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News - Xbox 360: Xbox 360 Sperren: Sammelklage gegen Microsoft in den USA vorbereitet

AW:

TheBestofWii am 23.11.2009 22:48 schrieb:
PlaqueElf! Jetzt geht die Diskussion erst richtig los! :X %)
Oh ja, sofern ich genügend Zeit aufbringen kann bin ich wieder dabei. :-D


PlaqueOne am 23.11.2009 22:38 schrieb:
Das gleichnis mit dem restaurant hinkt hier leider etwas, daher: Stell dir vor du parkst mit einem gestohlenen auto in einem parkhaus und ziehst dir dafür auch brav einen parkschein. Dann hast du definitiv kein park-vergehen begangen, auch wenn das auto gestohlen is (was natürlich falsch is -.- dass man sowas überhaupt anmerken muss :rolleyes: )
Okay, wenn du das weiter vertiefen willst, dann hinkt dein Gleichnis ebenso. Lass mich das näher erläutern.

Wenn du mit dem gestohlenen Auto einen Parkschein ziehst, interessiert es die Verantwortlichen des Parkhauses nicht, weil sie keine Autos verkaufen und ihren Verdienst an dir erzielt haben.
(Um es klarzustellen, trotzdem könnten sie dich rausschmeißen bzw. abschleppen lassen. Es liegt nur nicht in ihrem Interesse sich um das gestohlene Auto zu kümmern.)

Die Konsole ist aber von Microsoft, der Service auch.

Ich hab' sogar einen besseren Vergleich für dich.
Die meisten Discos verlangen eine Eintrittsgebühr. Wenn du dir dein eigenes Gesöff mitbringst fliegst du. Und dabei hattest du auch vorher schön brav bezahlt. Du musst nichtmal was eigenes mithaben, wenn du dich daneben benimmst fliegst du ebenso.


Diese Leute haben für eine dienstleistung bezahlt, die sie wegen einem praktisch nicht existenten zusammenhang nicht bekommen haben. Wenn ich für LIVE bezahle, darf ich es auch nutzen ... Das is einfach doppelmoralisch von MS, denn umgekehrt funktioniert das ja auch nich. Wenn ich für ein spiel bezahle darf ich damit auch nich einfach kostenfrei auf LIVE online gehn. Ich muss LIVE unabhängig davon bezahlen, ergo dürfte aus dem nicht-bezahlen von spielen keine beeinträchtigung meiner bestehenden mitgliedschaft folgen.
siehe oben; Vergleich Disco
Du bezahlst den Eintritt und die Getränke separat - unabhängig. Sobald du aber eigenes mitnimmst... Ich denke ich brauche nicht weiter auszuführen. ;)


Also um das auf einen punkt zu bringen. Bei MS muss ich für spiele und das recht online zu gehen getrennt bezahlen. Gleichzeitig bezahle ich mit dem kauf eines spiels ... ebenfalls für das recht online zu gehen? Heißt im umkehrschluss ich bezahle bei LIVE für ... nichts? :confused: oder ich bezahle für irgendwas doppelt o_Ô... Ich kann mir gut vorstellen, dass eine jury das auch ähnlich sieht, da MS sich über seine onlinestruktur offensichtlich selbst nich so ganz im reinen is bzw da irgendwas nich ganz rechtens is. Zumindest eine vergütung der verbleibenden Mitgliedschafts-monate müsste für gebante user drin sein ... so vom bauchgefühl.
Dein Bauchgefühl täuscht dich. Du bezahlst separat. Wenn du allerdings deine "eigenen Sachen mitbringst" läufst du bewusst Gefahr, davon ausgeschlossen zu werden.
Ich bin mir zu 99% sicher, dass irgendwo in den AGB - die wir ja alle brav gelesen haben :B - steht, dass gemoddete Konsolen vom Service ausgeschlossen werden.
Wenn du dich nicht an die Regeln hälst, fliegst du! Geld gibt es dafür nicht zurück. Das gibt es nie. Schwimmbad, Kino, Konzert, etc.


BestZOCKERoffeWORLD am 23.11.2009 16:16 schrieb:
Jetzt beleg mir doch mal einer hier, daß derjenige, der jetzt nur für den Eigengebrauch Spiele kopiert, und zwar zu Dutzenden, diese, so er denn nicht kopieren könnte, kaufen würde. Das will doch hier keiner ernsthaft behaupten, oder?!
Angenommen du hast 10 Spiele. bei jedem ist noch nciht die Luft raus. Dann brennst du dir ein neues um mal was anderes kurzzeitig zu spielen. Das Spiel hättest du dir sicher nicht gekauft.
Angenommen du hättest keine Spiele. Keine weitere Beschäftigung. Dann wärst du auch bereit den Preis des Spiels zu zahlen um etwas Unterhaltung zu bekommen.

Und trotzdem geht es wiedermal darum, dass du unrechtmäßig geistiges Eigentum ohne den Gegenwert zu bezahlen, verwendet hast. Das war jetzt das letzte Mal, dass ich dir das sage.


TheBestofWii am 23.11.2009 22:48 schrieb:
FlamerX
 
eben, du sagst es, "meist" relativ frei zur verfügung. Aber bestimmt nicht den Avatarseiten, die auch noch werbung auf ihren seiten machen und somit kommerzieller natur sind.

mir gehts mit dem vergleich darum, daß das ganze internet aus kopiererei besteht. auf der einen seiten ist das moralisch vertretbar, wenn man den werkschaffenden, sprich grafiker oder fotograf um seinen lohn bescheisst und einfach annimmt, die bildchen sind frei zu verwenden. und auf der anderen seite ist das ein schwerverbrechen, mit einem raub zu vergleichen, wenn man sich ein game zieht.

da ist definitiv eine doppelmoral. da kannst du auch nicht behaupten, die meisten stellen ihre bildchen gratis ins netz. das ist dann nur deine vermutung. aufs eine oder andere bild mag das auch zutreffen, aber das gilt auch fürs eine oder andere spiel.....hab mir grad daggerfall runtergeladen, fällt mir grad ein.

und wie soll der kleine fotograf bitte seine rechte vertreten, wenn er grad mal knapp über hartz 4 bekommt, weil die leute ihn nicht für seine bildchen entlohnen :-D
große firmen tun dies übrigens, ich weise da mal auf jack wolfskin hin, die ja mehrere forenuser fürs verwenden von pfotenavataren abgemahnt habe, auch wenn die auf öffentlichen druck zurückgerudert sind. das war dann zwar ne markenrechtliche sache, aber das liegt ja wohl nah beieinander.

ein anderes beispiel wären längere textpassagen, die man sich aus dem netz zieht für die hausaufgaben. letztendlich ist so eine hausaufgabe, die andere schüler vielleicht auch zu lesen bekommen, bzw. der lehrer, ja auch eine veröffentlichung. auch hier wird der urheber um seinen lohn beschissen. auch hier regt sich niemand drüber auf, weils wahrscheinlich jeder mal gemacht hat.

meiner meinung nach alles doppelmoralisch. mir gings damit nur darum, den moralaposteln hier die augen zu waschen.

und wie ich schon sagte, natürlich ist das rechtlich nicht erlaubt, das weiß ich auch beides nicht, sowohl das verwenden von fotos seiner stars, spongebob oder wen auch immer, als auch das runterziehen von spielen. aber genau das muss es werden. davon rede ich ja. das urheberrecht jetzt passt nicht mit dem inet zusammen. daß hier aber nicht der richtige ort für politische diskussionen ist, sehe ich wohl auch ein.

mir is auch bewusst, daß es in dem artikel um ne andere thematik geht. das thema kam halt nur auf urheberrechte. aber der vergleich mit dem parkhaus gefällt mir. kommt in meine analogiensammlung :-D



ach ja, @ crackajack:
ich benutze bewusst begriffe wie datendieb statt raubkopierer und contenmafia statt contentindustrie. das ist volle absicht, um mal aufzuzeigen, wie abstrus der begriff raubkopierer ist und wie stark die propaganda der contentindustrie schon gewirkt hat. is genau so ein propagandabegriff wie killerspieler.
 
BestZOCKERoffeWORLD am 24.11.2009 08:32 schrieb:
ein anderes beispiel wären längere textpassagen, die man sich aus dem netz zieht für die hausaufgaben. letztendlich ist so eine hausaufgabe, die andere schüler vielleicht auch zu lesen bekommen, bzw. der lehrer, ja auch eine veröffentlichung. auch hier wird der urheber um seinen lohn beschissen. auch hier regt sich niemand drüber auf, weils wahrscheinlich jeder mal gemacht hat.
Sicher, sobald man das so wie es dort steht, wo man es her hat, abgibt, ist das auch Diebstahl geistigen Eigentums.
Ich habe noch nie den genauen Wortlaut aus dem Internet genommen und in eine meiner Präsentationen, Aufsätze oder Dokumentationen gepackt.


aber der vergleich mit dem parkhaus gefällt mir. kommt in meine analogiensammlung :-D
Das is' mir klar, dass dir das gefällt. Weil es dir, so falsch es ist wieder zuspielt. :rolleyes:


ich benutze bewusst begriffe wie datendieb statt raubkopierer und contenmafia statt contentindustrie. das ist volle absicht, um mal aufzuzeigen, wie abstrus der begriff raubkopierer ist und wie stark die propaganda der contentindustrie schon gewirkt hat. is genau so ein propagandabegriff wie killerspieler.
Der Unterschied besteht aber darin, dass du etwas unrechtmäßiges tust. Das Spielen von Videospielen ist nicht verboten.

Aber ansonsten mal ein annhembarer Post von dir, der (größtenteils) nicht wieder irgendwelche Unwahrheiten erzählt, sondern deine Sichtweise. :top:
 
auch und gerade das verändern des wortlauts ist eine urheberrechtsverletzung. seltsamerweise je mehr du veränderst, desto mehr begehst du eine verletzung der rechte. zumindest bei musik ist das so.

selbst das zitieren ist ja mitllerweile unter umständen eine urheberrechtsverletzung, selbst mit quellenangabe. gibt da ja grad ne größere diskussion in der blogosphäre.
 
AW: Xbox 360 Sperren

[q=Flamer]Okay, wenn du das weiter vertiefen willst, dann hinkt dein Gleichnis ebenso.[/quote] Weiß ich wohl mir fällt nur nix besseres ein :oink: Es is aber sachlich nich falsch solang wir uns nur auf den aspekt des falschparkens konzentrieren.

Okay das mit den gleichnisses is etwas schwierig scho allein, weil ein einmaliger eintritt was anderes is als ne mitgliedschaft mit gebühren, genau das könnte aber in diesem fall den unterschied machen.

*weiteraushol* Also soweit ich aufgeklärt bin ist die unsachgemäße benutzung von dingen an denen man besitz erworben hat weder verboten noch strafbar (handyweitwurf zb is nix ungesetzliches). Der hersteller darf aber natürlich weitere serviceleistungen etc verweigern, solltest du deinen besitz nicht wie vorgesehen verwenden (er wird dir dein weitwurf-handy wohl nicht reparieren, wenns kaputt geht). Was der hersteller aber nicht darf ist dich deswegen zu enteignen (zb das Handy einziehen), das wäre nämlich genauso diebstahl. Damit wirds zu ner generellen rechtssache und wir wissen ja alle: Allgemeines recht geht über AGBs. ;)

Und genau auf diesen punkt könnte man als kläger abzielen, denn die verwendung von xbox-LIVE mit gebrannten spielen ist zwar unsachgemäß aber nicht verboten, genau wie das parken eines gestohlenen autos in einem parkhaus. Autos stehlen is verboten, diese zu parken aber nicht. Dabei spielt es keine rolle ob beide angebote wie im fall von MS vom selben anbieter kommen ... Sie werden rechtlich getrennt geregelt, da man an ihnen getrennt von einander besitz erwirbt.


[q=BestZOCKERoffeWORLD]eben, du sagst es, "meist" relativ frei zur verfügung. Aber bestimmt nicht den Avatarseiten, die auch noch werbung auf ihren seiten machen und somit kommerzieller natur sind.[/quote] Gut ich bin weder ein wandelndes gesetzbuch noch das patentamt und kann dir nicht auswendig bei jeder kleinigkeit sagen, was erlaubt is und was nich. Aber mir fällt da spontan ein themenverwandtes beispiel ein: Die Doujinshi in Japan. Das sind sowas ähnliches wie fan-mangas zu existierenden serien, von dritten gezeichnet, und die werden sogar richtig kommerziell verkauft (online und teils sogar in läden afaik) ... und weißte was, das is vollkommen legal, weil die meisten urheber das erlauben. Klar nich alle erlauben das und für diese kleine minderheit isses dann auch verboten, aber der punkt is: Was der urheber frei gibt darf benutzt werden. Spiele gehören definitiv nich dazu!

[q=ZOCKER]auf der einen seiten ist das moralisch vertretbar, wenn man den werkschaffenden, sprich grafiker oder fotograf um seinen lohn bescheisst und einfach annimmt, die bildchen sind frei zu verwenden. und auf der anderen seite ist das ein schwerverbrechen, mit einem raub zu vergleichen, wenn man sich ein game zieht.[/quote] Es ist in beiden fällen raub und sicher nicht erlaubt oder moralisch vertretbar und wird hier auch nicht verteidigt. In so fern seh ich da keine doppelmoral :confused: ... ne kleine anmerkung noch: Sicher, es liegt theoretisch in der verantwortung des einzelnen, nachzprüfen ob etwas freigegeben ist oder nicht trotzdem gibts hier nen kleinen unterschied: Wenn ich auf deviantart (eine öffentliche datenbank) geh und ein schickes artwork von darkspine-sonic finde, vom zeichner selbst dort hochgeladen, und dazu keinen verweis, dass es nicht verbreitet werden soll, dann darf ich zunächst mal ruhigen gewissens davon ausgehen, dass der autor mit der verbreitung einverstanden is ... das is zumindest das was er impliziert.

[q=ZOCKER]davon rede ich ja. das urheberrecht jetzt passt nicht mit dem inet zusammen. daß hier aber nicht der richtige ort für politische diskussionen ist, sehe ich wohl auch ein.[/quote] Das is ja nochmal n ganz anderes problem und dass das copyright in jetziger form keine zukunft hat steht für mich auch außer frage ... ich versuche nur zwei dinge klar zu stellen: Sich eigenmächtig über geltendes recht hinweg setzen is nich unbedingt der schlauste weg diesen misstand zu korrigieren ... eigentlich eher im gegenteil ;)
außerdem sei nochmal ausdrücklich gesagt, dass du dich moralisch so viel rechtfertigen kannst, wie du willst ... es wird niemals n argument sein, wenn du was illegales getan hast. Das sind einfach zwei paar schuhe. Dass man sachverhalte nicht immer 1:1 übertragen kann sollte eig sowieso klar sein. Die situation bei videospielen verhält sich einfach anders als im Doujin-beispiel, weil die Autoren hier ausdrücklich darauf bestehen, dass diese inhalte nicht frei sind, sonder die herausgabe ist an den erwerb gekoppelt!

Beim moralischen aspekt seh ich das zumindest ähnlich wie du (obwohl deine ansichten mir etwas zu weit gehn). Es gibt weitaus schlimmere verbrechen als softwarepiraterie und die strafen sind wirklich unverhältnismäßig um nich zu sagen absurd. Ob und in wie weit man geltendes recht ignorieren will und wann sich das schlechte gewissen einschaltet ... das will ich niemandem vorschreiben, weil man das selbst mit sich ausmachen muss. Nur ich denke, wenn man an einem punkt is, wo man sich selbst einreden muss, dass man eigentlich garkeine straftat begangen hat, obwohl es offensichtlich so is ... nun da hat man das, was man mit dem eigenen gewissen wirklich vereinbaren kann weit überschritten ;)

greetz
PlaqueOne
 
AW: Xbox 360 Sperren

PlaqueOne am 24.11.2009 18:49 schrieb:
Und genau auf diesen punkt könnte man als kläger abzielen, denn die verwendung von xbox-LIVE mit gebrannten spielen ist zwar unsachgemäß aber nicht verboten,
Wieso nicht gleich das Paradoxon mit gewissen Drogen hernehmen? Besitzen darf man sie nicht, selbst nehmen dagegen schon.
 
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