Es gehts ums Prinzip. Ich lasse mich halt nicht gerne im eigenen Land bevormundenAsmodis am 05.11.2008 18:18 schrieb:was soll das ganze aufregen?
In erster Linie entscheided die USK, ob und was für eine Altersfreigabe das Videospiel bekommt. Erst wenn die USK überhaupt keine Altersfreigabeplakette vergibt, könnte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien hergehen, und den Titel entweder auf die Liste der indizierten Videospiele setzen, oder im schlimmsten Fall sogar beschlagnahmen.LoneSoldier am 05.11.2008 23:14 schrieb:lol echt mal..-.
das spiel is extrem brutal,man bekommt fürs absägen von körperteilen trophäen.leichen am boden kann man zerstückeln,und die monster sind alles mutierte menschen da fragt man sich wie die bpjm entscheidet. aber gut so ich bin froh das wir uns das game so kaufen können,aber wenn man bedenkt was sonst so indiziert wird ist das unrealistisch
^ThreeSix187 am 06.11.2008 06:03 schrieb:In erster Linie entscheided die USK, ob und was für eine Altersfreigabe das Videospiel bekommt. Erst wenn die USK überhaupt keine Altersfreigabeplakette vergibt, könnte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien hergehen, und den Titel entweder auf die Liste der indizierten Videospiele setzen, oder im schlimmsten Fall sogar beschlagnahmen.
HaiScore am 06.11.2008 15:08 schrieb:Seid doch mal froh, Leute, dass auch mal was ungeschnitten kommt.
Ich persönlich kann die Entscheidung der USK sogar absolut nachvollziehen.
Die Wesen, gegen die der Spieler aktiv in Dead Space vorgehen muss, sehen eben nicht aus wie Menschen. Da spielt es keine Rolle, dass es mal Menschen waren.
Die Locust im bösen Epic-Shooter haben hingegen sehr wohl eine menschliche Gestalt.
Und sekundenlange Kettensägenduelle mit Blut bis zum Abwinken dienen sehr wohl dem Selbstzweck, taktische Verstümmelungen von Monstern hingegen nicht.
Aber das meiste Blut sieht man ja gar nicht, da der Bildschirm so blutverschmiert ist.HaiScore am 06.11.2008 15:08 schrieb:...
Die Locust im bösen Epic-Shooter haben hingegen sehr wohl eine menschliche Gestalt.
Und sekundenlange Kettensägenduelle mit Blut bis zum Abwinken dienen sehr wohl dem Selbstzweck, ...
guter beitrag bis auf die schlußbemerkungndz am 06.11.2008 20:17 schrieb:HaiScore am 06.11.2008 15:08 schrieb:Seid doch mal froh, Leute, dass auch mal was ungeschnitten kommt.
Ich persönlich kann die Entscheidung der USK sogar absolut nachvollziehen.
Die Wesen, gegen die der Spieler aktiv in Dead Space vorgehen muss, sehen eben nicht aus wie Menschen. Da spielt es keine Rolle, dass es mal Menschen waren.
Die Locust im bösen Epic-Shooter haben hingegen sehr wohl eine menschliche Gestalt.
Und sekundenlange Kettensägenduelle mit Blut bis zum Abwinken dienen sehr wohl dem Selbstzweck, taktische Verstümmelungen von Monstern hingegen nicht.
Naja, mal Butter bei die Fische. Die Viecher bei Dead Space haben sehr wohl menschenähnliche Gestalt (gerade diese mit Stase infizierten "Runner" nenn ich sie mal), manche sind sogar klar erkennbare Mutationen von Babies (!). Zudem wird in Dead Space auch noch klar erklärt, dass es sich dabei um mutierte Menschen handelt. Also der Aspekt zählt bei mir mal überhaupt nicht...
und ja, das "Dismemberment"-Feature von Dead Space ist ein taktischer Aspekt, aber wenn sich verstörte Menschen (!) selbst die Kehle durchschneiden oder mitten ins Gesicht schießen, während man selbst dabei nur zusehen kann, ist das für mich sehr wohl selbstzweckhaft dargestellte Gewalt.
Betrachtet man bisherige Einstufungen der USK hätte Dead Space nie und nimmer ein Siegel bekommen dürfen.
Ich schließe mich btw. Peter an und erkläre Indizierungen für absolut sinndfrei. Naja, leidiges Thema - wird mal Zeit, dass ein junger Obama nach Deutschland kommt und die Medienkompetenz auf politischer Ebene stark fördert
So gut kann ich mich da jetzt auch nicht mehr dran erinnern. Die letzten Beschlagnahmungen, die ich bewusst zur Kenntnis genohmen habe, waren Mortal Kombat II und Wolfenstein 3D und das ist schon ziemlich lange her. Obwohl, AFAIK sind Condemned 1 und 2 auch beschlagnahmt worden.PeterHantsche am 06.11.2008 12:25 schrieb:Es ist sogar noch etwas verworrener, deshalb muss ich dich berichtigen. Denn beschlagnahmen kann die BPJM gar nichts. Die können indizierte Medien lediglich auf die "Liste B für indizierte Medien mit strafrechtlicher Relevanz" setzen. Erst wenn ein Gericht die Beschlagnahme anordnet, wird auch entsprechend vorgegangen. Die Aufnahme eines Titels auf die Liste B ist dafür aber weder Vorraussetzung noch zieht sie zwangsläufig eine Beschlagnahme nach sich.ThreeSix187 am 06.11.2008 06:03 schrieb:In erster Linie entscheided die USK, ob und was für eine Altersfreigabe das Videospiel bekommt. Erst wenn die USK überhaupt keine Altersfreigabeplakette vergibt, könnte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien hergehen, und den Titel entweder auf die Liste der indizierten Videospiele setzen, oder im schlimmsten Fall sogar beschlagnahmen.
ThreeSix187 am 08.11.2008 21:08 schrieb:So gut kann ich mich da jetzt auch nicht mehr dran erinnern. Die letzten Beschlagnahmungen, die ich bewusst zur Kenntnis genohmen habe, waren Mortal Kombat II und Wolfenstein 3D und das ist schon ziemlich lange her. Obwohl, AFAIK sind Condemned 1 und 2 auch beschlagnahmt worden.PeterHantsche am 06.11.2008 12:25 schrieb:Es ist sogar noch etwas verworrener, deshalb muss ich dich berichtigen. Denn beschlagnahmen kann die BPJM gar nichts. Die können indizierte Medien lediglich auf die "Liste B für indizierte Medien mit strafrechtlicher Relevanz" setzen. Erst wenn ein Gericht die Beschlagnahme anordnet, wird auch entsprechend vorgegangen. Die Aufnahme eines Titels auf die Liste B ist dafür aber weder Vorraussetzung noch zieht sie zwangsläufig eine Beschlagnahme nach sich.ThreeSix187 am 06.11.2008 06:03 schrieb:In erster Linie entscheided die USK, ob und was für eine Altersfreigabe das Videospiel bekommt. Erst wenn die USK überhaupt keine Altersfreigabeplakette vergibt, könnte die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien hergehen, und den Titel entweder auf die Liste der indizierten Videospiele setzen, oder im schlimmsten Fall sogar beschlagnahmen.
BTW
[Klugscheis]Das "Gears" bei Gears of war steht nicht für "Gänge" sondern für "Zahnrad". Gemeint ist das Zahnrad das hinter dem Totenkopf des GoW Logos abgebildet ist [/Klugscheis]
in Österreich gibts auch keine USK (dafür Pegi) und vor allem keine BPJMMetroid-Killer am 19.02.2009 20:59 schrieb:hmm da sieieht man mal wieder wie komisch dass ist mit der usk
in österreich hab ich manhunt 2 für die wii (!) gesehen
was es nich alles gibt^^