Klärt mich auf...

O

onewinged_angel

Gast
Nein, nicht so, ihr Ferkel ;)
Was mich mal brennend interessiert:
Auf alle Elektonischen Artikel ist doch mehr oder weniger neuerdings eine Zweijahresgarantie, oder?
Darunter fällt dann doch auch die PS2, nicht wahr?
Ich frage nämlich aus gegebenem Anlass, meine PS2 hat GTA vollkommen zerkratzt und sie ist erst 1 1/2 Jahre alt. Wenn noch eine Garantie auf ihr liegt, würde ich sie nämlich auf jeden Fall einschicken, ich will ja nicht auch noch meine anderen Spiele kaputt kriegen.
 
onewinged_angel am 08.11.2004 22:16 schrieb:
Nein, nicht so, ihr Ferkel ;)
Was mich mal brennend interessiert:
Auf alle Elektonischen Artikel ist doch mehr oder weniger neuerdings eine Zweijahresgarantie, oder?
Darunter fällt dann doch auch die PS2, nicht wahr?
Ich frage nämlich aus gegebenem Anlass, meine PS2 hat GTA vollkommen zerkratzt und sie ist erst 1 1/2 Jahre alt. Wenn noch eine Garantie auf ihr liegt, würde ich sie nämlich auf jeden Fall einschicken, ich will ja nicht auch noch meine anderen Spiele kaputt kriegen.

Also da hat man die Blümchen und Bienchen, und die Nienchen bestäuben mit ihren Pollen die Blümchen und so entstehen die Kleinen Blümchen. So ungefähr kanns du dir Das forstellen.
Ich glaube deine PS2 ist zu alt für die Garantie, glaube sie liegt bei der PS2 nur bei einem Jahr (korrigiert mich wenn ich mich irre). Besshalb wirst du mit deinen scheinchen wohl wahrscheinlich eine Kasse bestäuben und dann entstehet eine Brand neue PS2. Oder die lässt es bei deiner alten PS2.
 
Nö Nö, wenn deine PS2 erst 1 1/2 Jahre alt ist hast du noch Garantie, brauchst aber halt nen kassenzettel, oder irgend nen anderen Zahlungsbeweis dafür
 
Hallo,
ein kleines bisschen kann ich dazu klugscheissern, da meine Freundin Juristin ist:
Garantie hat man ein halbes Jahr, Gewährleistung insgesamt zwei Jahre. Garantie bedeutet, daß der Verkäufer beweisen muß, daß der Fehler / die Ursache des Fehlers am Produkt zum Zeitpunkt des Kaufes des Gerätes noch nicht vorlag. Da das normalerweise schwer zu bewerkstelligen ist, wird das Produkt i.d.R. ausgetauscht / repariert.
Die nächsten 1 1/2 Jahre muß eigentlich der Käufer beweisen, daß der Fehler bereits beim Kauf vorlag.

Aber ich glaube in der Praxis ist der Unterschied unerheblich, weshalb man auch oft einfach von 2 Jahren Garantie redet.
Zudem sind das (glaube ich) gesetzliche Vorgaben, d.h. auch wenn Sony sagt auf die Playsie ist nur ein Jahr Garantie / Gewährleitung, so kannst du dich trotzdem auch die 2 Jahre berufen.

Weil ich beim Schalten bei Need for Speed Underground immer so auf der R2-Taste rumgedonnert habe ist mir die mal ausgeleiert, ich konnte den Controller trotzdem noch nach 1 1/2 Jahren bei Karstadt umtauschen, obwohl die mir sagten, daß das eigentlich ein "Verschleißteil" ist.

Ich vermute jedenfall, daß du die Playsie auf jeden Fall kostenlos reparieren / umtauschen lassen kannst; fragen kostet aber jedenfall nix :]

arescrew
 
Seit wann gilt das Gesetz mit den 2 Jahren denn? wenn man die PS2 noch zu den alten Geschäftsbedingungen gekauft hat kann es Probleme geben aber die Regelung mit den 2 Jahren ist schon älter als 1,5Jahre oder?
Schade das es die zum erscheinen der PS2 noch nicht gab dann hätte ich auch meine dritte PS2 noch auf Garantie bekommen :S
 
Hi,
ich hab wohl Mist erzählt, meine Freundin hat mich vorhin selbst nochmal aufgeklärt. Es gibt keine Garantie, nur noch Gewährleitung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten oder so... aber ich garantiere jetzt auch für nix mehr...

Aber das gilt erst seit ein paar Jahren, das stimmt schon.

Wie peinlich....

arescrew
 
arescrew am 09.11.2004 15:55 schrieb:
Hi,
ich hab wohl Mist erzählt, meine Freundin hat mich vorhin selbst nochmal aufgeklärt. Es gibt keine Garantie, nur noch Gewährleitung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten oder so... aber ich garantiere jetzt auch für nix mehr...

Aber das gilt erst seit ein paar Jahren, das stimmt schon.

Wie peinlich....

arescrew

Ich meine das Gesetz trat erst am 01.01.03 oder /04 in Kraft... :-o
 
Solon25 am 09.11.2004 16:06 schrieb:
arescrew am 09.11.2004 15:55 schrieb:
Hi,
ich hab wohl Mist erzählt, meine Freundin hat mich vorhin selbst nochmal aufgeklärt. Es gibt keine Garantie, nur noch Gewährleitung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten oder so... aber ich garantiere jetzt auch für nix mehr...

Aber das gilt erst seit ein paar Jahren, das stimmt schon.

Wie peinlich....

arescrew

Ich meine das Gesetz trat erst am 01.01.03 oder /04 in Kraft... :-o


falsch rum im ersten halben jaht geht man davon aud das der mangel bestand und der verkäufer muss beweisen das dies nicht so war.
in den nächsten an nartdhalb jahren muss der käufer das beweisen aber eal du hast 2 jahre fertig aus
 
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