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[PS3] Beschlagnahmte Spiele - legal?

solidusnake

Erfahrener Benutzer
Beschlagnahmte Spiele - legal?

Hallo,
ich habe vor mir ein hierzulande beschlagnahmtes Spiel aus Österreich zu bestellen. Ist das legal? Kann ich dafür irgendwie zur rechenschaft gezogen werden oder wird das Päckchen - wenn ich Pech haben sollte - nur vom Zoll abgefangen und zurückgesendet?
Wäre mir wichtig!

Danke im Voraus :)
 
AW: Beschlagnahmte Spiele - legal?

solidusnake am 10.05.2009 14:41 schrieb:
Hallo,
ich habe vor mir ein hierzulande beschlagnahmtes Spiel aus Österreich zu bestellen. Ist das legal? Kann ich dafür irgendwie zur rechenschaft gezogen werden oder wird das Päckchen - wenn ich Pech haben sollte - nur vom Zoll abgefangen und zurückgesendet?
Wäre mir wichtig!

Danke im Voraus :)

*klick!*

Edit ndz: Ich hab den Text (zu finden in meiner Quote unten) mal entfernt, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
 
AW: Beschlagnahmte Spiele - legal?

Ich hatte noch nie irgendwelche Probleme gehabt, ich weiß aber nicht genau welche Spiele bzw. Filme von mir beschlagnahmt sind. Sorgen machen würde ich mir nur wenn es mit dem 2. Weltkrieg zu tun hat, wegen der Symbolik
 
AW: Beschlagnahmte Spiele - legal?

§ 131
Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
 
Beschlagnahmte Spiele - legal?

DarkDemon13 schrieb:
geek aus nem forum schrieb:
Solange du selber über 18 bist, darfst du auch indizierte Spiele kaufen...
Was anderes ist es allerdings bei beschlagnahmten Spielen, die darfst du in Deutschland dann gar nicht besitzen, also auch nicht importieren
Quelle: *klick!*

Falsch. ;) Bevor hier noch zehn verschiedene ominöse Links in dem Thread landen, versuch ich es mal zu erklären:

Der private Besitz von indizierten oder beschlagnahmten Medien ist NICHT strafbar.

Ein indiziertes Medium darf in Deutschland nicht mehr öffentlich beworben und verkauft werden. Kaufen kann man ein solches Medium aber schon, allerdings nur auf Nachfrage beim Verkäufer. Im Volksmund wird von "unter der Ladentheke verkaufen" gesprochen. Vorraussetzung ist natürlich, dass man 18 Jahre oder älter ist.

Beschlagnahmte Medien dürfen in Deutschland überhaupt nicht mehr beworben und verkauft werden, siehe Zitat unten, Punkt 1-4.

Jetzt wird es vom Verständnis etwas kompliziert. Während es in den Punkten 1-3 vor allem um die kommerzielle Nutzung geht, scheint Punkt 4 auch die Einfuhr (=Import) zu verbieten (siehe fette Markierung im Zitat unten). Dem ist aber nicht so, zumindest nicht in dem angefragten Fall. Entscheidend ist der ebenfalls fettgedruckte Teil danach.

Die Einfuhr ist nur verboten, wenn man das eingeführte Produkt "im Sinne der Nummern 1 bis 3 verwendet", also verbreitet, vorführt, weiterverkauft usw. Es folgt zum besseren Verständnis ein Auszug aus dem StGB:

§ 131 StGB (Strafgesetzbuch)

Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder



4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

[...]

Also nochmal in Kürze: Wenn du ein hierzulande beschlagnahmtes Spiel z.B. aus Österreich importierst, kannst du das ohne Bedenken tun, sofern du 18 Jahre oder älter bist und das Produkt lediglich zur privaten Nutzung kaufst und es nicht vorführst, weiterverkaufst usw. (siehe Punkt 1-3 oben).

Aber Achtung: Wenn du das Medium, das hierzulande beschlagnahmt ist, mit oder bei Freunden ansiehst / spielst, gilt das rechtlich gesehen schon wieder als Vorführung, d.h. du würdest dich strafbar machen - also immer schön brav alleine im dunklen Zimmer konsumieren ;) Damit dürfte eigentlich alles geklärt sein.


Zur Ergänzung die Quellen:

- StGB (Strafgesetzbuch) §131
- Das StGB (Strafgesetzbuch) im Internet
- Startseite "Gesetze im Internet"


Was ist "Gesetze im Internet" ?

BMJ (Bundesministerium der Justiz) schrieb:
Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz stellt in einem ge­mein­sa­men Pro­jekt mit der juris GmbH na­he­zu das ge­sam­te ak­tu­el­le Bun­des­recht unter www.ge­set­ze-?im-?in­ter­net.de kos­ten­los im In­ter­net be­reit. Die Ge­set­ze und Rechts­ver­ord­nun­gen kön­nen in ihrer gel­ten­den Fas­sung ab­ge­ru­fen wer­den. Sie wer­den durch die Do­ku­men­ta­ti­ons­stel­le des Mi­nis­te­ri­ums fort­lau­fend kon­so­li­diert.

Quelle: BMJ (Bundesministerium der Justiz)


Wichtiger Hinweis: Die im In­ter­net ab­ruf­ba­ren Ge­set­zes­tex­te sind nicht die amt­li­che Fas­sung. Diese sind nur im Bun­des­ge­setz­blatt zu finden.

Wer will den Thread im entsprechenden Forum pinnen? %)
 
AW: Beschlagnahmte Spiele - legal?

In diesem Zusammenhang möchte ich mal auf eine Entscheidung des Amtsgerichts in Hamburg hinweisen. Es geht um die Beschlagnahmung von Dead Rising. Das eigentlich interessante an diesem Urteil ist die Urteilsbegründung, welche belegt, dass Richter auch als Spieltester geeignet sind. :B
 
AW: Beschlagnahmte Spiele - legal?

Lakkolith am 10.05.2009 18:46 schrieb:
In diesem Zusammenhang möchte ich mal auf eine Entscheidung des Amtsgerichts in Hamburg hinweisen. Es geht um die Beschlagnahmung von Dead Rising. Das eigentlich interessante an diesem Urteil ist die Urteilsbegründung, welche belegt, dass Richter auch als Spieltester geeignet sind. :B

Der hat wahrscheinlich eine Komplettlösung dazu geschrieben :B
 
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