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News - Filesharing: Paragrafendschungel: Die Folgen illegaler Downloads
Normalerweise ist bei Filesharing jeder, der etwas runterläd, auch ein Uploader.
Nach deutschem Recht ist es nicht verboten, sich Dinge (Games, Filme, etc) runterzuladen, auch wenn die Industrie das immer wieder behauptet.
Verboten ist das verbreiten, also uploaden.
Da dies aber der hauptsächliche Sinn von Filesharingprogrammen ist, etwas zu tauschen, macht sich jeder strafbar, der sie für illegale Dateien benutzt.
Ja, und zwar weil man bereits während des Downloads die noch runterladende Datei wieder anbietet, also zum Upload bereitstellt.
Selbst wenn man also, sofort nach Beendigung des Downloads die Datei aus dem "öffentlichen" Ordner in einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ordner auf seinem PC verschiebt, hat man sich bereits strafbar gemacht... und genau dies ist´s, was viele eben nicht wissen!
Also: Finger weg, von diesen "Tauschbörsen".
P.S. Die strafrechtlichen Folgen sind derzeit noch nicht einmal das Schlimmste. Die Plattenindustrie selbst hat "Jäger" beauftragt, die dann über die IP-Addys die Leutchen ausfindig machen und im Wege einer Zivilklage ordentlich Geld fordern und regelmäßig auch noch Recht bekommen!