Slavery: The Game - Sklavenhaltung als Spiel, Fake oder echt?

MichaelBonke

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Jo ich würds mir wahrscheinlich auch kaufen ^^
Das Problem was ich nur sehe ist, dass es die "Killerspiel"-Debatte wieder antreibt, da die Medien ja nicht zwischen Spiel und Realität unterscheiden können.
 
Nun, es ist ja offensichtlich, dass es nicht echt ist ... würde auch in Deutschland bzw. in Europa nach aktueller Gesetzeslage nicht veröffentlicht werden dürfen. Selbst der Besitz wäre strafbar, wie das bei einer handvoll anderen Spielen auch der Fall ist, da diese gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen ...
 
Nun, es ist ja offensichtlich, dass es nicht echt ist ... würde auch in Deutschland bzw. in Europa nach aktueller Gesetzeslage nicht veröffentlicht werden dürfen. Selbst der Besitz wäre strafbar, wie das bei einer handvoll anderen Spielen auch der Fall ist, da diese gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen ...
In Deutschland bestimmt, aber es gibt genügend europäische Länder, wo auch so ein Spiel mit nem 18er Stempel problemlos und ohne sich strafbar zu machen, gekauft werden kann.

Das AO in den USA wäre natürlich ein KO Schlag und allein deshalb ist das Ganze ziemlich unrealistisch.

Tendiere zu Fake
 
Als nächstes kommt dann ein Spiel wo man die nervigen Indianer vom frisch besiedelten amerikanischen Kontinent vertreiben muss und eins bei dem man das Deutsche Reich von Juden säubern soll %)

Mit anderen Worten: omgplz.gif
 
Nun, es ist ja offensichtlich, dass es nicht echt ist ... würde auch in Deutschland bzw. in Europa nach aktueller Gesetzeslage nicht veröffentlicht werden dürfen. Selbst der Besitz wäre strafbar, wie das bei einer handvoll anderen Spielen auch der Fall ist, da diese gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen ...

es gibt spiele beidenen der besitz strafbar ist? also ich kenne keines...
 
gibt es soweit auch nicht:
- Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
- Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
- Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
- Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.
 
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