PS5: Hunderte von neuen Stornierungen bei MediaMarkt und Saturn

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AndreasBertits

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Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Ist da nicht bereits ein Kaufvertrag geschlossen? Den kann man ja nicht einfach einseitig kündigen, oder?
Was ist denn wenn man auf Erfüllung besteht. Kann man da nicht was einklagen?
 
Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Ist da nicht bereits ein Kaufvertrag geschlossen? Den kann man ja nicht einfach einseitig kündigen, oder?
Was ist denn wenn man auf Erfüllung besteht. Kann man da nicht was einklagen?

Nope, die Verbraucherzentrale Bayern sagt nein, kein Kaufvertrag

play3.de schrieb:

Eine Vorbestellung ist kein Kaufvertrag


Mit der reinen Bestellung eines Produktes kommt nicht automatisch ein Kaufvertrag zustande. „Es ist möglich, dass der Händler das Angebot des Käufers auf Vertragsschluss noch nicht angenommen hat. Häufig kommt zunächst nur eine Bestellbestätigung und erst in einer zweiten E-Mail eine Vertragsannahme“, so so Tatjana Halm, Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale Bayern, gegenüber GamesWirtschaft. Ebenfalls kommt kein anfechtbarer Kaufvertrag zustande, wenn der Vertragsabschluss einem Irrtum zugrunde liegt oder ein Produkt nicht lieferbar ist. Bei der zuletzt genannten Möglichkeit ist es nicht ausreichend, dass ein Produkt nur kurzzeitig nicht lieferbar ist. Im Fall der PS5 und Xbox Series X folgen natürlich weitere Kontingente. Immerhin werden die Konsolen über mehrere Jahre hinweg produziert, sodass die Klausel der „Unmöglichkeit“ nicht relevant ist.
Eine Vorauszahlung spielt bei einer Stornierung nur eine untergeordnete Rolle. Der Händler muss den Betrag selbstverständlich erstatten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rückbuchung für sich allein betrachtet keine rechtmäßige Stornierung ist. Der Händler muss die betroffenen Kunden informieren und die Stornierung muss über einen „dauerhaften Datenträger“ erfolgen, beispielsweise über eine E-Mail.

Wenn ein Kaufvertrag zustande kam

Kam bereits ein Kaufvertrag zustande, kann der Kunde auf eine Lieferung pochen oder selbst vom Kaufvertrag zurücktreten. Gegebenenfalls können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, sofern der Kunde das Produkt bei einem anderen (seriösen) Händler teurer kauft.

Letztendlich lohnt ein Blick in die AGBs der Händler, um zu erfahren, ab wann ein Kaufvertrag zustande kommt. Eine simple Vorbestellung ist in der Regel nicht ausreichend, da sie nur einer Kaufabsicht gleichkommt. In diesem Fall hat ein Händler die Möglichkeit, eine Vorbestellung zu stornieren.
 
Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Ist da nicht bereits ein Kaufvertrag geschlossen? Den kann man ja nicht einfach einseitig kündigen, oder?
Was ist denn wenn man auf Erfüllung besteht. Kann man da nicht was einklagen?
Nein weil es de facto ein sogenanntes "schwebenes Geschäft" ist. Das gilt solange bis einer der beiden Vertragspartner seiner Verpflichtung nachkommt. Es ist ja gar nichts passiert. Wenn du im Voraus gezahlt hast bekommst du das Geld eh zurück. Die Frage wäre was würdest du klagen wollen? Oder würdest du auf Lieferung pochen? Auf welcher Grundlage? Du hast die Bestellung abgegeben, aber keine Zusage des Händlers erhalten.
 
Nope, die Verbraucherzentrale Bayern sagt nein, kein Kaufvertrag

Danke Lox, top Erklärung angehängt. :)

Nein weil es de facto ein sogenanntes "schwebenes Geschäft" ist. Das gilt solange bis einer der beiden Vertragspartner seiner Verpflichtung nachkommt. Es ist ja gar nichts passiert. Wenn du im Voraus gezahlt hast bekommst du das Geld eh zurück. Die Frage wäre was würdest du klagen wollen? Oder würdest du auf Lieferung pochen? Auf welcher Grundlage? Du hast die Bestellung abgegeben, aber keine Zusage des Händlers erhalten.

Naja wenn ich bereits gezahlt habe bin ich ja meiner Verpflichtung nachgekommen. Dann ist also schon was passiert. Aber ja, ich erinner mich jetzt auch wieder wie ein Kaufvertrag abläuft: Das Angebot ist noch keine Willenserklärung zum Kaufvertrag.
Die Bestellung durch den Kunden ist die erste Willenserklärung, die darauffolgende Bestätigung des Verkäufers ist die zweite Willenserklärung.
Es kommt halt drauf an was der Verkäufer in seiner Mail bestätigt. Bestätigt er nur eine Reservierung, oder tatsächlich den Kauf. Darauf kommt es letztendlich an. Naja die großen Ketten werden sich da kaum einen groben Schnitzer erlauben und rechtlich alles sauber haben.
 
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