Persöhnlich habe ich ein recht differenziertes Bild über die Todesstrafe;
Einerseits bin ich der Meinung, dass jeder Mensch das
Recht auf Leben hat, und dieses Recht lässt sich auch verwirken. Wie bei einer Fahrerlaubniss, hält man sich nicht an die Regeln der STVO, bekommt man das Recht, ein Fahrzeug zu führen, wieder entzogen. Niemand würde darüber diskutieren. In Bezug auf das Leben sehe ich es ähnlich, wenn man sich nicht an die "Regeln des Lebens", in unserem Staat das Grundgesetz, hält, verliert man dieses Recht wieder.
Der Makel an diesem Vergleich ist offensichtlich; der Staat hat nur das Recht, eine Fahrerlaubniss ein zu ziehen, weil er diese vergibt. Wer oder was uns das Leben gibt, weiß bis heute keiner. Was natürlich wiederrum dazu führt, dass es einer machen muss, denn Mutter Natur wird das Leben eines Mörders nicht selbstständig einfordern.
Übrigens denke ich dabei nicht an Rache oder Genugtuung, es geht schlicht und ergreifend darum, den Menschen davon ab zu halten, weitere Straftaten zu begehen. Selbst im Gefängniss könnte er wiederrum gesetzeswiedrig handeln, und die Möglichkeit zur Flucht existiert auch...
@Ultimatik
Das ließe sich übrigens auch mit Kant in Einklang bringen, das "Naturgesetz" dass man den Mörder einer nahestehenden Person umbringt bzw. umbringen will, gibt es im Grunde schon und wurde hier vielfach mit "Blutrache" wiedergegeben, und ein Gesetz, dass einen Mörder zum Tode verurteilt, ist auch noch nicht so lange aus den Gesetzbüchern unseres Staates getilgt... natürlich müsste die Maxime dann etwas mehr umfassen als "einen Menschen töten" ...
Dem entgegen steht meine Meinung, dass sich jeder Mensch, theoretisch, ändern kann. Bevor dieser Mensch seine Straftaten begangen hat, hatte er doch offensichtlich ein "gewöhnliches" Leben geführt, d.h. niemanden bedroht, etc., wieso sollte er nicht wieder dazu in der Lage sein? Allerdings ist die Wissenschaft in Bereichen der Psyche und Geistesanalyse, etc. noch viel zu unterentwickelt um wirklich feststellen zu können, ob ein Mensch "geheilt" ist oder nicht... aber ist es fair, einen Menschen um zu bringen oder für immer weg zu sperren, nur weil es im Moment keine Möglichkeit gibt, ihm zu helfen?
Bin noch sehr unschlüssig darüber, wie Mörder oder Kinderschänder (steht in meinen Augen auf einer Stufe) behandelt werden sollten...
... aber während ich so darüber nachdenke, ist mir folgendes Szenario für diesen Ausgangsfall in den Sinn gekommen:
Bedingung: Der Kinderschänder hatte keine Videoaufnahmen von seinen Taten, und er hat das Mädel nicht nachweißlich verletzt (keine blauen Flecke, etc.)
Szenario: KS und Mädchen gehen (wie in dem Artikel erwähnt) nachts "spazieren". Vater von Mädchen kommt hinzu, erkennt seine Tocher. Diese schreit, und macht ihm kurzerhand klar, dass der neben ihr stehende Kerl ihr Vergewaltiger ist. Vater nimmt seine .45 Magnum aus der Tasche und verpasst dem Mann eine Kugel in den Kopf. Nun kommt Mutter/Freundin von Mann und zeigt Vater an. Mädel erzählt alles, hat aber keine "handfesten" Beweise für die Taten des Toten. Vor Gericht ist das Wort einer 13jährigen einen Dreck wert - das habe ich selbst erlebt. Jetzt wird der Mann dafür verurteilt, dass er den Vergewaltiger seiner Tochter zur Rechenschaft gezogen hat.
...was?
Wie ich darauf komme - ein Schwank aus meiner Jugend:
War 14 Jahre, hatte in einem kleinen Waldstück direkt neben einer Wohnsiedlung ein Baumhaus gebaut. Von dort aus konnte man den Balkon eines ominösen Mannes sehen, der die Kinder, die im Hof spielt, immer recht interessiert ansah. War dort öfter mit einem Freund, kam öfter vor dass der Typ, wenn er uns sah, sich komplett auszog, nackt auf dem Balkon stand und mit seinen edelsten Teilen rumspielte. Soweit, so pervers.
Wie ich hinterher von den sehr viel jüngeren Kindern aus dem Wohngebiet erfahren habe, waren alle bereits von ihren Eltern gewarnt worden, vorsichtig mit diesem Mann zu sein, nix von ihm zu nehmen, mit ihn mit zu gehen, etc.
Eines Tages war ich alleine am Baumhaus, da kommt auf einmal dieser Mann angewackelt. Fragt mich, ob ich mit zu ihm kommen will. Ob ich schonmal Sex hatte. Lauter solches Zeug. Ich hatte verdammt Schiss, aber ich hatte immerhin ein Holz"schwert". Damit hab ich irgendwann, als er richtig nahe an mich rantrat und mir "Schweinereien" ins Ohr flüstern wollte, nach ihm geschlagen. Natürlich nicht so, dass ich ihn treffe, ich wollte mich nicht mit nem ausgewachsenen Mann anlegen. Dann ist er gegangen. Ich sofort hoch zu meiner Ma, ihr alles erzählt, wir ein paar Tage später zur Polizei. Anzeige wegen sexueller Belästigung. Wir kannten den Mann, alle kannten ihn. "Trost" heißt er, was für ein ironischer Name. Schließlich beschrieb ich den gesamten Vorfall, und es folgte eine Beschreibung von dem Mann. Hatte den eigentlich nie so von Nahen gesehen, und als er mir dann nahe war, hatte ich anderes im Kopf als auf seinen Körper zu achten. Schließlich kam dann die Beschreibung eines dicklichen Mannes mit hellbraunen, sehr kurzen Haaren ins Polizeiprotokoll. Dann bekamen wir nach einer ganzen Weile ein Schreiben von der Anwaltschaft. Als ich dieses las, wusste ich nicht, ob ich lachen, weinen oder einfach nur irgendwas kaputtschlagen sollte. Der Herr Trost wäre vollkommen unschuldig. Ich hätte mich wohl im Mann geirrt. In meinem Alter könne sowas ja schnell mal passieren. Sie konnten den Herrn Trost nicht eindeutig identifizieren, da er - nicht, wie von mir angegeben,
dicklich war, sondern eine
vollschlanke Figur besaß. Des weiteren hatte er auf keinen Fall
hellbraunes Haar, sondern
dunkelblondes. Außerdem bildeten seine Haare eine
Stoppelfrisur, was meine Definition von
sehr kurz gänzlich ausschloß.
Das Schreiben hab ich, wenn ich es nicht irgendwann vor Wut zerrissen habe, noch irgendwo.
Und hieran sieht man, dass irgendetwas in der Justiz falsch läuft. Dieser Kinderficker - Trost - läuft frei herum, steht immernoch nackt auf den Balkon und holt sich bei dem Anblick von kleinen Jungs einen runter - es sei denn inzwischen war ein Junge oder ein Mädel zu schwach, um sich gegen ihn zu wehren - und warum? Nur weil die, die gegen ihn aussagen, noch nicht volljährig sind. Wenn ich den Typen jetzt nochmal wiedersehen würde - und er würde nur ein Wort zu mir sagen, was zweideutig aufgefasst werden könnte - ich würde ihn verprügeln, bis er sich nicht mehr bewegt. Und vor Gericht kommen. Ins Gefängsniss vielleicht sogar, wenn er einen guten Anwalt hat.
Klasse
sry, das war viel Text, aber die Erklärung musste sein.
Faulo