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News - X-Men Origins: Wolverine: Wolverine: HD-Video plus 60 Schnetzel-Screenshots aus X-Men Origins Wolverine!

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so endlich ich habe ja nur darauf gewartet
die zensur ist nun endlich unter die deutschen gamer gegangen
es war von anfangan klar das es ein game für erwachsene wird und nur weil usk sagt wir testen es nicht warum auch immer kommt es nicht das verstehe ich nicht kann mir das bitte einer mal erklären weil ich möchte echt wissen warum die sich quer stellen und auf die zensur schine gehen
 
AW:

J-Dark am 04.05.2009 18:05 schrieb:
so endlich ich habe ja nur darauf gewartet
die zensur ist nun endlich unter die deutschen gamer gegangen
es war von anfangan klar das es ein game für erwachsene wird und nur weil usk sagt wir testen es nicht warum auch immer kommt es nicht das verstehe ich nicht kann mir das bitte einer mal erklären weil ich möchte echt wissen warum die sich quer stellen und auf die zensur schine gehen

Sie testen es schon, sie haben dem Titel nur das entsprechende Siegel verweigert. Und eine Zensur nimmt weder der Staat, noch die USK vor. Zensieren tut nur der Hersteller selbst, wenn er das nicht tun will, hat er zwei Möglichkeiten:

a) Er bringt das Spiel einfach nicht auf den deutschen Markt (so wie in diesem Fall)

oder

b) Er bringt das Spiel ohne Kennzeichnung auf den Markt (ja, das geht). Dann wird das Spiel aber von Vornherein wie ein indizierter Titel behandelt, darf also ohne Kennzeichen nur "unter der Ladentheke" (d.h. auf Anfrage des Kunden) verkauft werden. Ohne USK-Siegel ist ein solches Spiel natürlich auch nicht vor einer Indizierung sicher.

In Kürze: ein Publisher geht diese Risiken und Nebenwirkungen äh Umstände nicht ein und wählt meist von vornherein Variante a) ;)

Der Vollständigkeit halber, Variante c) wäre eine Zensur, ausgehend vom Hersteller selbst. Erhält das Spiel dann in der gekürzten Version ein Siegel, kann es "normal" verkauft werden.
 
AW:

Also ich versteh das auch nicht, warum erhält Wloverine kein Siegel, Wanted: Weapons of Fate aber schon?! Hab das Game (Wanted, meins is aber die UK) und da gibt es Kopfschüsse am laufenden Band! schön in slow-mo, wo ist da der unterschied?! nur weil in X-men geschnetzelt wird?! Kann ja wohl nicht wahr sein!
 
AW:

erstmal großes danke für die super antwort

aber warum zum henker macht das die usk und sagt nicht gleich okay spiel ist echt hammer brutal ü18 punkt darf kein jugendlicher spielen
weil ich komme mir da als ü18 gamer verarscht vor für was ist na dann die usk da sie soll sagen für wenn das spiel geignet ist und nicht nein uns zu brutal also auch für das deutsche volk auch wenn der hersteler es raus bringen kann wird er es nicht tun weil es eh kein sin hat
das verstehe ich nicht darum kommte es mir wie zensur vor abwohl es keine ist
kann mir das einer sagen wie das da die usk gehand habt hat
 
AW:

Solidus_Dave am 04.05.2009 19:43 schrieb:
ndz am 04.05.2009 19:31 schrieb:
b) Er bringt das Spiel ohne Kennzeichnung auf den Markt (ja, das geht).

ich dachte die Konsolenhersteller verbieten das allgemein oder gilt das nur für First/Second-Party-Titel?

Hm, kann ich dir jetzt nicht 100%ig sagen. Aber ich glaube das gilt nur wie du geschrieben hast für First/Second-Party-Titel. Ist ja auch erst zu PS3 / Xbox 360 Zeiten so, einhergehend mit den neuen Jugendschutzbestimmungen in Deutschland.

Mastersith am 04.05.2009 19:49 schrieb:
Also ich versteh das auch nicht, warum erhält Wloverine kein Siegel, Wanted: Weapons of Fate aber schon?! Hab das Game (Wanted, meins is aber die UK) und da gibt es Kopfschüsse am laufenden Band! schön in slow-mo, wo ist da der unterschied?! nur weil in X-men geschnetzelt wird?! Kann ja wohl nicht wahr sein!

Eine weitere, sehr interessante Frage. Diese Frage haben auch schon viele andere gestellt. So wurden die Prüfmethoden der USK auch schon oft angezweifelt, im Gegensatz zu den europäischen, nicht unter staatlicher Aufsicht stehenden Prüfstellen wie der PEGI, entscheidet die USK nicht anhand festgelegter Kriterien, sondern im Einzelfall anhand bestimmter Details - welche das sind, wissen wohl nur die Entscheidungsträger.

Das sind übrigens nicht die Prüfer. Die Prüfer sind Leute wie du und ich. Studenten zum Beispiel. Jap, keine Fachkräfte. Zumindest nicht zwingend. Meist haben die Leute mit dem Thema zutun, müssen aber nicht. Man kann sich als Prüfer quasi bewerben. Deren einziger Job ist es, das jeweilige Spiel detailliert unter die Lupe zu nehmen und Notizen zu machen.

Dann wird das Spiel von dem / den Prüfer(n) einem Gremium vorgeführt, dort werden die besonders "markanten" und extremen Beispiele gezeigt. Anhand dieser entscheiden die Anwesenden, ob überhaupt - und wenn ja - welches Siegel dem Titel vergeben wird.

J-Dark am 04.05.2009 21:02 schrieb:
erstmal großes danke für die super antwort

aber warum zum henker macht das die usk und sagt nicht gleich okay spiel ist echt hammer brutal ü18 punkt darf kein jugendlicher spielen
weil ich komme mir da als ü18 gamer verarscht vor für was ist na dann die usk da sie soll sagen für wenn das spiel geignet ist und nicht nein uns zu brutal also auch für das deutsche volk auch wenn der hersteler es raus bringen kann wird er es nicht tun weil es eh kein sin hat
das verstehe ich nicht darum kommte es mir wie zensur vor abwohl es keine ist
kann mir das einer sagen wie das da die usk gehand habt hat

Tja, das ist die große Frage. Wieso man einem Spiel, das von Anfang an nur für Erwachsene gedacht ist, zusätzlich noch unter dem Jugendschutz-Vorwand ein USK-18-Siegel verweigert.

Das hab ich die Verantwortlichen der USK auch mal schriftlich gefragt, heraus kamen einige interessante Antworten (danke an C. Schulz an dieser Stelle). Auf Anfrage, ob ich diesen Schriftverkvehr veröffentlichen darf, meinte Cheffe himself "nö". Deshalb gibt's von mir dazu leider auch keine detaillierten Antworten.

Da spielt dann aber wohl auch die BPjM eine Rolle, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Eine Institution, die der Zeit offensichtlich etwas hinterherhinkt und noch nicht im Informationszeitalter angekommen ist. Solange es die berühmte Liste B und die beliebten Indizierungen gibt, wird sich an der Situation wohl nix ändern. Wieder in kurz: Bürokratie at it's best und viele vage Richtlinien. Zusammengenommen führt das wohl zu den teilweise - ich nenne es mal - "mysteriösen" Entscheidungen der USK (und im Anschluss daran zu den der anderen beteiligten Stellen) ...

Ich persönlich halte Indizierungen ja eh für völlig sinnfrei, aber das ist ja nur die Meinung eines Einzelnen... whatever. Es leben unsere europäischen Nachbarn *hust* %)

Tipp von mir: Wenn ihr an der Vorgehensweise der USK interessiert seid, informiert euch auf deren Website. Dort gibt's auch immer die aktuellsten Prüfungen zu sehen, siehe www.usk.de. Wenn ihr danach immer noch Fragen habt, fragt per E-Mail. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass euch dort meist freundlich und umfassend gewantwortet wird.

Wenn ihr was tolles herausgefunden habt, postet es doch gerne hier im Forum =)
 
AW:

ndz am 04.05.2009 21:34 schrieb:
Solidus_Dave am 04.05.2009 19:43 schrieb:
ndz am 04.05.2009 19:31 schrieb:
b) Er bringt das Spiel ohne Kennzeichnung auf den Markt (ja, das geht).

ich dachte die Konsolenhersteller verbieten das allgemein oder gilt das nur für First/Second-Party-Titel?

Hm, kann ich dir jetzt nicht 100%ig sagen. Aber ich glaube das gilt nur wie du geschrieben hast für First/Second-Party-Titel. Ist ja auch erst zu PS3 / Xbox 360 Zeiten so, einhergehend mit den neuen Jugendschutzbestimmungen in Deutschland.

Ich hab da halt noch Manhunt 2 in Erinnerung, das hätte in UK und USA kein Rating bekommen (bzw. in USA was schlimmeres als mature ^^) und wäre dort dann wie bei uns aus Prinzip nicht veröffentlicht worden, weil die Konsolenhersteller dies scheinbar als Bedingung an die Spiele auf ihrer Plattform stellen.
 
AW:

Solidus_Dave am 04.05.2009 21:41 schrieb:
ndz am 04.05.2009 21:34 schrieb:
Solidus_Dave am 04.05.2009 19:43 schrieb:
ndz am 04.05.2009 19:31 schrieb:
b) Er bringt das Spiel ohne Kennzeichnung auf den Markt (ja, das geht).

ich dachte die Konsolenhersteller verbieten das allgemein oder gilt das nur für First/Second-Party-Titel?

Hm, kann ich dir jetzt nicht 100%ig sagen. Aber ich glaube das gilt nur wie du geschrieben hast für First/Second-Party-Titel. Ist ja auch erst zu PS3 / Xbox 360 Zeiten so, einhergehend mit den neuen Jugendschutzbestimmungen in Deutschland.

Ich hab da halt noch Manhunt 2 in Erinnerung, das hätte in UK und USA kein Rating bekommen (bzw. in USA was schlimmeres als mature ^^) und wäre dort dann wie bei uns aus Prinzip nicht veröffentlicht worden, weil die Konsolenhersteller dies scheinbar als Bedingung an die Spiele auf ihrer Plattform stellen.

Wie gesagt, ist afaik erst seit der aktuellen Konsolengeneration und ausgehend von Sony / Microsoft (/Nintendo?). Hat ja nichts mit staatlicher Kontrolle zutun, die Beschränkung haben sich die Konsolenhersteller ja selbst "ausgedacht". Solange es Spiele mit keiner Kennzeichnung gibt, finde ich das aber ganz gut.

Edit: Doch noch schnell "mature" eingeflickt :finger:
 
AW:

ndz am 04.05.2009 21:45 schrieb:
Solidus_Dave am 04.05.2009 21:41 schrieb:
ndz am 04.05.2009 21:34 schrieb:
Solidus_Dave am 04.05.2009 19:43 schrieb:
ndz am 04.05.2009 19:31 schrieb:
b) Er bringt das Spiel ohne Kennzeichnung auf den Markt (ja, das geht).

ich dachte die Konsolenhersteller verbieten das allgemein oder gilt das nur für First/Second-Party-Titel?

Hm, kann ich dir jetzt nicht 100%ig sagen. Aber ich glaube das gilt nur wie du geschrieben hast für First/Second-Party-Titel. Ist ja auch erst zu PS3 / Xbox 360 Zeiten so, einhergehend mit den neuen Jugendschutzbestimmungen in Deutschland.

Ich hab da halt noch Manhunt 2 in Erinnerung, das hätte in UK und USA kein Rating bekommen (bzw. in USA was schlimmeres als ab18 ^^) und wäre dort dann wie bei uns aus Prinzip nicht veröffentlicht worden, weil die Konsolenhersteller dies scheinbar als Bedingung an die Spiele auf ihrer Plattform stellen.

Wie gesagt, ist afaik erst seit der aktuellen Konsolengeneration und ausgehend von Sony / Microsoft (/Nintendo?). Hat ja nichts mit staatlicher Kontrolle zutun, die Beschränkung haben sich die Konsolenhersteller ja selbst "ausgedacht". Solange es Spiele mit keiner Kennzeichnung gibt, finde ich das aber ganz gut.


jo, wollte nur darauf hinaus in der Praxis können dadurch höchstens PC-Versionen/Spiele hier vertrieben werden ohne USK-Einstufung.

Wobei es mich ein wenig verwundert, dass z.B. selbst amazon.de Wolverine auf Lager hat.
Aber ok, noch ist es ja nicht indiziert.



Edit: Ja, vergesse immer das bei denen das ein ab17 ist :P
 
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