrieb:
Mir wurde auch schon von einem Kollegen gesteckt das ein ex Mitarbeiter einen schriftl. Arbeitsvertrag verlangte.. er hat ihn auch bekommen aber etwa zwei Wochen später haben die den dann Rausgeworfen..
Weißt du warum er rausflog ?

zum Thema filmen :
Verstösst das nicht gegen die Privatsphäre wenn man gefilmt wird ohne dass man damit einverstanden ist :confused:
 
Weißt du warum er rausflog ?

Das weis ich leider nicht. Nur so wie mein Kollege das gesagt hat werden die sich dann einen Grund einfallen lassen haben. Irgendetwas stinkt da sowieso in dieser Firma. Meine Kündigung haben die ja jetzt seit ca. 1 Monat... da ich nun Studieren möchte.
 
Zurück