Kurze juristische Anmerkung von mir.
Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat dazu in einem Grundsatzurteil entschieden, dass digitale Software weiterverkäuflich für den Privatanweder sein muss. Wenn es interessiert hier noch ein kleiner Zusatz.
Wer einen Wintermantel kauft, den er in der nächsten Saison nicht mehr mag, kann das gute Stück getrost zum Secondhandladen tragen. Niemand wird ihn dafür rechtlich belangen. Bei digitalen Gütern, bei Computerspielen, Ebooks, Musikdateien oder Software ist die Rechtslage komplizierter. Hier erwirbt man in der Regel nicht das Ding an sich, sondern lediglich eine Lizenz, die zur Nutzung berechtigt. In der Frage, ob „gebrauchte“ digitale Güter wie ein Mantel weiterverkauft werden dürfen, hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Juli 2012 ein richtungsweisendes Urteil gefällt, zumindest was Software betrifft. Die Richter kamen darin zu dem Schluss, dass der Weiterverkauf unter bestimmten Bedingungen rechtens ist. Deshalb halte ich DRM in der Form wie er bei der Xbox One geschieht auch nicht für tragbar.