Ich hab ja nicht gesagt dass es gut ist sondern nur dass man es verstehen kann, speziell auf Hinsicht der Wolfenstein Vergangenheit (im speziellen dem direkten Vorgänger)
Da hat LOX schon recht. Wie ich in einem anderen Thread zu dem Thema schon vor ein paar Wochen geschrieben hat, ist das hier absolut verständlich, dass aus Publisher-Sicht hier übervorsichtig reagiert wird. Ein Verstoß gegen §86 des StGB ist für so ein Unternehmen keine kleine Sache. Und da es zu diesem Thema jede Menge Grauzonen und immer noch das alte Gerichtsurteil des Ur-Wolfenstein gibt, möchte hier kein Hersteller auf die Nase fallen.
Ein weiteres Problem ist die Sache mit Steam. Hier gelten rein rechtlich gesehen in Deutschland wieder andere Vorgaben. Hier zieht wieder das Telemediengesetz, was die Sachlage nur noch komplizierter macht.
An dieser Stelle noch ein Zitat eines
sehr interessanten Artikels, der kürzlich auf Videogameszone.de veröffentlicht wurde:
"Die Hersteller können - oder wollen - es aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen lassen, da sie ohne ein USK-Siegel ihr Produkt in Deutschland nicht guten Gewissens verkaufen können. Ein Spiel ohne USK-Kennzeichnung kann nämlich von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden, und das Werk darf dann weder öffentlich verkauft, noch darf Werbung für das Produkt gemacht werden. Zudem ist nach einer möglichen USK-Kennzeichnung nur die erste Hürde für einen Publisher bewältigt, denn die USK ist kein Gericht und so kann die Staatsanwaltschaft ein Verbot und die Beschlagnahmung eines Titels auch nach der Veröffentlichung mit USK-Alterskennzeichnung anfordern.
Es kann Monate oder gar Jahre dauern, bis ein Gerichtsurteil ausgesprochen ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit ist nicht unbedingt gegeben, dass ein Spielehersteller den künstlerischen Aspekts seines Titels vor einem Richter beweisen kann. Man merkt: Ein Publisher mit wirtschaftlichen Interessen und Erfahrung wird es tunlichst vermeiden, in Deutschland ein Spiel mit Hakenkreuzen herauszubringen. Im Interview mit dem Anwalt Stephan Mathé äußert sich der Experte für gewerblichen Rechtsschutz ebenfalls so, dass er keinem Mandanten es zurzeit anraten würde, Hakenkreuze in einem Computerspiel zu lassen."
Dass "wir" als Gamer darunter leiden müssen, ist nun mal leider so.
Dass sich hier noch immer nichts geändert hat bis dato, liegt einfach nur daran, dass es keine aktuellen Präzedenzfall zu dieser Thematik gibt. Vor diesen Risiken scheuen sich vor allem alle großen Publisher. Was die kleineren Hersteller angeht, gibt es mit "Reality Twist" tatsächlich eine deutsche Firma, die unter Umständen für den ersten Präzedenzfall sorgen könnte. Hierzu mehr im
Interview von PCGames.de mit Sebastian Grünwald.
Es liegt also praktisch nicht an den "bösen" Gesetzen in Deutschland, an dieser Stelle muss und wird sich so schnell wohl auch nichts ändern. Das Problem gestaltet sich leider sehr viel komplizierter in der Praxis, als dies in der Theorie der Fall ist.
Wer mehr darüber wissen möchte, findet mehr dazu (wie schon oft gepostet) in meinem Blogeintrag:
CallMeWhatEver Blog: Indizierte / beschlagnahmte Spiele importieren - legal oder nicht?
Kurzum: Bethesdas Verhalten als Hersteller ist bei genauerer Betrachtung mehr als verständlich und nachvollziehbar.