Hakenkreuze in Games: "Spiele sind keine Filme" - Interview mit der Obersten Landesjugendbehörde

DavidMartin

Redakteur
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Bin ehrlich gesagt überrascht wie gut und korrekt eigentlich die OLJB argemuntiert hat. Bin genau derselben Meinung.

Mich würde aber interessieren welcher VGZ-Redakteur als Sachverständiger fungierte. :-D
 
Ich finde es blödsinn. Verfassungsfeindliche Symbole in Videospielen tragen genau so wenig dazu bei, dass jemand rechtsradikal wird, als das Videospiele dazu führen, dass Menschen Amok laufen. Beides vollkommen aus der Luft gegriffen und in keinster Weise nachweisbar.

Davon abgesehen, wenn man Hakenkreuze verbietet, weil unter diesem Symbol mehrere Millionen Menschen ermordet wurden, müsste man auch das Kreuz der katholischen Kirche sowie jegliche religiöse Symbole in Videospielen verbieten, da unter diesen sogar noch erheblich mehr Menschen ermordet wurden. Und das ist Fakt.

Aber aus unerklärlichen Gründen werden die Massenmorde der Religionen, die nichts weiter als menschenfeindliche Sekten sind (jeder der anders glaubt und gar nicht glaubt ist ungläubig und minderwertig) , toleriert.
 
Uwe Engelhard schrieb:
Kurz: Spiele sind keine Filme! Deshalb ist es auch völlig legitim, wenn Spiele und Filme in bestimmten Punkten unterschiedlich behandelt werden.

Interessant und amüsant. Uwe Engelhard ist der ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK und gibt diese Meinung öffentlich zum Besten - Felix Falk, der Geschäftsführer der USK, hat mir da vor kurzem quasi genau das Gegenteil im Gespräch mitgeteilt. Er selbst findet diese Ungleichbehandlung ebenfalls nicht mehr dem Stand der Zeit entsprechend - seine Begründung, wieso das bis dato aber immer noch so ist, ist allerdings die gleiche:

Und hier sagt die derzeitige Rechtsprechung eindeutig, dass in Computerspielen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt werden dürfen. Deshalb besteht kein Handlungsspielraum für die Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis. Eine Neubewertung wäre nur dann möglich, wenn die Gerichte anders entscheiden würden und dabei klarstellen, dass und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in digitalen Spielen nicht strafbar sind.

Das Problem bleibt das alte, siehe das VGZ-Special zum Thema. Die derzeitige Rechtsprechung ist leider der ausschlaggebende Punkt. Darauf verweisen alle Institutionen, egal ob USK, BPjM oder die betreffenden Ministerien (MFKJKS).

Ich finde es blödsinn. Verfassungsfeindliche Symbole in Videospielen tragen genau so wenig dazu bei, dass jemand rechtsradikal wird, als das Videospiele dazu führen, dass Menschen Amok laufen. Beides vollkommen aus der Luft gegriffen und in keinster Weise nachweisbar.

Wie bereits mehrfach erwähnt, das ist nicht das Problem. Das Problem sind einfach die geltenden Gesetze. Und so lange kein Präzedenzfall vorliegt, bei dem ein Gericht anders entscheidet, wird sich auch an der Sachlage nichts ändern.
 
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Das Problem bleibt das alte, siehe das VGZ-Special zum Thema. Die derzeitige Rechtsprechung ist leider der ausschlaggebende Punkt. Darauf verweisen alle Institutionen, egal ob USK, BPjM oder die betreffenden Ministerien (MFKJKS).

Das ist leider das Hauptproblem nicht irgendwelche Paragraphen, wie ich auch irgendwo angemerkt habe. Daran würde ich liebend gerne etwas ändern, allerdings bin ich nicht in der Position dagegen zu klagen und möchte auch nicht die Kosten dafür tragen. Dies müsste ein Hersteller tun, nachdem sein Spiel aufgrund eben der geltenden Vorschriften in Deutschland nicht erscheinen darf. Ubisoft müsste einfach klagen und es versuchen, denn mehr als scheitern können sie nicht.
 
Das ist leider das Hauptproblem nicht irgendwelche Paragraphen, wie ich auch irgendwo angemerkt habe. Daran würde ich liebend gerne etwas ändern, allerdings bin ich nicht in der Position dagegen zu klagen und möchte auch nicht die Kosten dafür tragen. Dies müsste ein Hersteller tun, nachdem sein Spiel aufgrund eben der geltenden Vorschriften in Deutschland nicht erscheinen darf. Ubisoft müsste einfach klagen und es versuchen, denn mehr als scheitern können sie nicht.

Doch, leider schon. So einfach ist es ja auch nicht für die Hersteller. Wenn vor Gericht gegen Sie entschieden wird, ist das ein Straftatbestand nach §86 StGB - und der ist nicht zu unterschätzen.

Wie im Special zum Thema absolut korrekt erwähnt wird, könnten kleine Hersteller die Lösung des Problems sein. Ein historisch korrektes Adventure-Game wie das genannte "Generation Zero" würde es mit hoher Wahrscheinlichkeit schaffen, gegen diese Ungleichbehandlung juristisch vorgehen zu können. Das Risiko bleibt, aber angesichts der aktuellen Auffassungen mehrerer Verbände / Institutionen (siehe Aufnahme des GAME Bundesverbandes in den Deutschen Kulturrat im Jahre 2008 oder eine Änderung der Leitkriterien der USK) ist die Chance recht hoch, den "künstlerischen Aspekt" des Spiels geltend zu machen. Damit würde die Sozialadäquanzklausel in §86 StGB greifen und das Thema wäre durch.

Aber selbst wenn das überhaupt irgendwann mal passieren würde, ist das immer noch eine Einzelfallentscheidung. Erst wenn das für mehrere Spiele juristisch so bestätigt werden würde, würden sich die großen Hersteller auch trauen, bspw. Hakenkreuze in ihren Produkten nicht mehr zu zensieren. Und bis dahin ist es (leider) wohl noch ein sehr weiter Weg...
 
Doch, leider schon. So einfach ist es ja auch nicht für die Hersteller. Wenn vor Gericht gegen Sie entschieden wird, ist das ein Straftatbestand nach §86 StGB - und der ist nicht zu unterschätzen.

Selbst wenn gegen sie entschieden wird, ist das nicht automatisch auch eine Erfüllung der Straftatbestände von § 86 StGB, weil sie dafür das Spiel erst einmal in den Umlauf bringen müssten. Zudem wird man nach dem StGB nur bestraft, wenn man die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in die Richtung einleitet.

Mir geht es nicht um das Strafgesetzbuch, sondern um die davor zu treffende Entscheidung bezüglich der Nichterteilung einer Jugendfreigabe. Man müsste nur eine USK-Freigabe trotz Hakenkreuzen bekommen, dann hat man Chancen. Die Frage ist aber wer ist bereit dagegen zu klagen. Hauptproblem sind die Kosten hierfür. Wie du sagst, müsste es kleiner Entwickler sein, der es sich wohl nicht leisten kann. Den Großen ist das relativ egal, weil eine Zensierung effizienter sein dürfte als ein langwieriger Gerichtsprozess.
 
Selbst wenn gegen sie entschieden wird, ist das nicht automatisch auch eine Erfüllung der Straftatbestände von § 86 StGB, weil sie dafür das Spiel erst einmal in den Umlauf bringen müssten. Zudem wird man nach dem StGB nur bestraft, wenn man die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in die Richtung einleitet.

Es wird aber keiner der großen Publisher ein Spiel so lange zurückhalten. Wie im Artikel auch erwähnt wurde, können so Entscheidungen entsprechend lange dauern - und in der Zeit verdient der Hersteller schließlich keinen Cent. Bei den heutigen Produktionskosten kann und will sich dieses Risiko (verständlicherweise) keiner der "Großen" leisten. Da müssten Sie es schon einfach drauf ankommen lassen und das Spiel ohne Kennzeichnung veröffentlichen. Was die großen Publisher aber auch nicht tun, weil sie sich in DE darauf geeinigt haben, nur Games mit USK-Kennzeichen auf den Markt zu bringen. Teufelskreis...
 
Tja ja wir haben in Deutschland ja auch sons keine "größeren" Probleme als diese ewige Diskussion :B
 
Tja ja wir haben in Deutschland ja auch sons keine "größeren" Probleme als diese ewige Diskussion :B
Wenn dein Kind mit einem scharfen Messer herumläuft und sich die Pulsadern aufschneidet, ist das national gesehen auch kein großes Problem. Und trotzdem wirst du es verhindern und ihm das Messer rechtzeitig wegnehmen. Warum kümmerst du dich um solch unbedeutende Dinge und beschwerst dich auf der anderen Seite, wenn andere das auch tun? Nur weil etwas kein großes Problem ist, heißt es nicht, dass es kein Problem ist und nicht gelöst werden muss/sollte.
 
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