FlamerX
Bekanntes Gesicht
AW:
Wenn du mit dem gestohlenen Auto einen Parkschein ziehst, interessiert es die Verantwortlichen des Parkhauses nicht, weil sie keine Autos verkaufen und ihren Verdienst an dir erzielt haben.
(Um es klarzustellen, trotzdem könnten sie dich rausschmeißen bzw. abschleppen lassen. Es liegt nur nicht in ihrem Interesse sich um das gestohlene Auto zu kümmern.)
Die Konsole ist aber von Microsoft, der Service auch.
Ich hab' sogar einen besseren Vergleich für dich.
Die meisten Discos verlangen eine Eintrittsgebühr. Wenn du dir dein eigenes Gesöff mitbringst fliegst du. Und dabei hattest du auch vorher schön brav bezahlt. Du musst nichtmal was eigenes mithaben, wenn du dich daneben benimmst fliegst du ebenso.
Du bezahlst den Eintritt und die Getränke separat - unabhängig. Sobald du aber eigenes mitnimmst... Ich denke ich brauche nicht weiter auszuführen.
Ich bin mir zu 99% sicher, dass irgendwo in den AGB - die wir ja alle brav gelesen haben - steht, dass gemoddete Konsolen vom Service ausgeschlossen werden.
Wenn du dich nicht an die Regeln hälst, fliegst du! Geld gibt es dafür nicht zurück. Das gibt es nie. Schwimmbad, Kino, Konzert, etc.
Angenommen du hättest keine Spiele. Keine weitere Beschäftigung. Dann wärst du auch bereit den Preis des Spiels zu zahlen um etwas Unterhaltung zu bekommen.
Und trotzdem geht es wiedermal darum, dass du unrechtmäßig geistiges Eigentum ohne den Gegenwert zu bezahlen, verwendet hast. Das war jetzt das letzte Mal, dass ich dir das sage.
Oh ja, sofern ich genügend Zeit aufbringen kann bin ich wieder dabei.TheBestofWii am 23.11.2009 22:48 schrieb:PlaqueElf! Jetzt geht die Diskussion erst richtig los!
Okay, wenn du das weiter vertiefen willst, dann hinkt dein Gleichnis ebenso. Lass mich das näher erläutern.PlaqueOne am 23.11.2009 22:38 schrieb:Das gleichnis mit dem restaurant hinkt hier leider etwas, daher: Stell dir vor du parkst mit einem gestohlenen auto in einem parkhaus und ziehst dir dafür auch brav einen parkschein. Dann hast du definitiv kein park-vergehen begangen, auch wenn das auto gestohlen is (was natürlich falsch is -.- dass man sowas überhaupt anmerken muss )
Wenn du mit dem gestohlenen Auto einen Parkschein ziehst, interessiert es die Verantwortlichen des Parkhauses nicht, weil sie keine Autos verkaufen und ihren Verdienst an dir erzielt haben.
(Um es klarzustellen, trotzdem könnten sie dich rausschmeißen bzw. abschleppen lassen. Es liegt nur nicht in ihrem Interesse sich um das gestohlene Auto zu kümmern.)
Die Konsole ist aber von Microsoft, der Service auch.
Ich hab' sogar einen besseren Vergleich für dich.
Die meisten Discos verlangen eine Eintrittsgebühr. Wenn du dir dein eigenes Gesöff mitbringst fliegst du. Und dabei hattest du auch vorher schön brav bezahlt. Du musst nichtmal was eigenes mithaben, wenn du dich daneben benimmst fliegst du ebenso.
siehe oben; Vergleich DiscoDiese Leute haben für eine dienstleistung bezahlt, die sie wegen einem praktisch nicht existenten zusammenhang nicht bekommen haben. Wenn ich für LIVE bezahle, darf ich es auch nutzen ... Das is einfach doppelmoralisch von MS, denn umgekehrt funktioniert das ja auch nich. Wenn ich für ein spiel bezahle darf ich damit auch nich einfach kostenfrei auf LIVE online gehn. Ich muss LIVE unabhängig davon bezahlen, ergo dürfte aus dem nicht-bezahlen von spielen keine beeinträchtigung meiner bestehenden mitgliedschaft folgen.
Du bezahlst den Eintritt und die Getränke separat - unabhängig. Sobald du aber eigenes mitnimmst... Ich denke ich brauche nicht weiter auszuführen.
Dein Bauchgefühl täuscht dich. Du bezahlst separat. Wenn du allerdings deine "eigenen Sachen mitbringst" läufst du bewusst Gefahr, davon ausgeschlossen zu werden.Also um das auf einen punkt zu bringen. Bei MS muss ich für spiele und das recht online zu gehen getrennt bezahlen. Gleichzeitig bezahle ich mit dem kauf eines spiels ... ebenfalls für das recht online zu gehen? Heißt im umkehrschluss ich bezahle bei LIVE für ... nichts? oder ich bezahle für irgendwas doppelt o_Ô... Ich kann mir gut vorstellen, dass eine jury das auch ähnlich sieht, da MS sich über seine onlinestruktur offensichtlich selbst nich so ganz im reinen is bzw da irgendwas nich ganz rechtens is. Zumindest eine vergütung der verbleibenden Mitgliedschafts-monate müsste für gebante user drin sein ... so vom bauchgefühl.
Ich bin mir zu 99% sicher, dass irgendwo in den AGB - die wir ja alle brav gelesen haben - steht, dass gemoddete Konsolen vom Service ausgeschlossen werden.
Wenn du dich nicht an die Regeln hälst, fliegst du! Geld gibt es dafür nicht zurück. Das gibt es nie. Schwimmbad, Kino, Konzert, etc.
Angenommen du hast 10 Spiele. bei jedem ist noch nciht die Luft raus. Dann brennst du dir ein neues um mal was anderes kurzzeitig zu spielen. Das Spiel hättest du dir sicher nicht gekauft.BestZOCKERoffeWORLD am 23.11.2009 16:16 schrieb:Jetzt beleg mir doch mal einer hier, daß derjenige, der jetzt nur für den Eigengebrauch Spiele kopiert, und zwar zu Dutzenden, diese, so er denn nicht kopieren könnte, kaufen würde. Das will doch hier keiner ernsthaft behaupten, oder?!
Angenommen du hättest keine Spiele. Keine weitere Beschäftigung. Dann wärst du auch bereit den Preis des Spiels zu zahlen um etwas Unterhaltung zu bekommen.
Und trotzdem geht es wiedermal darum, dass du unrechtmäßig geistiges Eigentum ohne den Gegenwert zu bezahlen, verwendet hast. Das war jetzt das letzte Mal, dass ich dir das sage.
FlamerXTheBestofWii am 23.11.2009 22:48 schrieb:Rest des Posts