News - Killerspiele: Gameware.at soll auf dem Index landen! KJM will ausländische Videospielhändler indizieren

AW:

ndz am 17.06.2009 22:25 schrieb:
MrKillingspree am 17.06.2009 21:34 schrieb:
was is die KJM?

und die indizierung kommt dem was mit kipo seiten geschen wird nicht gleich nehm ich an?

Öhm - Artikel gelesen? Ist sogar verlinkt ;)
bin wohl irgendwie über die erste zeile gestolpert :B

also davon hab ich bisher noch nie was gehört, wie kommen die dazu sich jetzt auch noch einzumischen und einen auf moralapostel zu machen?
 
AW:

Nali_WarCow am 17.06.2009 20:28 schrieb:
Aber interessantes Detail aus der SB-News:
Im Gegensatz zu indizierten Filmen und Spielen gibt es für indizierte Internetseiten aber eine Besonderheit. Sie werden nicht im BPJM Report gelistet, die Indizierung bleibt geheim. Eine ärgerliche Konsequenz ist auch, dass sich einige Suchmaschinen, z.B. Google, verpflichtet haben, ihre Suchergebnisse zu zensieren. So können von der BPJM indizierte Seiten nicht mehr gefunden werden. Sie werden einfach totgeschwiegen.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=1438
:o

krass, China ist ein scheiß gegen uns
(die Absurdität einzelne Auslands-Import-Shops für Filme/Spiele zu "indizieren" muss ich ja erst gar nicht erwähnen. Nur jemand der absolut inkompetent ist kommt auf sowas. Das meine ich nicht als Beleidigung sondern weil es einfach so erschreckend ist)


habs übrigens gerade mal mit dem cyber-pirates.org Beispiel getestet, unter google.de wird die Seite nicht gelistet (außer Einträge dafür in Foren usw.), unter google.com geht es aber.
Letzteres benutze ich sowieso, da noch irgendwas zensiert/geändert ist bei .de
Weiß nur nicht mehr was :B
 
AW:

Nali_WarCow am 17.06.2009 20:28 schrieb:
Der Import ist völlig legal (sogar bei beschlagnahmten Sachen macht sich lediglich der Verkäufer strafvar) und innerhalb der EU gibt es keinen Zoll. ;)

Jo, hast wohl recht. Habe gerade noch mal intensiver gegoogelt. Meine erste Quelle war wohl Mist, da es hier um beschlagnahmte Spiele ging, nicht um einfach nur indizierte. %)

Soweit ich jetzt gegoogelt habe, macht sich weder der Käufer strafbar, noch der Verkäufer, wenn er Vorkehrungen trifft, daß das Spiel nicht an Minderjährige versendet wird.

Was aber sehr wohl für beide Seiten illegal ist, ist das importieren von beschlagnahmten Spielen wie z.b. "Menschenjagd". Definitiv für den Verkäufer. Und soweit ich gelesen habe, auch für den Käufer. Ist ja beschlagnahmt und somit illegal, da muss es ja ein Vergehen sein, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen mag.
Lasse mich aber gerne belehren.

Witzig ist in diesem Zusammenhang, daß ich "Menschenjagd" nicht bewerben und auch nicht hier verlinken darf, das gilt für indizierte und beschlagnahmte Spiele, ich aber sehr wohl drüber diskutieren darf.

Also indiziert Ja, beschlagnahmt Nein.

Da fällt mir ein: bekommt man denn nicht indizierte Spiele beim deutschen Händler sowieso auf Nachfrage? Der wird die zwar nicht im Regal haben, aber besorgen kann er die ja dann, wenns nicht illegal ist. :confused:
 
AW:

BestZOCKERoffeWORLD am 18.06.2009 00:09 schrieb:
Nali_WarCow am 17.06.2009 20:28 schrieb:
Der Import ist völlig legal (sogar bei beschlagnahmten Sachen macht sich lediglich der Verkäufer strafvar) und innerhalb der EU gibt es keinen Zoll. ;)

Jo, hast wohl recht. Habe gerade noch mal intensiver gegoogelt. Meine erste Quelle war wohl Mist, da es hier um beschlagnahmte Spiele ging, nicht um einfach nur indizierte. %)

Soweit ich jetzt gegoogelt habe, macht sich weder der Käufer strafbar, noch der Verkäufer, wenn er Vorkehrungen trifft, daß das Spiel nicht an Minderjährige versendet wird.

Was aber sehr wohl für beide Seiten illegal ist, ist das importieren von beschlagnahmten Spielen wie z.b. "Menschenjagd".

Witzig ist in diesem Zusammenhang, daß ich "Menschenjagd" nicht bewerben und auch nicht hier verlinken darf, das gilt für indizierte und beschlagnahmte Spiele, ich aber sehr wohl drüber diskutieren darf.

Du solltest dich genauer und nicht nur über Google-Quellen informieren ;)

Für mich als Käufer ist weder der Kauf von indizierten, noch beschlagnahmten Spielen strafbar. Ich hab mir erst letztens Wolfenstein 3D gekauft, das Spiel ist in der Ur-Version in Deutschland beschlagnahmt. Macht aber dennoch nix, ich verstoße gegen keinerlei Gesetze, was ich nicht mal beim "Import" gemacht habe. Du kannst hier im Forum auch Manhunt schreiben und darüber diskutieren, alles kein Problem ;)

Nur werden wir als Redakteure das nicht machen, da ein öffentlicher Artikel auf einer Webseite als Werbung angesehen werden kann, was wiederum nicht erlaubt ist.

Genau genommen kann auch nur ein Medium indiziert bzw. beschlagnahmt werden. Will heißen, Spiel X für PC ist in der Ur-Version in Deutschland beschlagnahmt, wenn jetzt aber ein Publisher das Spiel X als absolut identische (!) PS3-Neuauflage auf den Markt bringt, kann er es einfach so veröffentlichen, da es sich dabei um ein anderes Medium bzw. eine andere Version handelt.

Das ganze ist alles sehr verzwickt, aber auch recht einfach zu durchschauen. Alles weitere solltest du in diesem Thread finden ;)
 
AW:

Die können indizieren was sie wollen,wenn man indizierte Spiele bekommen will bekommt man sie !
Mit Altersnachweis ist das bestellen im Ausland auch ohne Internet problemlos möglich :)
 
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Ah, vielen Dank. Der Gesetzestext ist ja recht verständlich. Hätte ich auch mal direkt nachschauen können.

§ 131
Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.


Meine Frage: Würde Manhunt im 2. Weltkrieg spielen, wäre das Berichterstattung? ;)
 
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ndz am 18.06.2009 00:15 schrieb:
BestZOCKERoffeWORLD am 18.06.2009 00:09 schrieb:
Nali_WarCow am 17.06.2009 20:28 schrieb:
Der Import ist völlig legal (sogar bei beschlagnahmten Sachen macht sich lediglich der Verkäufer strafvar) und innerhalb der EU gibt es keinen Zoll. ;)

Jo, hast wohl recht. Habe gerade noch mal intensiver gegoogelt. Meine erste Quelle war wohl Mist, da es hier um beschlagnahmte Spiele ging, nicht um einfach nur indizierte. %)

Soweit ich jetzt gegoogelt habe, macht sich weder der Käufer strafbar, noch der Verkäufer, wenn er Vorkehrungen trifft, daß das Spiel nicht an Minderjährige versendet wird.

Was aber sehr wohl für beide Seiten illegal ist, ist das importieren von beschlagnahmten Spielen wie z.b. "Menschenjagd".

Witzig ist in diesem Zusammenhang, daß ich "Menschenjagd" nicht bewerben und auch nicht hier verlinken darf, das gilt für indizierte und beschlagnahmte Spiele, ich aber sehr wohl drüber diskutieren darf.

Du solltest dich genauer und nicht nur über Google-Quellen informieren ;)

Für mich als Käufer ist weder der Kauf von indizierten, noch beschlagnahmten Spielen strafbar. Ich hab mir erst letztens Wolfenstein 3D gekauft, das Spiel ist in der Ur-Version in Deutschland beschlagnahmt. Macht aber dennoch nix, ich verstoße gegen keinerlei Gesetze, was ich nicht mal beim "Import" gemacht habe. Du kannst hier im Forum auch Manhunt schreiben und darüber diskutieren, alles kein Problem ;)


Naja, wenn der Zoll etwas in Deutschland beschlagnahmtes als solches erkennt, wird es dir weggenommen.
Das hat keine Folgen für dich. Der Besitz an sich ist nicht strafbar (da müsste man z.B. Schusswaffen, Drogen usw. im Paket haben), aber dir werden genau sowenig z.B. Naziflaggen ausgehändigt, obwohl du dir dein Zimmer damit vollhängen darfst.

Also Import schon verboten, aber nicht strafbar.

Für den Verkäufer wäre es allerdings strafbar - aber nur wenn er einen deutschen Sitz hätte und sich auch an die deutschen Gesätze halten müsste. Das gilt übrigens auch für die private Weitergabe, also rein theoretisch ist das Verleihen von Manhunt an den Kumpel eine Straftat.
 
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Solidus_Dave am 18.06.2009 00:32 schrieb:
Naja, wenn der Zoll etwas in Deutschland beschlagnahmtes als solches erkennt, wird es dir weggenommen.
Das hat keine Folgen für dich. Der Besitz an sich ist nicht strafbar (da müsste man z.B. Schusswaffen, Drogen usw. im Paket haben), aber dir werden genau sowenig z.B. Naziflaggen ausgehändigt, obwohl du dir dein Zimmer damit vollhängen darfst.

Also Import schon verboten, aber nicht strafbar.

Für den Verkäufer wäre es allerdings strafbar - aber nur wenn er einen deutschen Sitz hätte und sich auch an die deutschen Gesätze halten müsste. Das gilt übrigens auch für die private Weitergabe, also rein theoretisch ist das Verleihen von Manhunt an den Kumpel eine Straftat.

Richtig, nur ist die tatsächliche Rechtslage bis heute ungeklärt. Die Einfuhr, also der Import wird beim Zoll zwar nicht geduldet, ist aber für keine der beiden Seiten wirklich strafbar, sofern der Verkäufer seinen Sitz im Ausland hat und der Käufer es für den Privatgebrauch nutzt.

Manhunt z.B. dürftest du auch nicht unter Freunden spielen, denn das gilt wiederum als Vorführung ;)
 
AW:

Das ist alles so herrlich lächerlich.
Wie ich grade feststellen musste bin ich ja schon ein richtiger Schwerverbrecher, so oft wie ich Freunden und bekannten meine Spiele gezeigt habe. %)

Aber halt! Heißt es nicht immer "öffentlich Vorführungen"? Eine "Vorführung" im eigenen Wohnzimmer und damit Privathaushalt kann doch wohl kaum als öffentliche Vorführung gelten. Genauso wie mit den beschriebenen Nazi Flaggen, ich glaube kaum, dass ich sie in meinem Wohnzimmer aufhängen dürfte, wenn dieser Raum als öffentlich klassifiziert würde.
 
AW:

armes deutschland :(
irgendwie habe ich das ungute gefühl hier als computer/consolen-spieler zum gewaltverherrlichenden / massenamoklaufenden bla bla bla abgestempelt werde.

anstelle dieser "sanktionen" sollten die lieber mal aufklärende arbeit leisten bzw sich erstmal selber schlau machen bevor sie so einen irrsinnigen blödsinn verzapfen.

von mir aus solls soche spiele erst ab 21 geben oder was weiß ich ^^
vielleich müssen wir auch bald alle die ne emailadresse haben zu ner bundesprüfstelle und nen gewaltspiele-führerschein machen ^^ wer durchfällt hat pech und muss seine konsolen und pc's abgeben und bekommt wieder ne schreibmaschine und nen fax.

ich finde es schade das man sich nicht in seiner freizeit frei entfalten kann.

schade auch das durch solche verbote wieder wirtschaftszweige geschlossen werden und es mal wieder ein paar mehr abeitslose geben wird. dazu wird deutschland wieder etwas unatraktiver und die amtierende politik fordert wieder zum auswandern.

mal ehrlich... wenn ich in der finanziellen situation wäre und nicht privat hier gebunden wäre ...
warum solle man dann nicht auswandern. arbeit gibt es überall. man kann sich fast überall mit englisch verständigen ... ja gratz .... habe die ehre!

klingt natürlich etwas krass wegen solcher aktionen wie die geschichte mit den ego-shootern auszuwandern aber es sind ja noch 1001 andere gründe da .
 
AW:

Die Tatsache, daß hier in der Diskussion Videospiele in einem Atemzug mit Naziflaggen genannt werden und einige Leute juristisches Nachspiel fürchten, nur weil sie ein SPIEL erworben haben, zeigt doch schon, wie weit die Propaganda der Politiker schon geführt hat.
 
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FlamerX am 18.06.2009 07:55 schrieb:
Das ist alles so herrlich lächerlich.
Wie ich grade feststellen musste bin ich ja schon ein richtiger Schwerverbrecher, so oft wie ich Freunden und bekannten meine Spiele gezeigt habe. %)

Aber halt! Heißt es nicht immer "öffentlich Vorführungen"? Eine "Vorführung" im eigenen Wohnzimmer und damit Privathaushalt kann doch wohl kaum als öffentliche Vorführung gelten.

Hm, da hast du gar nicht so unrecht ;) Aber wie schaut's aus, wenn ich das bei mir im Garten zocke, der von der Straße aus ersichtlich ist? :B "Öffentliche Vorführung" ist da wieder mal ein dehnbarer Begriff...

Naja, ich wollte gestern noch mal einen kleinen Info-Thread dazu basteln, da es aber gerade bei solchen Kleinigkeiten viele Unklarheiten gibt, hab ich mich an entsprechende Stellen bei der BPjM gewandt. Lustig nur, dass sich selbst da keiner verantwortlich fühlt - mittlerweile bin ich bei der Generalstaatsanwaltschaft München gelandet, mal sehen, was die meinen :-D

Eigentlich schon ein wenig komisch, wenn man auf öffentlichem Wege nicht mal klare Informationen zu diesem Thema erhalten kann, sondern sich erst noch einen Termin bei der örtlich zuständigen Generalstaatsanwaltschaft geben lassen muss... :oink:
 
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Boah ey, die Politiker sind ja voll verrückt, sicherlich führen sie auch selbst gespräche und sagen andauernd "Mein Deutschland" :B
 
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Solidus_Dave am 19.06.2009 00:02 schrieb:
Ich würde aber noch den Wortlaut "private Nutzung" ändern. Das könnte man verwechseln z.B. mit der Regelung für die Vorführung von Filmen (nur Freundeskreis bla, keine Vereine etc.)
Beschlagnahmte Titel darfst du rein theoretisch niemanden vorführen/ausleihen usw.

Ja, ist aber a) im Thread vermerkt und b) spreche ich in diesem Zusammenhang nur vom Import ("Import für den privaten Gebrauch").

Trotzdem danke für den Hinweis :)
 
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