Es ist keine Zensur der deutschen Behörden, sondern eine Zensur durch den Publisher. Klar will ich nicht verneinen, dass Institutionen wie die USK/BPjM (glaube die heißt mittlerweile anders) einen Druck ausüben, indem sie eine USK 18-Freigabe nicht erteilen. Allerdings ist rein rechtlich der Verkauf der ungeschnitten Version ohne Freigabe noch möglich, solange sie nicht beschlagnahmt ist. Zunächst gilt nur ein Werbungsverbot.
Hauptproblem hieran ist, dass keiner der großen Anbieter für den digitalen Erwerb (Sony, Microsoft, Steam) eine vernünftige und sichere Altersverifikation anbietet. Würde man beispielsweise einen Service wie PostIdent oder dergleichen benutzten, mit dem sichergestellt ist, dass ein*e Käufer*in tatsächlich die Person ist, die er*sie vorgibt zu sein, dann kann man es auch verkaufen. In der Praxis würde es so aussehen, dass das Spiel dann nicht im Store beworben wird, aber über die Suche gefunden werden kann. Analog funktioniert der Einkauf im Laden. Könnte in einen Elektronikmarkt gehen, nach dem Spiel fragen und erhalte es dann. Es darf halt nicht öffentlich ausgestellt werden.
Warum dies allerdings niemand macht oder zumindest versucht, ist eine andere Frage. Natürlich könnte es noch kommen, dass das Spiel beschlagnahmt wird, aber bis zu diesem Zeitpunkt kann man es noch verkaufen. Höchstwahrscheinlich, weil sich den Anbietern der Jugendschutz egal ist. Ich kann jederzeit einen Account erstellen und mir fröhlich Spiele kaufen. Zwar werden manchmal die Nummern des Personalausweises abgefragt, aber wenn man weiß, wie diese aufgebaut sind, kann man diese einfach erzeugen.
Zudem ist der Jugendschutz im Grundgesetz verankert, was schwierig ist, ihn zu ignorieren. Ob jetzt der Schutz der Kinder und Jugendlichen oder die Freiheit des Volljährigen ein Produkt zu konsumieren höherliegt, ist hierbei die Frage. Diese haben aber andere Personen zu beantworten.