NEIN, wenn du eine Ware kaufst und diese in irgendeiner Weise beschädigt ist oder nicht das hält was es eigentlich soll (also den mangelhaften Bildschirm) hast du das Recht darauf, man darf sich nicht immer so schnell abschütteln lassen! Sowas lernt man in BWL, außerdem finde ich es eher Blödsinn zu behaupten, dass es erst ab 15 Pixelfehler sein soll...

Und warum hatte Nintendo damals den Aufruf gestartet alle DS-Geräte mit Pixelfehler zu melden?