Anwalt Christian Solmecke gefragt: Sony-Filmlöschung rechtlich ok?

Der Button sollte dann aber nie "Kauf" oder dgl genannt werden dürfen. Weil kein Mensch wird "Kauf" bei Amazon der DVD (oder im Laden), als was anderes auffassen als "Kauf" des anscheinend limitierten und wieder entfernbaren Nutzungsrechts.
Klingt eher wie ein Einmalbetrag für eine letzltich wohl immer endente "Miete", im Gegensatz zur wiederrkehrenden Zahlung eines "Abos", welches sowieso immer nur temporär ist.
 
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