Verkaufe Nintendo 3DS + Zelda OoT + Tasche und 20 Spiele!!

Könnteste machen... Wobei das vermuttlich dann wegen sittenwiedrigkeit (oder wie auch immer das im Gesetz genau heisst) ungültig wäre. Ein Vertrag muss an nicht unterschreiben, damit er gültig wird. das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Problem bei mündlichen Verträgen (und anderen) ist einfach, das man sie schlecht nachweisen kann... Ein "Ich stimme zu" ist vollkommend ausreichend. An der Kasse im Laden muss man ja auch nichts unterschreiben, trozdem hat man einen Kaufvertrag abgeschlossen.

Deswegen sagte ich ja auch, dass das nur ein Beispiel ist. Du sprichst einen Kaufvertrag an, dieser ist der einzig gültige den man mit dem 3DS abschließt (und auch nur mit dem Händler und nicht mit Nintendo). Wenn der Kaufvertrag die Klausel enthält, dass man bevor man den 3DS kaufen kann, die AGBs akzeptieren muss, dann sind diese auch gültig, jedoch nicht wenn man diese nach dem Abschließen des Kaufvertrages akzeptiert. Du erinnerst dich vielleicht noch, dass man beim ersten Benutzen des 3DS die AGB akzeptieren muss. Sprich auch wenn man einen 3DS kauft, es also mein Eigentum wird, kann ich damit nix anfangen, bevor ich nicht auf den Akzeptieren-Button geklickt habe. Und das ist schlicht und ergreifend nach dem deutschen Recht nicht gültig. Nintendo wirbt im Handel mit dem 3DS und seinen Features, von einer AGB, die man akzeptieren muss, ist nirgendwo die Rede. Erst nach dem Kauf wird man mit einer AGB überrascht, die man gezwungen ist zu akzeptieren, nachdem man für das von Nintendo Geworbene bezahlt hat.


Die Kontos, die vor dem 12(?).8 eingeloggt sind bekommen es automatisch, die danach kann man die Seriennummer angeben (+ Rechnung) und bekommt es immernoch.
Das würde doch garkeinen Sinn machen, das dahin zu schreiben, wenns so wäre wie du gerade tust...

Selbstverständlich macht es Sinn. Konten, die vor dem 12.8 eingeloggt waren, bekamen den Verlauf erst am 1. September geschrieben, da das Script zu diesem Zeitpunk auf Nintendos Server hochgeladen wurde. Leute, die nachträglich ihren 3DS verifizieren lassen, machen es direkt über Nintendo. Wenn Nintendo den Beweis hat, dass man seinen 3DS vor dem 13.8 gekauft hat, wird die Seriennummer des 3DS manuell in die Botschafter-Datenbank geschrieben und das Script erkennt daraufhin eine Seriennummer-Übereinstimmung und schreibt die Spiele in den Download-Verlauf beim Besuchen des eShops.


Also in deutschen AGBs hab ich in der richtung nichts gefunden... Andere Länder= andere gesetzliche Situation. Evtl. ist es ja in Amerika erlaubt...müsste ich mal meinen Schwager fragen ...

Das kann nicht sein. Ich habe die deutschen AGBs ja auch gelesen und dort stand nichts anderes drin. Die AGBs wurden nicht nach den Ländern angepasst, sie gelten global. Hier kannst du den kompletten Vertrag auf Deutsch lesen. Das Wichtigste zitiert:

Nach der Aktualisierung des Nintendo 3DS-Systems oder der Software können jegliche bestehenden oder zukünftigen unautorisierten technischen Veränderungen der Hardware oder Software Ihres Nintendo 3DS-Systems oder der Einsatz eines unautorisierten Geräts im Zusammenhang mit Ihrem Nintendo 3DS-System dazu führen, dass Ihr Nintendo 3DS-System auf Dauer nicht spielbar ist.


"Auf Dauer nicht spielbar", auf verständlichem Deutsch, ein permanenter Brick. Da fällt mir ein es gibt oder gab eine Kampagne wo Leser einer Internetseite Geld für Ziegelsteine (Bricks) spenden konnten, nur um diese zu Nintendo of America Präsident Reggie Fils-Aime zu senden. So als Antwort auf die Brickdrohung im 3DS-Vertrag :-D

Ich habe gesagt, es passiert selten, und danach, das es vor kommt... da siehst du einen wiederspruch?:B

Natürlich. Es spielt keine Rolle ob du behauptest, dass es oft vorkommt oder nur selten vorkommt, denn egal wie du es drehst oder wendest, deine Aussage impliziert, dass es vorgekommen ist und vorkommt. Dies impliziert wiederum, dass du damit entweder selber Erfahrung hattest oder einen Fall kennst, wo dies mal passiert ist. Jedoch hast du in dem selben Satz deine Behauptung widerrufen, indem du daran gescheitert bist, ein Beispiel zu nennen, was impliziert, dass du von Anfang an überhaupt keine Ahnung hattest und nur vermutetest, dass so etwas mal vorgekommen ist %)
 
Deswegen sagte ich ja auch, dass das nur ein Beispiel ist. Du sprichst einen Kaufvertrag an, dieser ist der einzig gültige den man mit dem 3DS abschließt (und auch nur mit dem Händler und nicht mit Nintendo). Wenn der Kaufvertrag die Klausel enthält, dass man bevor man den 3DS kaufen kann, die AGBs akzeptieren muss, dann sind diese auch gültig, jedoch nicht wenn man diese nach dem Abschließen des Kaufvertrages akzeptiert. Du erinnerst dich vielleicht noch, dass man beim ersten Benutzen des 3DS die AGB akzeptieren muss. Sprich auch wenn man einen 3DS kauft, es also mein Eigentum wird, kann ich damit nix anfangen, bevor ich nicht auf den Akzeptieren-Button geklickt habe. Und das ist schlicht und ergreifend nach dem deutschen Recht nicht gültig. Nintendo wirbt im Handel mit dem 3DS und seinen Features, von einer AGB, die man akzeptieren muss, ist nirgendwo die Rede. Erst nach dem Kauf wird man mit einer AGB überrascht, die man gezwungen ist zu akzeptieren, nachdem man für das von Nintendo Geworbene bezahlt hat.

Du musst es akzpeptieren zum onlinespielen. Also bei mir kam die AGBs (soweit ich weiss) erst als ich online gegangen bin ... So siehts auch aus, wenn ich mir das so durchlese. Da gehts um Hafftungsausschlüsse für updates, verfügbarkeit ... das Übliche blablabla eben. Das ist durchaus legal. Dazu gabs auch schon urteile ...
Da steht auch auf der Vertackung drauf erfordert Onlinezugriff für bestimmte Features. Onlinezugriff heisst nunmal das man sivch an einen Dienstleister herstellen muss, der seine AGBs hat, dennen muss man dan zustimmen


Selbstverständlich macht es Sinn. Konten, die vor dem 12.8 eingeloggt waren, bekamen den Verlauf erst am 1. September geschrieben, da das Script zu diesem Zeitpunk auf Nintendos Server hochgeladen wurde. Leute, die nachträglich ihren 3DS verifizieren lassen, machen es direkt über Nintendo. Wenn Nintendo den Beweis hat, dass man seinen 3DS vor dem 13.8 gekauft hat, wird die Seriennummer des 3DS manuell in die Botschafter-Datenbank geschrieben und das Script erkennt daraufhin eine Seriennummer-Übereinstimmung und schreibt die Spiele in den Download-Verlauf beim Besuchen des eShops.

Das funktioniert aber nur bei einem Account. kannst es ja ausprobieren:B
Steht auch in den AGBs, wenn man etwas formatiert geht alles flöten (Punkt 1.119

Das kann nicht sein. Ich habe die deutschen AGBs ja auch gelesen und dort stand nichts anderes drin. Die AGBs wurden nicht nach den Ländern angepasst, sie gelten global. Hier kannst du den kompletten Vertrag auf Deutsch lesen. Das Wichtigste zitiert:

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"Auf Dauer nicht spielbar", auf verständlichem Deutsch, ein permanenter Brick. Da fällt mir ein es gibt oder gab eine Kampagne wo Leser einer Internetseite Geld für Ziegelsteine (Bricks) spenden konnten, nur um diese zu Nintendo of America Präsident Reggie Fils-Aime zu senden. So als Antwort auf die Brickdrohung im 3DS-Vertrag :-D

Sie sagen KÖNNTE. Könnte heisst, es kann passieren, sie gehen ein Risiko ein ... Der Abschnitt heisst nur, Sie übernehmen keine Hafftung. Einen Vorsatz müsstest du erstmal nachweisen, und da kann man nur sagen viel Glück.

Das ist ein Standart-Haftungsausschluss, den findet man überall...

Natürlich. Es spielt keine Rolle ob du behauptest, dass es oft vorkommt oder nur selten vorkommt, denn egal wie du es drehst oder wendest, deine Aussage impliziert, dass es vorgekommen ist und vorkommt. Dies impliziert wiederum, dass du damit entweder selber Erfahrung hattest oder einen Fall kennst, wo dies mal passiert ist. Jedoch hast du in dem selben Satz deine Behauptung widerrufen, indem du daran gescheitert bist, ein Beispiel zu nennen, was impliziert, dass du von Anfang an überhaupt keine Ahnung hattest und nur vermutetest, dass so etwas mal vorgekommen ist %)

Meine Fresse, soll man Germanistik studieren bevor man was schreibt?
Ich hab gesagt es kommt vor, hab darüber auch gelesen, aber das ich keinen KONKRETEN Fall nennen kann. Sprich es passiert aber ich kann nicht sagen bei XY ist es dann und dann passiert ... das ist kein wiederspruch, das erste ist eine verallgemeinerung, das andere ist eine präzesierung. Das ist definitiv kein Widerspruch.



Nintendo hat mitr den AGBs jedenfalls nen besseren Job als Sony gemacht.
In den AGBs fürs PSn sind Klauseln drin, die so nicht gelten. Z.b. wollen sie das Englische Recht anwenden, was nicht möglich ist (sie bieten es in D an, also gilt auch deutsches recht), oder wollen Hafftung im Fall eines Kreditkartenbetruges abgeben ... xD
 
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Du musst es akzpeptieren zum onlinespielen. Also bei mir kam die AGBs (soweit ich weiss) erst als ich online gegangen bin ... So siehts auch aus, wenn ich mir das so durchlese. Da gehts um Hafftungsausschlüsse für updates, verfügbarkeit ... das Übliche blablabla eben. Das ist durchaus legal. Dazu gabs auch schon urteile ...
Da steht auch auf der Vertackung drauf erfordert Onlinezugriff für bestimmte Features. Onlinezugriff heisst nunmal das man sivch an einen Dienstleister herstellen muss, der seine AGBs hat, dennen muss man dan zustimmen

Das hab ich anders in Erinnerung. Beim ersten Starten des 3DS erscheint ein Vertrag, den man akzeptieren muss. Wenn man ihn ablehnt, kann man keine Spiele spielen, keine Applikationen starten, einfach nichts machen.

Das funktioniert aber nur bei einem Account. kannst es ja ausprobieren:B
Steht auch in den AGBs, wenn man etwas formatiert geht alles flöten (Punkt 1.119

Ich werde es ganz bestimmt nicht ausprobieren, weil ich a) keinen 3DS mehr habe, b) ich keine Behauptungen ohne Beweise aufstelle, sondern lediglich vermute. Mag sein, dass es in den AGBs steht, dass nach der Formatierung alles flöten geht, aber hier geht es ja um die Botschafter-Spiele und nicht um Downloadspiele allgemein.

Sie sagen KÖNNTE. Könnte heisst, es kann passieren, sie gehen ein Risiko ein ... Der Abschnitt heisst nur, Sie übernehmen keine Hafftung. Einen Vorsatz müsstest du erstmal nachweisen, und da kann man nur sagen viel Glück.

Das ist ein Standart-Haftungsausschluss, den findet man überall...

Könnte heißt, sie können deinen 3DS gezielt bricken wenn sie möchten, dürfen es jedoch laut deutschem Recht nicht (was ein Nintendo-Mitarbeiter in einem Interview mal gesagt hatte) :-D Das gleiche haben sie bereits mit koreanischen Wiis gemacht, die Änderungen an der Region vorzuweisen hatten. Google mal nach 003 Brick.

Meine Fresse, soll man Germanistik studieren bevor man was schreibt?
Ich hab gesagt es kommt vor, hab darüber auch gelesen, aber das ich keinen KONKRETEN Fall nennen kann. Sprich es passiert aber ich kann nicht sagen bei XY ist es dann und dann passiert ... das ist kein wiederspruch, das erste ist eine verallgemeinerung, das andere ist eine präzesierung. Das ist definitiv kein Widerspruch.

Germanistik studieren ist gar nicht nötig. Schule reicht aus %) Behauptungen ohne Beweise sind keine Behauptungen, sondern Vermutungen. Hättest du geschrieben, dass du glaubst, dass so etwas mal vorgekommen wäre, wäre das eine Vermutung und wir müssten dieses Thema erst gar nicht ansprechen. Außerdem hast du überhaupt keinen Fall nennen können, nicht nur keinen konkreten Fall ;)

Nintendo hat mitr den AGBs jedenfalls nen besseren Job als Sony gemacht.
In den AGBs fürs PSn sind Klauseln drin, die so nicht gelten. Z.b. wollen sie das Englische Recht anwenden, was nicht möglich ist (sie bieten es in D an, also gilt auch deutsches recht), oder wollen Hafftung im Fall eines Kreditkartenbetruges abgeben ... xD

Sowohl die AGBs von Nintendo als auch von Sony sind nicht frei von Mängel. Leider kommt es am Ende aber immer drauf an, wer die dickere Kohle in der Tasche hat (belegt durch die Sony vs. Hacker-Fälle in diesem Jahr), egal ob man im Recht ist oder nicht.
 
Das hab ich anders in Erinnerung. Beim ersten Starten des 3DS erscheint ein Vertrag, den man akzeptieren muss. Wenn man ihn ablehnt, kann man keine Spiele spielen, keine Applikationen starten, einfach nichts machen.

Dann kauf dir mal einen neuen und schau nach... das muss man erst wenn man ihn updatet ins internet geht oder sonst wie online geht...

Ich werde es ganz bestimmt nicht ausprobieren, weil ich a) keinen 3DS mehr habe, b) ich keine Behauptungen ohne Beweise aufstelle, sondern lediglich vermute. Mag sein, dass es in den AGBs steht, dass nach der Formatierung alles flöten geht, aber hier geht es ja um die Botschafter-Spiele und nicht um Downloadspiele allgemein.

Die Botschaffterspiele sind Onlinespiele... sehe da keinen weg für ne ausnahme...

Könnte heißt, sie können deinen 3DS gezielt bricken wenn sie möchten, dürfen es jedoch laut deutschem Recht nicht (was ein Nintendo-Mitarbeiter in einem Interview mal gesagt hatte) :-D Das gleiche haben sie bereits mit koreanischen Wiis gemacht, die Änderungen an der Region vorzuweisen hatten. Google mal nach 003 Brick.

Könnte das ganze unbrauchbar machen heisst, es kann pasieren. Da ist kein wort von gezielt ;) Das müsstest du nachweisen...

Germanistik studieren ist gar nicht nötig. Schule reicht aus %) Behauptungen ohne Beweise sind keine Behauptungen, sondern Vermutungen. Hättest du geschrieben, dass du glaubst, dass so etwas mal vorgekommen wäre, wäre das eine Vermutung und wir müssten dieses Thema erst gar nicht ansprechen. Außerdem hast du überhaupt keinen Fall nennen können, nicht nur keinen konkreten Fall ;)[/QUOTE]

Wenn ich einen fall genannt hätte dann wäre es ein Konkreter Fall... :rolleyes: Hab von gelesen wie gesagt, kann aber nichts genaueres zu sagen. Mehr hab ich nie behauptet... Eine Behauptung braucht auch keine Beweise. Behauptung ist wenn ich sage es ist so, eine Vermutung wäre es wenn ich sage es ist möglich ... Soll ich dir jetzt noch nen Onlinewörterbuch suchen ?
Eine Behauptung beansprucht Geltung für den Inhalt des geäußerten Urteils.
Den Ausdruck unbewiesene Behauptung müsstest selbst du kennen ...

Also reicht es wohl nicht aus im Halbschlaf in der schule gesessen zu haben :B Weder hab ich gesagt es ist eine Behauptung, noch eine Vermutung...

Sowohl die AGBs von Nintendo als auch von Sony sind nicht frei von Mängel. Leider kommt es am Ende aber immer drauf an, wer die dickere Kohle in der Tasche hat (belegt durch die Sony vs. Hacker-Fälle in diesem Jahr), egal ob man im Recht ist oder nicht.[/QUOTE]

Sony hat allerdings keine klausel, die die Gültigkeit von den anderen § sichert wenn welche ungültig sind im gegensatz zu Nintendo:B Da bereits mehrere Anwälte online erklärt haben das § XY ungültig sind (wie z.b. das man sich nicht einfach das Land aussuchen darf mit den schönsten rechten) sind die bei Sony komplett sinnlos

Dieses Geld macht alles gerede geht mir ehrlich gesagt richtig auf den Kex. In der USA werden dauernd von irgendwelchen Konzerne Millionenbeträge gezahlt, weil die Leute von ihren Zigaretten und co lungenkrebs bekommen haben.
Hacker verstoßen gegen geltendes Recht. Da ist es schnurz egal, ob er eine nochso große Fangemeinde hat, er hat das Gesetz gebrochen und kann nunmal demnach zur rechenschaft gezogen werden.
 
Die Botschaffterspiele sind Onlinespiele... sehe da keinen weg für ne ausnahme...

Die Ausnahme besteht, wie bereits mehrfach geschrieben, darin, dass für Ambassador-Spiele die Seriennummer des 3DS benötigt wird. Bei Download-Spiele die man kaufen muss, wird wie bei der Wii ein Ticket (*.tik Datei) geladen und im Systemspeicher des 3DS geschrieben, mit dem man das zum Ticket zugehörige Spiel laden kann. Bei Ambassador-Spielen kann dieser Vorgang, also das Schreiben eines Tickets in den Systemspeicher, nicht manuell wie bei einem Kauf eines Spiel geschehen, sondern dies wird automatisch via Identifizierung mittels der Seriennummer gemacht wenn man den eShop ab dem 1.September aufruft..

Könnte das ganze unbrauchbar machen heisst, es kann pasieren. Da ist kein wort von gezielt ;) Das müsstest du nachweisen...

Es gibt im Internet unzählige Wii-Hacker und die besten unter ihnen, die die Funktionsweise der Wii wohl besser kennen als so mancher Programmierer bei Nintendo können dir das bestätigen, dass Nintendo ganz gezielt koreanische Wiis mit Änderungen am Systemmenu gebrickt hat. Geh in den IRC Channel dieser Hacker und frag sie selbst ;) (EFNET, #wiidev)

Wenn ich einen fall genannt hätte dann wäre es ein Konkreter Fall... :rolleyes:

Ob du es glaubst oder nicht, aber gibt einen Unterschied zwischen einem konkreten Fall und einem nicht konkreten Fall. Bei einem konkreten Fall wüsstest du genau wann es passiert ist, wo es passiert ist und könntest es auch noch mit einer Quelle belegen, wo man das nachlesen kann. Bei einem nicht konkreten Fall könntest du nennen, wo so etwas mal passiert ist, jedoch könntest du weder Details noch Quellen nennen. Es ist dann die Aufgabe der Leser diesen nicht konkreten Fall mit eigenen Recherchen zu konkretisieren. Du bist jedoch daran gescheitert, überhaupt irgendeine Art von Fall zu nennen ;)

Hab von gelesen wie gesagt, kann aber nichts genaueres zu sagen. Eine Behauptung braucht auch keine Beweise. Behauptung ist wenn ich sage es ist so, eine Vermutung wäre es wenn ich sage es ist möglich ... Soll ich dir jetzt noch nen Onlinewörterbuch suchen ?

Den Ausdruck unbewiesene Behauptung müsstest selbst du kennen ...Also reicht es wohl nicht aus im Halbschlaf in der schule gesessen zu haben
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Weder hab ich gesagt es ist eine Behauptung, noch eine Vermutung...

Du hast es ja eben selbst zugegeben. Du hast behauptet, dass etwas so geschehen ist und auch so geschieht, nämlich, dass es vorgekommen ist und vorkommt, dass Spielehersteller dem Ganzen nachgehen, wenn eine Konsole mit einem Online-Konto an einer Person gebunden, verkauft wird. Wenn du etwas behauptest, ohne nähere Informationn dazu zu liefern, implizierst du, dass du keine Ahnung hast und nur vermutest, dass sowas mal geschehen ist und in der Gegenwart noch geschieht. In deinem Post stand übrigens nirgends was davon, dass du es mal irgendwo gelesen hattest, das hast du eben mal dazugefügt ;)

Selten, kommt aber auch mal vor, wüsste aber jetzt keinen konkreten Fall.
Tada, eine klare Behauptung, die du aber noch im selben Satz aufgrund deines Mangels an Nennung eines konkreten Falles zu einer Vermutung ausgeartet hast. Der Leser ist, wenn er deinen Satz liest, überhaupt nicht überzeugt davon und weiß sofort, dass du selber keine Ahnung hast und nur mal eben eine Vermutung aufgestellt hast. Das Ganze wird auch noch von deinem ersten Beitrag in diesem Thread unterstützt, da du durch deine Frage eindeutig nicht weißt, was genau Sache ist ;)

Sorry, aber muss man den 3DS nicht Formatieren um ihn verkaufen zu dürfen?
Sony hat allerdings keine klausel, die die Gültigkeit von den anderen § sichert wenn welche ungültig sind im gegensatz zu Nintendo:B Da bereits mehrere Anwälte online erklärt haben das § XY ungültig sind (wie z.b. das man sich nicht einfach das Land aussuchen darf mit den schönsten rechten) sind die bei Sony komplett sinnlos

Ich weiß zwar nicht, was dieses Thema in einem Flohmarktthread zu tun hat, aber seis drum :B Im Großen und Ganzen ist Sony der Meinung, dass einem eine gekaufte PS3 nicht gehört, sondern man habe nur eine Nutzungslizenz beim Kauf erworben. Sprich auch wenn ich mein Geld an der Kasse vorlege und die PS3 nach Hause nehme, soll sie immer noch Eigentum von Sony sein. Ich darf nur das mit meiner PS3 machen, was Sony erlaubt und wenn ich etwas mache, was gegen die Nutzungslizenz verstößt, wie zB. Hacken der PS3, kann mich Sony vor Gericht bringen, wie die Firma es dieses Jahr bereits mit EgoHot gemacht hat und auch mit dem deutschen Alexander Egorenkov aka graf_chokolo gerade versucht.

Dieses Geld macht alles gerede geht mir ehrlich gesagt richtig auf den Kex. In der USA werden dauernd von irgendwelchen Konzerne Millionenbeträge gezahlt, weil die Leute von ihren Zigaretten und co lungenkrebs bekommen haben.
Hacker verstoßen gegen geltendes Recht. Da ist es schnurz egal, ob er eine nochso große Fangemeinde hat, er hat das Gesetz gebrochen und kann nunmal demnach zur rechenschaft gezogen werden.

Haben denn Hacker wirklich gegen geltendes Recht verstoßen oder wollen die Medien einem es nur glauben lassen um in den Hintern der Großkonzerne zu kriechen? Das DMCA in Amerika sagt zwar aus, dass es illegal ist, Konsolen zu hacken und Kopien von Spielen anzufertigen, aber gleichzeitig ist dieses Gesetz so umstritten, dass es bei iPhones völlig legal ist, diese zu hacken und Raubkopien etc darauf abzuspielen. Dies geht aus einem richterlichen Beschluss hervor. Nur warum iPhones und nicht Konsolen wenn beide doch technisch gesehen das gleiche sind? Jedenfalls ist es tatsächlich so, dass in Amerika bei einem Verstoß gegen das DMCA die Partei gewinnt, die mehr Kohle in der Tasche hat.

In Deutschland gibt es kein DMCA, sondern das Urheberrechtsgesetz. Dieses verbietet jedoch anders als die meisten Menschen in Deutschland denken dürften nicht das Hacken von Konsolen und das Anfertigen von Spielekopien, jedoch verbietet es das Kopieren von Musik, CDs, DVDs und Blu-Rays, etc. Es erlaubt sogar ausdrücklich das Hacken von Konsolen und das Anfertigen von Spielekopien. Aber das ist ein anderes, viel diskutiertes Thema, worauf ich an dieser Stelle keine Lust habe näher drauf einzugehen, aber der Fall von Alexander beweist auch hier, dass eine dickere Brieftasche mehr Einfluss auf das Recht bedeutet.
 
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