Verkaufe Nintendo 3DS + Zelda OoT + Tasche und 20 Spiele!!

Luxferre

Benutzer
Verkaufe:

Nintendo 3DS (wie neu, Folie auf beiden Screen`s, keine Gebrauchsspuren) in OVP in schwarz.
Ladekabel + Dockingstation
6 Virtual Reality Cards
1 Reinigungstuch

2 extra Folien
Limitierter Tasche

Star Fox 64 3D
Rayman 3D
Professor Layton und das Geheimnissvolle Dorf


Da ich im Botschafter-Programm bin stehen dem Käufer 20 Gratis Spiele zu die er später downloaden kann. Im E-Shop des 3DS (W-lan wird benötig).

10 sind schon erhältlich :

Zelda 1
Zelda 2
Metroid
Nes Open Tournament Golf
Donkey Kong Jr.
Super Mario Bros.
Wrecking Crew
Mario und Yoshi
Ice Climber
Balloon Fight


Preis liegt bei 170,99€ inkl. Versich. Versand

Wenns fragen gibt oder interesse besteht, bitte per PN melden......
 
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Sorry, aber muss man den 3DS nicht Formatieren um ihn verkaufen zu dürfen?
Damit hat man sich einverstanden erklärt als man den Shop zum ersten mal betreten hat, also fallen die 20 Spiele sogar weg:B
 
Selten, kommt aber auch mal vor, wüsste aber jetzt keinen konkreten Fall.

Lässt sich ja auch schwer überprüfen, man kann ja auch einfach mal umziehen
 
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HHHmmm, das wäre mir neu das man es formatieren MUSS?!!
Das hat doch gar keinen sinn, bringt doch nix?

Und wenn man es doch mal formatiert, bleibt die 3DS nummer doch eh die gleiche..
Das bedeutet das die 20 Spiele trotzdem da sind.

Lux
 
HHHmmm, das wäre mir neu das man es formatieren MUSS?!!
Das hat doch gar keinen sinn, bringt doch nix?

Und wenn man es doch mal formatiert, bleibt die 3DS nummer doch eh die gleiche..
Das bedeutet das die 20 Spiele trotzdem da sind.

Lux

Eben nicht. Dein 3DS bekommt eine neue Nummer und die Spiele funktionieren nicht.
Steht alles im Onlinevertrag den AGBs zustimmt wenn man den Shop zum ersten mal betritt;) Wie bei Wii und co auch
 
Ihr wisst aber schon, dass diese AGBs alle Unsinn sind, oder? Schon alleine die Drohung, dass Nintendo bei unauthorisierter Hardware/Software den 3DS bricken kann ist Quatsch. Das ist mit dem deutschen Recht überhaupt nicht machbar. Die AGBs wären erst rechtlich gültig, wenn man beim Kauf des 3DS an der Kasse einen Vertrag unterschreibt, man ist aber nur ein Käufervertrag mit Media Markt, Saturn und Co. eingegangen, die nix mit den AGBs des eShops zu tun haben.

Es gibt überhaupt nix dran auszusetzen, wenn man den 3DS unformatiert verkaufen will. Man ist sogar blöde, wenn man das Gerät formatiert, denn so geht viel Geld flöten. Außerdem bin ich mir nicht so sicher, ob nach dem Formatieren die Spiele wirklich alle flöten gehen, denn für das Botschafterprogramm nutzt Nintendo die Seriennummer des 3DS zur Identifikation und die ist nun mal unveränderbar hardgecoded für jedes 3DS-Gerät.

PS:

Selten, kommt aber auch mal vor, wüsste aber jetzt keinen konkreten Fall.

Du widersprichst dir in ein und demselben Satz :-D
 
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Ihr wisst aber schon, dass diese AGBs alle Unsinn sind, oder? Schon alleine die Drohung, dass Nintendo bei unauthorisierter Hardware/Software den 3DS bricken kann ist Quatsch. Das ist mit dem deutschen Recht überhaupt nicht machbar. Die AGBs wären erst rechtlich gültig, wenn man beim Kauf des 3DS an der Kasse einen Vertrag unterschreibt, man ist aber nur ein Käufervertrag mit Media Markt, Saturn und Co. eingegangen, die nix mit den AGBs des eShops zu tun haben.

Es gibt überhaupt nix dran auszusetzen, wenn man den 3DS unformatiert verkaufen will. Man ist sogar blöde, wenn man das Gerät formatiert, denn so geht viel Geld flöten. Außerdem bin ich mir nicht so sicher, ob nach dem Formatieren die Spiele wirklich alle flöten gehen, denn für das Botschafterprogramm nutzt Nintendo die Seriennummer des 3DS zur Identifikation und die ist nun mal unveränderbar hardgecoded für jedes 3DS-Gerät.

PS:



Du widersprichst dir in ein und demselben Satz :-D

Falsch. Wenn man mit dem 3DS das erste mal den Shop betritt muss man AGBs zustimmen. Ansonsten kann man da garnichts machen.
Ähnlich läuft es bei PSN und Live ab. Sobald man das erste mal online geht, kommen erstmal die AGBs, dennen man zustimmen muss (wenn man online gehen will)
Und das Botschaffterprogramm ist mit einem Account verbunden, den der 3DS automatisch erstellt, wenn man damit online geht. Wenn man ihn Formatiert, fordert der 3DS wieder ein neuen Account an, der dann nicht mehr das Botschaffterprogramm enthält.

Der Account ist sogar, solang man internen zugriff hat auch übertragbar, genauso wie bei der Wii.
Das ganze ist nicht intern gespeichert, sondern auf Server, so kann man da nichts manipulieren...

Nintendo hat auch nie behauptet, das sie den 3DS brickt. nur wenn das auffliegt fliegt der 3DS eben aus dem onlinedient, kann nicht in den shop rein und nichtmehr online spielen.... das Brickgerücht ist schwachsinn, das stimmt schon, nur heisst das nciht, das nintendo da keine anderen Konsequenzen zieht

Wieso wiederspreche ich mir? Es kommt selten vor, das es überprüft wird, nur kann ich kein fall aus dem Hut zaubern mit name usw...
 
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Oh man ... :B

Falsch. Wenn man mit dem 3DS das erste mal den Shop betritt muss man AGBs zustimmen. Ansonsten kann man da garnichts machen. Ähnlich läuft es bei PSN und Live ab. Sobald man das erste mal online geht, kommen erstmal die AGBs, dennen man zustimmen muss (wenn man online gehen will).

Ja natürlich, ändert aber trotzdem nix an der Tatsache, dass diese AGBs Unsinn sind.

Und das Botschaffterprogramm ist mit einem Account verbunden, den der 3DS automatisch erstellt, wenn man damit online geht. Wenn man ihn Formatiert, fordert der 3DS wieder ein neuen Account an, der dann nicht mehr das Botschaffterprogramm enthält.

Und du arbeitest bei Nintendo um so eine Behauptung (fett gedruckt) mit Sicherheit aufstellen zu können, ja? Ich halte mich nur an Fakten,

Fakt Nr.1: Die AGBs sind nach deutschen Recht Unsinn.
Fakt Nr.2: Nintendo benutzt zur Identifikation von Botschafter-3DS-Geräten die Seriennummer auf der Rückseite des 3DS. Die hat nichts mit dem eShop zu tun. Beweis? Klick mich.

Der Account ist sogar, solang man internen zugriff hat auch übertragbar, genauso wie bei der Wii.
Das ganze ist nicht intern gespeichert, sondern auf Server, so kann man da nichts manipulieren...

Dass der Account übertragbar ist, hat nichts damit zu tun, dass bei einer Formatierung die Ambassador-Downloadrechte flöten gehen oder nicht, denn wie du sagst, sind die Ambassador-Informationen auf Nintendos Server gespeichert. Und da Nintendo laut der Botschafter-Seite die Seriennummer des 3DS zur Identifikation benutzt und diese nicht veränderbar ist, ist eine Wahrscheinlichkeit gegeben, dass nach dem Formatieren die Downloadrechte immer noch vorhanden sind. Dass man einen neuen eShop-Account braucht tut nix zur Tatsache, dass die Seriennummer auf Nintendos Server gespeichert ist.

Nintendo hat auch nie behauptet, das sie den 3DS brickt. nur wenn das auffliegt fliegt der 3DS eben aus dem onlinedient, kann nicht in den shop rein und nichtmehr online spielen.... das Brickgerücht ist schwachsinn, das stimmt schon, nur heisst das nciht, das nintendo da keine anderen Konsequenzen zieht

Ähm, doch. Nintendo hat sehr wohl behauptet, dass sie 3DS-Geräte bricken können, wenn unauthorisierte Sachen entdeckt worden sind. Les dir nochmal die laaangen AGBs im 3DS durch ;)

Wieso wiederspreche ich mir? Es kommt selten vor, das es überprüft wird, nur kann ich kein fall aus dem Hut zaubern mit name usw...

Du widersprichst dir, weil du folgende widersprüchliche Behauptungen aufstellst:

1) Es kommt mal vor, dass Videospielhersteller überprüfen, wenn eine Konsole mit einem Online-Konto den Besitzer wechselt.
2) Du hast keine Ahnung von einem konkreten Beispiel.

Das ist in etwa so als ob ich behaupten würde, dass es mal vorkommt, dass Kamele Flügel bekommen und durch die Luft fliegen würden, ich aber kein konkretes Beispiel nennen kann, wann so was mal passiert ist :-D
 
ich hab schon oft N64, SNES, Game Boy Module gebraucht am Flohmarkt gekauft mit Spielständen darauf, als ob das jemand kontrolieren würde und selbst wenn, wie will der Hersteller das den rausfinden?
 
ich hab schon oft N64, SNES, Game Boy Module gebraucht am Flohmarkt gekauft mit Spielständen darauf, als ob das jemand kontrolieren würde und selbst wenn, wie will der Hersteller das den rausfinden?
Ich hab die Diskussion jetzt zwar nicht so wirklich verfolgt, aber ich glaub, es geht hauptsächlich um Online-Inhalte, die kostenpflichtig runterzuladen sind und noch auf der Konsole gespeichert wenn man sie weiterverkauft. Dadurch muss der Käufer der gebrauchten Konsole die Inhalte ja nicht nochmal runterladen und den armen kleinen Familienunternehmen wird die Butter vom Brot genommen. %)
 
Ich hab die Diskussion jetzt zwar nicht so wirklich verfolgt, aber ich glaub, es geht hauptsächlich um Online-Inhalte, die kostenpflichtig runterzuladen sind...
Schön das alle Spiele, die genannt wurden, dank Botschafter aktion Kostenlos waren %)

Jetzt aber mal ohne scheiß: als ob am nächsten Tag gleich jemand kommt, und überprüft, ob die Spiele drauf sind oder nicht, genauso ist es bei Emulatoren und ROMs, das könnte man zwar rückverfolgen, ob wer ROMs runtergeladen hat und ob derjenige die Spiele Original zuhause hat, aber man tut es nicht! (dicke Betonung auf das Ausrufezeichen)
 
Ja natürlich, ändert aber trotzdem nix an der Tatsache, dass diese AGBs Unsinn sind.


Nintendo hat Hausrecht... wenn du dich nicht dran hälst fliegst du eben aus dem Onlinedienst. Wir haben auch Meinungsfreiheit, trozdem könnt ich dich theoretisch aus meinem Haus schmeisen wenn mir deine Meinung nicht gefällt :B

Und du arbeitest bei Nintendo um so eine Behauptung (fett gedruckt) mit Sicherheit aufstellen zu können, ja? Ich halte mich nur an Fakten,

Fakt Nr.1: Die AGBs sind nach deutschen Recht Unsinn.
Fakt Nr.2: Nintendo benutzt zur Identifikation von Botschafter-3DS-Geräten die Seriennummer auf der Rückseite des 3DS. Die hat nichts mit dem eShop zu tun. Beweis? Klick mich.


Darüber kann mans nachträglich noch regestrieren lassen. dann bekommt es das Konto, mit dem sich der 3DS als nächstes einloggt.
Das Botschaffterprogramm läuft über den Downloadverlauf. Wenn man ein neues Konto hat, hat man nen neuen Downloadverlauf und kann nichtmehr darauf zugreifen... So einfach ist das ;) Schau dir das vieleicht erstmal an bevor du etwas dazu sagst... Sieht eher aus, als hättest du nur die News dazu gelesen und hälst dich jetzt für nen Experten...

Es gibt keine Seite oder ähnliches, wo man sich das runterläd, sondern die Spiele wurden einfach an den Downloadverlauf drangehongen...

Irgendwo wird wohl auch ne datei sein, welcher 3DS zu welchem Konto gehört. Das ändert aber nichts daran, das nach ner Formatierung das ganze Lonte mit den dazugehörigen Spielen (also auch den Botschaffterspielen Flöten geht

Dass der Account übertragbar ist, hat nichts damit zu tun, dass bei einer Formatierung die Ambassador-Downloadrechte flöten gehen oder nicht, denn wie du sagst, sind die Ambassador-Informationen auf Nintendos Server gespeichert. Und da Nintendo laut der Botschafter-Seite die Seriennummer des 3DS zur Identifikation benutzt und diese nicht veränderbar ist, ist eine Wahrscheinlichkeit gegeben, dass nach dem Formatieren die Downloadrechte immer noch vorhanden sind. Dass man einen neuen eShop-Account braucht tut nix zur Tatsache, dass die Seriennummer auf Nintendos Server gespeichert ist.


Eben nicht. Neuer Account= keinen zugriff...Man findet die dann einfach nichtmehr im Shop. Dann hat nintendo eben eine Dateileiche auf den Servern... haben sie so oder so. Das Botschaffterprogramm ist nunmal Accountgebunden Man kann es dann einfach nichtmehr runterladen.


Ähm, doch. Nintendo hat sehr wohl behauptet, dass sie 3DS-Geräte bricken können, wenn unauthorisierte Sachen entdeckt worden sind. Les dir nochmal die laaangen AGBs im 3DS durch ;)


Ach und welcher Punkt soll das sein? Also das einzigste was ich gelesen hab ist, das sie keine Hafftung übernehmen, wenn ein Update sich nicht mit fremden erweiterungen verdrägt. Das ist ein Hafftungsausschluss und in dem Fall sogar rechtens (dass das mit absicht passiert müsste man erstmal nachweisen:B)


Du widersprichst dir, weil du folgende widersprüchliche Behauptungen aufstellst:

1) Es kommt mal vor, dass Videospielhersteller überprüfen, wenn eine Konsole mit einem Online-Konto den Besitzer wechselt.
2) Du hast keine Ahnung von einem konkreten Beispiel.

Das ist in etwa so als ob ich behaupten würde, dass es mal vorkommt, dass Kamele Flügel bekommen und durch die Luft fliegen würden, ich aber kein konkretes Beispiel nennen kann, wann so was mal passiert ist :-D

Trozdem wäre das kein Paradoxon... Auf verdacht wird das Überprüft. Wenn ich das groß an die Glocke hänge und es Nintendo auch noch schreiben würde, wie der Held, der geschrieben hat, dass ,am dem Dienst doch bitte auch in Österreich anbieten solle, da er so die Adresse seiner Großmutter angeben musste, muss man sich nicht wundern, wenn das kurz überprüft wird und man kurzer hand fliegt...
 
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Nintendo hat Hausrecht... wenn du dich nicht dran hälst fliegst du eben aus dem Onlinedienst. Wir haben auch Meinungsfreiheit, trozdem könnt ich dich theoretisch aus meinem Haus schmeisen wenn mir deine Meinung nicht gefällt :B

Mit Unsinn meinte ich, dass diese mit dem deutschen Recht nicht vereinbar sind, da das Akzeptieren der AGBs via 3DS nicht rechtsgültig ist. Anders wäre es, wenn du ein zB. einen echten Vertrag auf den Tisch serviert bekommst und du ihn unterschreiben musst. Sonst könnte ich auch hinter jedem meiner Beiträge im Forum eine eine Klausel anhängen, die besagt, dass bevor man meine Beiträge zitiert, man akzeptieren muss, dass man mir pro Zitat 1 Euro auf mein Konto überweisen muss :B

Darüber kann mans nachträglich noch regestrieren lassen. dann bekommt es das Konto, mit dem sich der 3DS als nächstes einloggt. Das Botschaffterprogramm läuft über den Downloadverlauf. Wenn man ein neues Konto hat, hat man nen neuen Downloadverlauf und kann nichtmehr darauf zugreifen... So einfach ist das ;) Schau dir das vieleicht erstmal an bevor du etwas dazu sagst... Sieht eher aus, als hättest du nur die News dazu gelesen und hälst dich jetzt für nen Experten...

Es gibt keine Seite oder ähnliches, wo man sich das runterläd, sondern die Spiele wurden einfach an den Downloadverlauf drangehongen...... etc. etc.

Richtig, damit man die Botschafter-Spiele überhaupt laden kann, muss diese in den Downloadverlauf des eShop-Kontos gespeichert werden. Nur woher weiß Nintendos Server in wessen eShop-Konto-Downloadverlauf es die Spiele schreiben soll? Da die Botschafterseite nur die Seriennummer akzeptiert, werden die 3DS-Geräte anhand der Seriennummer identifiziert. Ich vermute einfach, dass es Nintendos Server bzw. dem dort installierten Programm/Script, was für die Verteilung der Spiele zuständig ist, gar nicht interessiert, auf wessen eShop-Konto-Downloadverlauf es schreibt, solange die Seriennummer in der Botschafter-Datenbank enthalten ist. Sprich auch wenn du dein eShop-Konto löschst und dir ein neues anlegst, werden beim ersten Besuchen des eShops die Spiele in den Downloadverlauf geschrieben und du kannst sie dir wieder laden.

Disclaimer: Dies ist nur eine Vermutung von mir. Ich sage nicht, dass dies und das so tatsächlich funktioniert, ich halte lediglich diese Möglichkeit für wahrscheinlich. Ich übernehme keine Verantwortung, wenn Leser durch meinen Post das ganze ausprobieren und dann ihre Spiele verlieren!


Ach und welcher Punkt soll das sein? Also das einzigste was ich gelesen hab ist, das sie keine Hafftung übernehmen, wenn ein Update sich nicht mit fremden erweiterungen verdrägt. Das ist ein Hafftungsausschluss und in dem Fall sogar rechtens (dass das mit absicht passiert müsste man erstmal nachweisen:B)

Ich bin nicht sicher ob du die ganzen Newsmeldungen im Internet über 3DS-Bricks gelesen hast, aber hier ist zB. eine englische News darüber, die deutlich von Bricks spricht. Ich zitiere dir mal den wichtigen Satz aus dem User Agreement aka AGB:

After the Nintendo 3DS menu is updated, any existing or future unauthorized technical modification of the hardware or software of your Nintendo 3DS System, or the use of an unauthorized device in connection with your system, will render the system permanently unplayable.
"Render the system permanently unplayable", zu Deutsch das System (3DS) wird permanent unbrauchbar (Brick). Irgendwo auf der deutschen Nintendo Webseite ist die lange AGB auf Deutsch gelistet, aber ich finde sie grade nicht, jedoch sollte das Engische da oben genügen %)


Trozdem wäre das kein Paradoxon... Auf verdacht wird das Überprüft. Wenn ich das groß an die Glocke hänge und es Nintendo auch noch schreiben würde, wie der Held, der geschrieben hat, dass ,am dem Dienst doch bitte auch in Österreich anbieten solle, da er so die Adresse seiner Großmutter angeben musste, muss man sich nicht wundern, wenn das kurz überprüft wird und man kurzer hand fliegt...

Du hast eine klare Behauptung aufgestellt (keine Vermutung), die du aber nicht beweisen konntest, sprich deine Behauptung war unglaubwürdig. Du sagst die Katze ist schwarz und in dem selben Satz sagst du durch deinen Mangel an Beleg, dass die Katze weiß ist.

PS: @Admins: Ihr müsst unbedingt mal die Zitatfunktion fixen, denn Doppelzitate funktionieren nicht %)
 
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Mit Unsinn meinte ich, dass diese mit dem deutschen Recht nicht vereinbar sind, da das Akzeptieren der AGBs via 3DS nicht rechtsgültig ist. Anders wäre es, wenn du ein zB. einen echten Vertrag auf den Tisch serviert bekommst und du ihn unterschreiben musst. Sonst könnte ich auch hinter jedem meiner Beiträge im Forum eine eine Klausel anhängen, die besagt, dass bevor man meine Beiträge zitiert, man akzeptieren muss, dass man mir pro Zitat 1 Euro auf mein Konto überweisen muss :B

Könnteste machen... Wobei das vermuttlich dann wegen sittenwiedrigkeit (oder wie auch immer das im Gesetz genau heisst) ungültig wäre. Ein Vertrag muss an nicht unterschreiben, damit er gültig wird. das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das Problem bei mündlichen Verträgen (und anderen) ist einfach, das man sie schlecht nachweisen kann... Ein "Ich stimme zu" ist vollkommend ausreichend. An der Kasse im Laden muss man ja auch nichts unterschreiben, trozdem hat man einen Kaufvertrag abgeschlossen.


Richtig, damit man die Botschafter-Spiele überhaupt laden kann, muss diese in den Downloadverlauf des eShop-Kontos gespeichert werden. Nur woher weiß Nintendos Server in wessen eShop-Konto-Downloadverlauf es die Spiele schreiben soll? Da die Botschafterseite nur die Seriennummer akzeptiert, werden die 3DS-Geräte anhand der Seriennummer identifiziert. Ich vermute einfach, dass es Nintendos Server bzw. dem dort installierten Programm/Script, was für die Verteilung der Spiele zuständig ist, gar nicht interessiert, auf wessen eShop-Konto-Downloadverlauf es schreibt, solange die Seriennummer in der Botschafter-Datenbank enthalten ist. Sprich auch wenn du dein eShop-Konto löschst und dir ein neues anlegst, werden beim ersten Besuchen des eShops die Spiele in den Downloadverlauf geschrieben und du kannst sie dir wieder laden.

Disclaimer: Dies ist nur eine Vermutung von mir. Ich sage nicht, dass dies und das so tatsächlich funktioniert, ich halte lediglich diese Möglichkeit für wahrscheinlich. Ich übernehme keine Verantwortung, wenn Leser durch meinen Post das ganze ausprobieren und dann ihre Spiele verlieren!

Die Kontos, die vor dem 12(?).8 eingelogt sind bekommen es automatisch, die danach kann man die Seriennummer angeben (+ Rechnung) und bekommt es immernoch.
Das würde doch garkeinen Sinn machen, das dahin zu schreiben, wenns so wäre wie du gerade tust...


Ich bin nicht sicher ob du die ganzen Newsmeldungen im Internet über 3DS-Bricks gelesen hast, aber hier ist zB. eine englische News darüber, die deutlich von Bricks spricht. Ich zitiere dir mal den wichtigen Satz aus dem User Agreement aka AGB:

"Render the system permanently unplayable", zu Deutsch das System (3DS) wird permanent unbrauchbar (Brick). Irgendwo auf der deutschen Nintendo Webseite ist die lange AGB auf Deutsch gelistet, aber ich finde sie grade nicht, jedoch sollte das Engische da oben genügen %)


Also in deutschen AGBs hab ich in der richtung nichts gefunden... Andere Länder= andere gesetzliche Situation. Evtl. ist es ja in Amerika erlaubt...müsste ich mal meinen Schwager fragen ...

Du hast eine klare Behauptung aufgestellt (keine Vermutung), die du aber nicht beweisen konntest, sprich deine Behauptung war unglaubwürdig. Du sagst die Katze ist schwarz und in dem selben Satz sagst du durch deinen Mangel an Beleg, dass die Katze weiß ist.

PS: @Admins: Ihr müsst unbedingt mal die Zitatfunktion fixen, denn Doppelzitate funktionieren nicht %)

Ich habe gesagt, es passiert selten, und danach, das es vor kommt... da siehst du einen wiederspruch?:B
 
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