Eine Vorbestellung ist kein Kaufvertrag
Mit der reinen Bestellung eines Produktes kommt nicht automatisch ein Kaufvertrag zustande. „Es ist möglich, dass der Händler das Angebot des Käufers auf Vertragsschluss noch nicht angenommen hat. Häufig kommt zunächst nur eine Bestellbestätigung und erst in einer zweiten E-Mail eine Vertragsannahme“, so so Tatjana Halm, Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale Bayern, gegenüber GamesWirtschaft. Ebenfalls kommt kein anfechtbarer Kaufvertrag zustande, wenn der Vertragsabschluss einem Irrtum zugrunde liegt oder ein Produkt nicht lieferbar ist. Bei der zuletzt genannten Möglichkeit ist es nicht ausreichend, dass ein Produkt nur kurzzeitig nicht lieferbar ist. Im Fall der PS5 und Xbox Series X folgen natürlich weitere Kontingente. Immerhin werden die Konsolen über mehrere Jahre hinweg produziert, sodass die Klausel der „Unmöglichkeit“ nicht relevant ist.
Eine Vorauszahlung spielt bei einer Stornierung nur eine untergeordnete Rolle. Der Händler muss den Betrag selbstverständlich erstatten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rückbuchung für sich allein betrachtet keine rechtmäßige Stornierung ist. Der Händler muss die betroffenen Kunden informieren und die Stornierung muss über einen „dauerhaften Datenträger“ erfolgen, beispielsweise über eine E-Mail.
Wenn ein Kaufvertrag zustande kam
Kam bereits ein Kaufvertrag zustande, kann der Kunde auf eine Lieferung pochen oder selbst vom Kaufvertrag zurücktreten. Gegebenenfalls können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, sofern der Kunde das Produkt bei einem anderen (seriösen) Händler teurer kauft.
Letztendlich lohnt ein Blick in die AGBs der Händler, um zu erfahren, ab wann ein Kaufvertrag zustande kommt. Eine simple Vorbestellung ist in der Regel nicht ausreichend, da sie nur einer Kaufabsicht gleichkommt. In diesem Fall hat ein Händler die Möglichkeit, eine Vorbestellung zu stornieren.