AW: ...
Berlin, den 15.06.2009
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2009 zur Frage des Verbotes von so genannten Killerspielen.
Bereits zu Beginn der Diskussionen über Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden habe ich dafür plädiert, auf Aktionismus zu verzichten.
Im Kern müsste es eigentlich um die Frage gehen, wie das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen so begleitet werden kann, dass diese zum einen durch Stärkung ihrer Medienkompetenz immun gemacht werden können gegenüber - letztlich in Zeiten des Internets nicht zu verhindernden - potenziell schädlichen Einflüssen. Wie die pädagogische Begleitung dieses Aufwachsens ausreichend ausgestaltet werden kann (durch kleinere Klassengrößen, mehr Schulpsychologen und mehr Ganztagsschulen zum Beispiel), wird zudem ebenfalls kaum diskutiert. Ich finde das sehr bedauerlich.
Auch ich bin überzeugt, dass gewaltverherrlichende Spiele problematisch sind. Zugleich bin ich aber davon überzeugt, dass ein innerlich gefestigter Mensch auch mit drastischen Gewaltdarstellungen umgehen kann, vor dem man ihn objektiv nicht vollends zu schützen vermag.
Bereits nach geltendem Recht ist Sachlage: 1) Spiele, die einen Straftatbestand erfüllen, sind verbietbar. 2) Spiele, die das nicht tun, aber Gewalt zum Mittelpunkt haben, sind indizierbar, d.h. sie dürfen weder beworben noch frei verkauft werden. 3) Für andere Spiele, in denen Gewalt als Element vorkommt, gibt es eine Alterseinstufung, an deren Festlegung auch öffentliche Instanzen beteiligt sind.
Ich hatte vor einigen Wochen eine Schülergruppe (9. Klasse) aus dem von mir im Bundestag vertretenen Wahlkreis zu Gast in Berlin. Ich habe gefragt, wer von diesen rund 30 Jugendlichen regelmäßig Computerspiele spielt, die für ihr Alter noch nicht zugelassen sind. Fast zehn Hände gingen nach oben.