News - Dead Space: Die Gründe, weshalb Dead Space in Deutschland nicht indiziert wird

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wolle die mich hier verarschen oder was
nend mir bitte ein gamer der die figuren in den games als reale menschen sieht und deswegen skrupell hat
das sind keine echten menschen die sind doch nicht echt
was soll das ganze also
 
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Hm, aber man kann menschliche "Dekoleichen" genauso zerstückeln wie die Aliens (die vorher auch Menschen waren - inklusive Babys). Da hat die Dame wohl 'nen Maulkorb bekommen. %) Dead Space hat den Sticker doch nur gekriegt, weil EA ordentlich Kohle da gelassen hat. Immerhin kostet jede Prüfung dem jeweiligen Hersteller was.
 
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Ich denke auch das da ne menge kohle geflossen ist. Die gründe der BPjM sind mehr als fragwürdig. Die sollten die Indizierung einfach ganz sein lassen. Dann wären alle wichtigen Leute froh
 
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Prüfung und Genehmigung hin oder her ist doch im Endeffekt irrelevant da jeder Gamer das Spiel immer beziehen kann,wenn nicht in der BRD dann in Österreich oder der Schweiz.Den Versand will ich hier nicht nennen dürfte aber fast jedem bekannt sein also was soll das ganze aufregen? :)
 
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lol echt mal..-.
das spiel is extrem brutal,man bekommt fürs absägen von körperteilen trophäen.leichen am boden kann man zerstückeln,und die monster sind alles mutierte menschen da fragt man sich wie die bpjm entscheidet. aber gut so ich bin froh das wir uns das game so kaufen können,aber wenn man bedenkt was sonst so indiziert wird ist das unrealistisch
 
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LoneSoldier am 05.11.2008 23:14 schrieb:
lol echt mal..-.
das spiel is extrem brutal,man bekommt fürs absägen von körperteilen trophäen.leichen am boden kann man zerstückeln,und die monster sind alles mutierte menschen da fragt man sich wie die bpjm entscheidet. aber gut so ich bin froh das wir uns das game so kaufen können,aber wenn man bedenkt was sonst so indiziert wird ist das unrealistisch
In erster Linie entscheided die USK, ob und was für eine Altersfreigabe das Videospiel bekommt. Erst wenn die USK überhaupt keine Altersfreigabeplakette vergibt, könnte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien hergehen, und den Titel entweder auf die Liste der indizierten Videospiele setzen, oder im schlimmsten Fall sogar beschlagnahmen.
Es kann aber z. B. auch sein das die BPJM auch von einer Indizierung ablässt, wie im Fall von Chris Barkers Jericho. In diesem Fall kann der Titel erneut bei der USK erneut vorgelegt werden.
Tatsache ist das der Jugendschutz in anderen europäischen Ländern einfach besser funktioniert, da quasi nur ein zentrales Organ und zwar die PEGI über die Altersfreigabe entscheidet.
 
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ThreeSix187 am 06.11.2008 06:03 schrieb:
In erster Linie entscheided die USK, ob und was für eine Altersfreigabe das Videospiel bekommt. Erst wenn die USK überhaupt keine Altersfreigabeplakette vergibt, könnte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien hergehen, und den Titel entweder auf die Liste der indizierten Videospiele setzen, oder im schlimmsten Fall sogar beschlagnahmen.
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Es ist sogar noch etwas verworrener, deshalb muss ich dich berichtigen. Denn beschlagnahmen kann die BPJM gar nichts. Die können indizierte Medien lediglich auf die "Liste B für indizierte Medien mit strafrechtlicher Relevanz" setzen. Erst wenn ein Gericht die Beschlagnahme anordnet, wird auch entsprechend vorgegangen. Die Aufnahme eines Titels auf die Liste B ist dafür aber weder Vorraussetzung noch zieht sie zwangsläufig eine Beschlagnahme nach sich.

Meine private Meinung: Entweder gehört Dead Space nach geltendem Recht indiziert oder es müssten jetzt alle Games (außer Titel wie etwa "Menschenjadg") einen roten Sticker bekommen. Denn wenn Dead Space nicht zu hart ist dann ist es "Gänge des Krieges" ( :B ) und dessen Nachfolger erst Recht nicht. Mit dieser Entscheidung hat sich das System meines Erachtens selbst ad absurdum geführt, wofür ich zwei mögliche Konsequenzen sehe:
a) Die Killerspielgegner kommen mit ihrer Verbotsidee durch, da bewiesen wurde, dass das System nicht funktioniert und die USK bestechlich scheint.
Oder
b) Wir lassen endlich den Quatsch mit der Indiziererei und den Kürzungen, da sie in meinen Augen mit der Verbindlichkeit der USK-Einstufungen für Video- und Computerspiele überflüssig wurde. Zwar bedeuted Indizierung auch noch Werbe- und Auslageverbot, aber ich wage zu bezweifeln das eine Anzeige für entsprechende Spiele oder die meist briefmarkengroßen Screenshots auf der Verpackung jugendgefährdend genug sind um diese Zusatzrepressalien zu rechtfertigen...

Aber he, was hab ich schon zu sagen...

Grüße
El Moi
 
AW:

Seid doch mal froh, Leute, dass auch mal was ungeschnitten kommt. ;)

Ich persönlich kann die Entscheidung der USK sogar absolut nachvollziehen.
Die Wesen, gegen die der Spieler aktiv in Dead Space vorgehen muss, sehen eben nicht aus wie Menschen. Da spielt es keine Rolle, dass es mal Menschen waren.
Die Locust im bösen Epic-Shooter haben hingegen sehr wohl eine menschliche Gestalt.

Und sekundenlange Kettensägenduelle mit Blut bis zum Abwinken dienen sehr wohl dem Selbstzweck, taktische Verstümmelungen von Monstern hingegen nicht.
 
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HaiScore am 06.11.2008 15:08 schrieb:
Seid doch mal froh, Leute, dass auch mal was ungeschnitten kommt. ;)

Ich persönlich kann die Entscheidung der USK sogar absolut nachvollziehen.
Die Wesen, gegen die der Spieler aktiv in Dead Space vorgehen muss, sehen eben nicht aus wie Menschen. Da spielt es keine Rolle, dass es mal Menschen waren.
Die Locust im bösen Epic-Shooter haben hingegen sehr wohl eine menschliche Gestalt.

Und sekundenlange Kettensägenduelle mit Blut bis zum Abwinken dienen sehr wohl dem Selbstzweck, taktische Verstümmelungen von Monstern hingegen nicht.

Naja, mal Butter bei die Fische. Die Viecher bei Dead Space haben sehr wohl menschenähnliche Gestalt (gerade diese mit Stase infizierten "Runner" nenn ich sie mal), manche sind sogar klar erkennbare Mutationen von Babies (!). Zudem wird in Dead Space auch noch klar erklärt, dass es sich dabei um mutierte Menschen handelt. Also der Aspekt zählt bei mir mal überhaupt nicht...

und ja, das "Dismemberment"-Feature von Dead Space ist ein taktischer Aspekt, aber wenn sich verstörte Menschen (!) selbst die Kehle durchschneiden oder mitten ins Gesicht schießen, während man selbst dabei nur zusehen kann, ist das für mich sehr wohl selbstzweckhaft dargestellte Gewalt.

Betrachtet man bisherige Einstufungen der USK hätte Dead Space nie und nimmer ein Siegel bekommen dürfen.

Ich schließe mich btw. Peter an und erkläre Indizierungen für absolut sinndfrei. Naja, leidiges Thema - wird mal Zeit, dass ein junger Obama nach Deutschland kommt und die Medienkompetenz auf politischer Ebene stark fördert ;)
 
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HaiScore am 06.11.2008 15:08 schrieb:
...
Die Locust im bösen Epic-Shooter haben hingegen sehr wohl eine menschliche Gestalt.

Und sekundenlange Kettensägenduelle mit Blut bis zum Abwinken dienen sehr wohl dem Selbstzweck, ...
Aber das meiste Blut sieht man ja gar nicht, da der Bildschirm so blutverschmiert ist. ;)

Mir ist es eigentlich auch egal warum Dead Space eine Freigabe erhalten hat. Hauptsache es hat eine... :top:
 
AW:

ndz am 06.11.2008 20:17 schrieb:
HaiScore am 06.11.2008 15:08 schrieb:
Seid doch mal froh, Leute, dass auch mal was ungeschnitten kommt. ;)

Ich persönlich kann die Entscheidung der USK sogar absolut nachvollziehen.
Die Wesen, gegen die der Spieler aktiv in Dead Space vorgehen muss, sehen eben nicht aus wie Menschen. Da spielt es keine Rolle, dass es mal Menschen waren.
Die Locust im bösen Epic-Shooter haben hingegen sehr wohl eine menschliche Gestalt.

Und sekundenlange Kettensägenduelle mit Blut bis zum Abwinken dienen sehr wohl dem Selbstzweck, taktische Verstümmelungen von Monstern hingegen nicht.

Naja, mal Butter bei die Fische. Die Viecher bei Dead Space haben sehr wohl menschenähnliche Gestalt (gerade diese mit Stase infizierten "Runner" nenn ich sie mal), manche sind sogar klar erkennbare Mutationen von Babies (!). Zudem wird in Dead Space auch noch klar erklärt, dass es sich dabei um mutierte Menschen handelt. Also der Aspekt zählt bei mir mal überhaupt nicht...

und ja, das "Dismemberment"-Feature von Dead Space ist ein taktischer Aspekt, aber wenn sich verstörte Menschen (!) selbst die Kehle durchschneiden oder mitten ins Gesicht schießen, während man selbst dabei nur zusehen kann, ist das für mich sehr wohl selbstzweckhaft dargestellte Gewalt.

Betrachtet man bisherige Einstufungen der USK hätte Dead Space nie und nimmer ein Siegel bekommen dürfen.

Ich schließe mich btw. Peter an und erkläre Indizierungen für absolut sinndfrei. Naja, leidiges Thema - wird mal Zeit, dass ein junger Obama nach Deutschland kommt und die Medienkompetenz auf politischer Ebene stark fördert ;)
guter beitrag bis auf die schlußbemerkung :rolleyes:
zumal wir mit schröder schon nen ähnlichen hampelmann hatten, aber das ist ein anderes thema...
 
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Peter und ich haben das Thema gestern übrigens im Verlag noch weiter diskutiert, schließlich sitzen wir uns ja gegenüber. :-D

Jedenfalls musste ich gestehen, dass ich noch gar nicht alle Monster aus Dead Space kenne. Diejenigen, die ich jedoch kenne, sehen - meiner Meinung nach - eben definitiv nicht menschenähnlich aus. Sofern es aber tatsächlich Monster gibt, die einem Menschen ähnlich sehen, dann verstehe ich die Altersfreigabe ab 18 Jahren auch nicht.
 
AW:

PeterHantsche am 06.11.2008 12:25 schrieb:
ThreeSix187 am 06.11.2008 06:03 schrieb:
In erster Linie entscheided die USK, ob und was für eine Altersfreigabe das Videospiel bekommt. Erst wenn die USK überhaupt keine Altersfreigabeplakette vergibt, könnte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien hergehen, und den Titel entweder auf die Liste der indizierten Videospiele setzen, oder im schlimmsten Fall sogar beschlagnahmen.
Es ist sogar noch etwas verworrener, deshalb muss ich dich berichtigen. Denn beschlagnahmen kann die BPJM gar nichts. Die können indizierte Medien lediglich auf die "Liste B für indizierte Medien mit strafrechtlicher Relevanz" setzen. Erst wenn ein Gericht die Beschlagnahme anordnet, wird auch entsprechend vorgegangen. Die Aufnahme eines Titels auf die Liste B ist dafür aber weder Vorraussetzung noch zieht sie zwangsläufig eine Beschlagnahme nach sich.
So gut kann ich mich da jetzt auch nicht mehr dran erinnern. Die letzten Beschlagnahmungen, die ich bewusst zur Kenntnis genohmen habe, waren Mortal Kombat II und Wolfenstein 3D und das ist schon ziemlich lange her. Obwohl, AFAIK sind Condemned 1 und 2 auch beschlagnahmt worden.

BTW
[Klugscheis]Das "Gears" bei Gears of war steht nicht für "Gänge" sondern für "Zahnrad". Gemeint ist das Zahnrad das hinter dem Totenkopf des GoW Logos abgebildet ist :P [/Klugscheis] :-D :-D
 
AW:

ThreeSix187 am 08.11.2008 21:08 schrieb:
PeterHantsche am 06.11.2008 12:25 schrieb:
ThreeSix187 am 06.11.2008 06:03 schrieb:
In erster Linie entscheided die USK, ob und was für eine Altersfreigabe das Videospiel bekommt. Erst wenn die USK überhaupt keine Altersfreigabeplakette vergibt, könnte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien hergehen, und den Titel entweder auf die Liste der indizierten Videospiele setzen, oder im schlimmsten Fall sogar beschlagnahmen.
Es ist sogar noch etwas verworrener, deshalb muss ich dich berichtigen. Denn beschlagnahmen kann die BPJM gar nichts. Die können indizierte Medien lediglich auf die "Liste B für indizierte Medien mit strafrechtlicher Relevanz" setzen. Erst wenn ein Gericht die Beschlagnahme anordnet, wird auch entsprechend vorgegangen. Die Aufnahme eines Titels auf die Liste B ist dafür aber weder Vorraussetzung noch zieht sie zwangsläufig eine Beschlagnahme nach sich.
So gut kann ich mich da jetzt auch nicht mehr dran erinnern. Die letzten Beschlagnahmungen, die ich bewusst zur Kenntnis genohmen habe, waren Mortal Kombat II und Wolfenstein 3D und das ist schon ziemlich lange her. Obwohl, AFAIK sind Condemned 1 und 2 auch beschlagnahmt worden.

BTW
[Klugscheis]Das "Gears" bei Gears of war steht nicht für "Gänge" sondern für "Zahnrad". Gemeint ist das Zahnrad das hinter dem Totenkopf des GoW Logos abgebildet ist :P [/Klugscheis] :-D :-D




"Manhunt" wurde beschlagnahmt. Dabei ist das so ein sympathisches Spiel. Naja, was soll's.
 
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hmm da sieieht man mal wieder wie komisch dass ist mit der usk :-D
in österreich hab ich manhunt 2 für die wii (!) gesehen :-D:-D:-D
was es nich alles gibt^^
 
AW:

Metroid-Killer am 19.02.2009 20:59 schrieb:
hmm da sieieht man mal wieder wie komisch dass ist mit der usk :-D
in österreich hab ich manhunt 2 für die wii (!) gesehen :-D:-D:-D
was es nich alles gibt^^
in Österreich gibts auch keine USK =) (dafür Pegi) und vor allem keine BPJM %)
 
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