tbtr am 04.11.2004 15:21 schrieb:
Da Amerika ja ein bisschen komisch ist, bei manchen Anklagen, würde es mich nicht wundern, wenn der Ankläger tatsächlich recht bekommt und dann ziemlich reich wird. Aber ich denke eher mal nicht, dass der viel Erfolg damit haben wird.
Amerikaneische kläger... naja muss ich dazu was sagen ich danke das spricht für die kompetzenz der Richter:
STELLA-LIEBECK-PREIS
Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich beiMcDonalds einen
Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $
Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden
sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS
an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer
Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten.
Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten:
a) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000 $
Schadenersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den
Knöchel gebrochen hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden
herumkriechenden Säugling gestolpert und gestürzt war. Die Ladenbesitzer
nahmen das Urteil gefasst aber ungläubig zur Kenntnis, da der Säugling der
Sohn der Klägerin war.
b) Der 19-jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt 74.000 $
Schmerzensgeld und Ersatz der Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm
mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte
anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens übersehen, als er ihm die
Radkappen zu stehlen versuchte.
c) Terence Dickson aus Bristol/Pennsylvanien versuchte das Haus, das er
soeben beraubt hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch
nicht, die Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da
die Verbindungstür zur Garage in Schloss gefallen war. Mr. Dickson musste 8
Tage in der Garage ausharren, denn die
Hausbesitzer waren im Urlaub. Er ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola
und einer großen Tüte Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der
erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000$ Schmerzensgeld zu, zahlbar von
der Einbruchdiebstahl- Versicherung des Hauseigentümers.
4. Platz
Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 $ Schmerzensgeld und
die Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in
den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten
Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr. Williams
hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf
den Hund schießen sollen.
3. Platz
Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson aus
Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld von 113.500 $ zahlen, weil diese
im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich das
Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk, weil
Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet hatte.
2. Platz
Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer
Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die
Zahnbehandlungskosten und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt
war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die Diskothek
zu mogeln und 3.50 $ Eintritt zu sparen.
Platz 1 (einstimmig)
Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist: Mr. Merv
Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago Motor Homes
musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch 1.750.000 $
Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr.
Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und
danach den Fahrersitz verlassen, um sich im hinteren Teil des Wohnmoblis
einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von der Straße ab und
überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der Tatsache,
dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen
worden sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz
nicht verlassen dürfe. Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel -
inzwischen die Bedienungsanleitung geändert.