Nintendo: 3DS-Hersteller unterliegt im Patentrechtsstreit

Maik Koch

Redakteur
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"Nintendo muss nachzahlen. Im Patentrechtsstreit um den brillenlosen 3D-Effekt des Nintendo 3DS-Displays unterlag Nintendo vor einem US-Gericht."

Stimmt so nicht ganz, wie auch dem Originalartikel zu entnehmen. Hier gehts um eine Folgeverhandlung:

Die Originalzahlungen waren Patentgebühren für bereits verkaufte Geräte, was jetzt festgelegt wurde, ist das weitere Vorgehen. Dabei war bereits im Vorfeld klar, dass Nintendo, selbstverständlich, für jedes verkaufte Gerät Patentgebühren zahlen werden müsse. Von Nachzahlen kann also (im zweiten Verfahren) nicht wirklich die Rede sein.

Ebenso "unterlag" Nintendo hier nicht, das ist ja bereits vorher passiert, ist also keine Neuigkeit dieses Verfahren: Wie bereits beim ersten Prozess hat der Richter dabei die Forderungen von Tomita für überzogen erklärt und ist in diesem zweiten Fall damit ganz generell eher dem Plödoyer von Nintendo entsprochen, die eine Prozentuale Gebühr verlangten, während Tomita einen Fixbetrag von etwa 4,50$/Gerät haben wollte. Mit dem Urteil kommt Nintendo relativ gesehen gut weg, weil die abzudrückende Gebühr (Bereits jetzt niederiger als 4,5) mit sinkendem Verkaufspreis (z.B. bei einem allgemeinen Price-Drop) mitfallen wird.

Nintendo hatte zwar (angelehnt an die Berechnungsgrundlage für das erste Urteil, die nun neu geordnet wurde) 1.36% gefordert, ist aber mit dem Urteil vergleichsweise gut bedient. Hätte das Gericht Tomitas Forderungen stattgegeben, wärs noch viel teurer geworden.

Teuer ists natürlich trotzdem, aber wenns gerechtfertigt ist, ists gerechtfertigt. Was allerdings bemerkenswert ist, ist dass das Urteil (vom ersten Verfahren bereits) wohl nur für den U.S.-Markt gilt (?).
 
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