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News - Filesharing: Paragrafendschungel: Die Folgen illegaler Downloads

Bei mir geht er.
Tja, ich lad sowieso nix runter, obwohl ich weiß, dass es wahrscheinlicher ist, vom Blitz getroffen zu werden als erwischt zu werden :B :top:
 
wird nach den uploadern gesucht oder nach uploader und nach downloader?
hab ich jez nich so kapiert :|
 
Monkey-d-Link am 23.10.2007 18:11 schrieb:
wird nach den uploadern gesucht oder nach uploader und nach downloader?
hab ich jez nich so kapiert :|

Normalerweise ist bei Filesharing jeder, der etwas runterläd, auch ein Uploader.

Nach deutschem Recht ist es nicht verboten, sich Dinge (Games, Filme, etc) runterzuladen, auch wenn die Industrie das immer wieder behauptet.
Verboten ist das verbreiten, also uploaden.

Da dies aber der hauptsächliche Sinn von Filesharingprogrammen ist, etwas zu tauschen, macht sich jeder strafbar, der sie für illegale Dateien benutzt.
 
mipu am 23.10.2007 19:07 schrieb:
Monkey-d-Link am 23.10.2007 18:11 schrieb:
wird nach den uploadern gesucht oder nach uploader und nach downloader?
hab ich jez nich so kapiert :|
Mittlerweile sind sowohl Up- als auch Downloader anklagegefährdet....

Ja, und zwar weil man bereits während des Downloads die noch runterladende Datei wieder anbietet, also zum Upload bereitstellt.

Selbst wenn man also, sofort nach Beendigung des Downloads die Datei aus dem "öffentlichen" Ordner in einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ordner auf seinem PC verschiebt, hat man sich bereits strafbar gemacht... und genau dies ist´s, was viele eben nicht wissen!

Also: Finger weg, von diesen "Tauschbörsen".

P.S. Die strafrechtlichen Folgen sind derzeit noch nicht einmal das Schlimmste. Die Plattenindustrie selbst hat "Jäger" beauftragt, die dann über die IP-Addys die Leutchen ausfindig machen und im Wege einer Zivilklage ordentlich Geld fordern und regelmäßig auch noch Recht bekommen!
 
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