... PS: Anzeige wird wohl nix bringen, der Wert ist zu gering.
Das hat damit nichts zu tun. Wenn bereits mehrere Anzeigen vorliegen, kann dies z.B. die entscheidende sein, die zur Anklage führt. Auch sind Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft kostenlos, sodass außer dem Porto und die Kosten für Papier und Druckertinte keine weiteren Kosten auf einen zukommen.
@Thema:
An sich halte ich mich bei solchen Themen zurück, da ich selbst meinen monatlichen Regelsatz mit Internetbetrügereien ein wenig aufbessere. Aber heute mache ich eine Ausnahme und werfe mit Steinen im Glashaus.
Ich würde folgendes vorschlagen.
1.) Den Käufer/ Tauschpartner noch einmal anschreiben und eine Frist setzen, mit der Erwähnung dass man sonst rechtliche Schritte einleiten wird.
Wenn dies nicht fruchtet.
2.) Schreiben an die Staatsanwaltschaft (nicht Polizei, da gehen Anzeigen gerne mal verloren) und Strafanzeige stellen. In dem Schreiben den Sachverhalt erläutern und als Anlage den Email-Verkehr.
Die Strafanzeige ist kostenlos und es wird erst einmal ermittelt. Ob das Verfahren dann eingestellt wird (wegen Geringfügigkeit oder sonstiges) entscheidet dann die Staatsanwaltschaft. Und selbst wenn es eingestellt werden sollte, hast du zumindest Schreiben der Staatsanwaltschaft, die man im zivilrechtlichen Verfahren verwenden kann (z.B. als Beweis dafür, dass du geliefert hast. Denn wer würde eine Anzeige stellen, wenn er selbst seinen Teil vom Vertrag nicht erfüllt)
[das ist nur ein Beispiel, in deinem Fall haste ja die Sendungsverfolgung].
Direkt eine Zivilklage würde ich nicht erheben, da du zum einen die Gerichtsgebühren vorstrecken musst und man, grade bei solchen Geschichten, ohne Anwalt (der auch Geld kostet) auf die Schnauze fällt. Lieber abwarten was strafrechtlich herauskommt. Sollte gegen den Anderen Anklage erhoben werden, besteht evtl. die Möglichkeit zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren durchzusetzen.
Sollte es eingestellt werden, kann man immer noch überlegen, ob man zivilrechtliche Schritte einleitet. Von
mit Kumpels hinfahren und persönlich abholen rate ich ab, da man dadurch auch ganz schnell selber mal mit der Polizei in Kontakt kommt. Auf Selbstjustiz reagieren die Instutitionen ziemlich zickig und schöpfen daher gerne mal den Strafrahmen aus.