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Musiktausch

bluefalcon128

Bekanntes Gesicht
Ok, gleich mal zum Anfang, ist es erlaubt, wenn man hir welche sucht die dir dann die musik zur verfügung stellen oder auch per rapidshar, megaupload.... hochladen? Wenn ja, gehts jetz weiter, wenn nicht dann bitte "close" =)

Ok, am besten wäre es so:
-zuerst gibt man das album oder den Song an den man sucht
-dann, wenn vorhanden, ICQ nummer um sich die Musik auszutauschen
-oder per upload programm im netz hochladen

so kann man musik mit anderen austauschen, wenn man nett ist kann man auch ohne was seine musik freigeben^^
dann fange ich mal an was ich suche,
justin timberlake justified

wenn es einer hat, meine nummer ist: 455-766-800 oder eben hochladen^^
wenn einer was haben will schreibt es hir rein, ich werde sehen ob ich es habe.

Mfg
 
TheMisfits am 23.01.2007 20:33 schrieb:
Damn >_<
wäre auch zu einfach^^
aber warum gibt es dann seiten wo man legal musik laden kann? zb gibt es eine seite, da kann man alben hochladen und runterladen O_o ich lade auf ner seite die is voll legal, is aber auch ne seite mit asian musik^^
 
In der Schweiz darf man Musik sogar runterlagen und mit seinen Freunden und der Familie teilen. Nur das Uploaden (für Fremde) ist illegal.
Ach, die Schweiz ist ein tolles Land...
 
tststs am 23.01.2007 20:40 schrieb:
In der Schweiz darf man Musik sogar runterlagen und mit seinen Freunden und der Familie teilen. Nur das Uploaden (für Fremde) ist illegal.
Ach, die Schweiz ist ein tolles Land...

Man darf Musik runterladen?? Von z.B. Seiten, die Download anbieten und in andern Ländern illegal sind? Glaub ich kaum...

PS.: Ich bin dein bester freund, also schick mir mal ein paar Alben xD
 
Jack-Nicholson am 23.01.2007 20:54 schrieb:
Man darf Musik runterladen?? Von z.B. Seiten, die Download anbieten und in andern Ländern illegal sind? Glaub ich kaum...

PS.: Ich bin dein bester freund, also schick mir mal ein paar Alben xD

Ich schicke mal diesen kurzen Artikel zur Klärung:
Der Bundesrat hat am Freitag seine Vorschläge für die Revision des Urheberrechts an das Parlament überwiesen. Weiterhin straflos soll das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Internet bleiben.

Es sei dem einzelnen Konsumenten nicht zumutbar, in jedem Einzelfall zwischen legalen und illegalen Kopien zu unterscheiden. Hingegen wird das Zur-Verfügung-Stellen von geschützten Werken (z.B. Upload über Tauschbörsen) definitiv verboten und mit einer Strafe von maximal einem Jahr Gefängnis bedroht. Die IFPI versucht in dieser Sache in der Schweiz gerade einen Musterprozess anzustreben.
 
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