SebastianThoeing
Bekanntes Gesicht
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt: Hier können Sie Ihren Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.
Bloß ging es wirklich nur um Sekunden, von genug Stückzahlen kann da wohl nicht die Rede sein. Würde es so ein Angebot 5 Minunten lang geben, dann würde ich es ncoh verstehen. Keiner kann mir erzählen das halb Deutschland gestern am PC saß! In USA gibt es sowas schon lange, und dort hat sich noch keiner beschwert, und das bei über 200 Millionen.Aber ich verstehe die Aufregung nicht. Es hieß doch ausdrücklich so lange der Vorrat reicht und da können die Verbraucherschützer doch nicht damit kommen dass sie genug Stückzahlen der Angebote haben müssen da dies ein Onlineshop ist und keiner dafür iwie Reisekosten tragen müsste.
Na ja, so ganz einfach ist das nicht. Ich meine mal gelesen zu haben, dass – wenn besondere Schnäppchen angeboten und beworben werden – der Anbieter zumindest so viele Artikel auf Lager haben muss um alle potentiellen Kunden – die diese Werbung wahrnehmen bzw. denen diese Werbung zugeht – den Kauf zu ermöglichen. Das galt aber auch nur in Zusammenhang mit den Discountern. Ob man diese Rechtsprechung auch auf das Netz anwenden könnte, weiß ich ehrlich gesagt nicht. ^^‘...
Aber ich verstehe die Aufregung nicht. Es hieß doch ausdrücklich so lange der Vorrat reicht und da können die Verbraucherschützer doch nicht damit kommen dass sie genug Stückzahlen der Angebote haben müssen da dies ein Onlineshop ist und keiner dafür iwie Reisekosten tragen müsste.
Dass es Serverprobleme geben wird, damit war zu rechnen. Das war aber lange nicht bei jedem der Fall. Bei mir lief alles ohne Probleme und die Server laggten bei mir kein bisschen. Ich hätte mir, sehr wahrscheinlich eine PS3 noch kaufen können, wenn ich genug Geld gehabt hätte.Und genau darum geht es, Aktion nein zum Vollpreis kein Problem (und auf einmal funktioniert die Server auch wieder), dass die Leute sich schlussendlich veralbert vorkommen kommt also nicht von ungefähr.
Es war doch nicht die Rede davon dass die Angebote generell zu wenig vorhanden waren sondern dass die Schnappchen nur in einer geringen Anzahl vorhanden sind. Soll heißen, sie haben anscheinend die Stückzahl der Schnäppchen festgelegt, die sie verkaufen wollen damit sie nach den Cybermonday noch Vorrat dieser Artikel haben. Das habe ich auch so verstanden und habe mich deshalb nicht gewundert dass sie die Artikel noch für den normalen Preis hatten. Finde ich auch verständlich, würde ich auch so machen. Schließlich ist Weihnachtszeit und wenn die Leute die Artikel auf Amazon nicht bekommen kaufen sie woanders.Nunja, es war schon eine sehr merkwürdige Aktion, einerseits bekommt man mitgeteilt dass die Ware nicht mehr verfügbar ist, andererseits hatte man dieses Problem bei Vollpreisbestellung nicht.
Von zu wenig Stückzahlen kann hier also keine Rede sein, man wollte sich meiner Meinung nach einfach nur optimal profilieren, was aber eindeutig nach hinten losgegangen ist, vielmehr hat man die Leute verarscht, was gerade in der Vorweinhachtszeit ein Fehler war, denn wer nichts abbekommen hat wird mit Sicherheit nicht nochmal bei Amazon bestellen!
Das halte ich für Quatsch!denn wer nichts abbekommen hat wird mit Sicherheit nicht nochmal bei Amazon bestellen!
Ich habe doch genau das gleiche gesagt, nur dass ich es anders formuliert habe.Na ja, so ganz einfach ist das nicht. Ich meine mal gelesen zu haben, dass – wenn besondere Schnäppchen angeboten und beworben werden – der Anbieter zumindest so viele Artikel auf Lager haben muss um alle potentiellen Kunden – die diese Werbung wahrnehmen bzw. denen diese Werbung zugeht – den Kauf zu ermöglichen. Das galt aber auch nur in Zusammenhang mit den Discountern. Ob man diese Rechtsprechung auch auf das Netz anwenden könnte, weiß ich ehrlich gesagt nicht. ^^‘...
Aber ich verstehe die Aufregung nicht. Es hieß doch ausdrücklich so lange der Vorrat reicht und da können die Verbraucherschützer doch nicht damit kommen dass sie genug Stückzahlen der Angebote haben müssen da dies ein Onlineshop ist und keiner dafür iwie Reisekosten tragen müsste.
Seh ich genauso. Wäre das gleiche wie wenn alle rumheulen weil sie bei einer Verlosung nicht das Glück hatten zu den Gewinnern zu zählen. Niemand zwingt amazon dazu so einen "Cyber Monday" zu veranstalten und auch wenn sie nur 3 Produkte zu Schleuderpreisen rausgehaut hätten, wayne. Die einen hatten halt Glück und die anderen nicht; das Leben geht weiter....Besser nach Sekunden ausverkaufte Angebote als gar keine. Ich hatte immerhin noch Glück bei der Rocky Collection. Aber selbst wenn ich die nicht bekommen hätte, würde ich jetzt nicht wie ein schwules Baby rumweinen. Ich hab keinen Stock im Arsch.
Also entweder wollt ihr es nicht verstehen oder – so hart es auch klingen mag – euer Horizont gibt es nicht her. Diese Aktion dient nicht dem Kunden, sondern dem Anbieter (sprich amazon). Niemand hat in der Marktwirtschaft etwas zu verschenken. Und für paar günstigen Käufe (seien sie gewollt oder nicht) haben andere halt drauf gezahlt. ^^Seh ich genauso. Wäre das gleiche wie wenn alle rumheulen weil sie bei einer Verlosung nicht das Glück hatten zu den Gewinnern zu zählen. Niemand zwingt amazon dazu so einen "Cyber Monday" zu veranstalten und auch wenn sie nur 3 Produkte zu Schleuderpreisen rausgehaut hätten, wayne. Die einen hatten halt Glück und die anderen nicht; das Leben geht weiter...Besser nach Sekunden ausverkaufte Angebote als gar keine. Ich hatte immerhin noch Glück bei der Rocky Collection. Aber selbst wenn ich die nicht bekommen hätte, würde ich jetzt nicht wie ein schwules Baby rumweinen. Ich hab keinen Stock im Arsch.
Das hast du eben nicht. Du hast selbst vom Standpunkt argumentiert „wieso regen sich die Verbraucherschützer auf, wurde ja gesagt, dass nur ein begrenztes Angebot vorhanden ist“. Ich zitiere dich noch einmal:...
Ich habe doch genau das gleiche gesagt, nur dass ich es anders formuliert habe.
Ich denke nicht dass sie da etwas machen können da dieses Gesetzt (so nenne ich das jetzt einmal) bei Onlineshops keinerlei Sinn macht. Wie gesagt kommen keine Reisekosten auf da die Kunden von Zuhause aus bestellen können.
“… Es hieß doch ausdrücklich so lange der Vorrat reicht und da können die Verbraucherschützer doch nicht damit kommen dass sie genug Stückzahlen der Angebote haben müssen …“