Norwegen reicht Beschwerde gegen PS Store, Steam, Origin und eShop ein

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DominikZwingmann

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Dass man Vorbestellungen nicht stornieren kann ist aber echt bescheiden.

Aber was soll man am Rückgaberecht ändern? Zwei Wochen Rückgabefrist ohne Bedingungen? Dann würden haufenweise Leute ihre Spiele innerhalb der Zeit durchspielen und dann zurückgeben. Wenn man sich im Gegensatz zu haptischen Spielen nicht mal aufraffen muss, um in den Laden zu gehen, dann gibt's ja quasi gar keine Hemmschwelle mehr.
 
Aber was soll man am Rückgaberecht ändern? Zwei Wochen Rückgabefrist ohne Bedingungen? Dann würden haufenweise Leute ihre Spiele innerhalb der Zeit durchspielen und dann zurückgeben. Wenn man sich im Gegensatz zu haptischen Spielen nicht mal aufraffen muss, um in den Laden zu gehen, dann gibt's ja quasi gar keine Hemmschwelle mehr.
Das kann schon funktionieren, bei Steam z.B. hast du die Möglichkeit Spiele innerhalb von 2 Wochen nach dem kauf 2 Stunden lang zu testen. Gefällt dir das Spiel in der Zeit nicht oder hast du technische Probleme, kannst du es wieder zurück geben und bekommst dein Geld auch wieder zurück. Gutes System eigentlich :top:
 
Aber was soll man am Rückgaberecht ändern? Zwei Wochen Rückgabefrist ohne Bedingungen? Dann würden haufenweise Leute ihre Spiele innerhalb der Zeit durchspielen und dann zurückgeben. Wenn man sich im Gegensatz zu haptischen Spielen nicht mal aufraffen muss, um in den Laden zu gehen, dann gibt's ja quasi gar keine Hemmschwelle mehr.
rein rechtlich muss man aber (normalerweise) genauso vorgehen. aber anscheind gibt es da für digital käufe eine ausnahme regelung (wahrscheinlich aus genau deinen genannten grund).
wenn du die spiele haptisch im laden kaufst, hast du ja auch kein 2 wöchiges rückgaberecht ohne bedingungen.

was ich ebenfalls schwierig finde ist, dass wenn steam und co irgendwann mal offline sind, sind ja alle meine gekauften spiele ebenfalls weg. wundert mich, dass da noch keiner auf die idee gekommen ist das anzukreiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann schon funktionieren, bei Steam z.B. hast du die Möglichkeit Spiele innerhalb von 2 Wochen nach dem kauf 2 Stunden lang zu testen. Gefällt dir das Spiel in der Zeit nicht oder hast du technische Probleme, kannst du es wieder zurück geben und bekommst dein Geld auch wieder zurück. Gutes System eigentlich :top:

Die Betonung liegt auf zwei Stunden. Du kannst nicht 25 Sunden spielen und dann behaupten: "Ach, wisst ihr was, das Spiel gefällt mir gar nicht."

Das Rückgaberecht von Waren hat ja so gesehen Sinn. Weil man halt zu Hause dann wirklich erst feststellt, dass etwas nichts für einen ist. Und kein anderer kann feststellen, dass man die Ware in den zwei Wochen doch schon ausgereizt hat. Bei digitalen Käufen mit Onlinekomponente hat man ja den Beweis, ob man's nur ausprobiert hat oder wirklich genutzt hat.
 
Das Rückgaberecht von Waren hat ja so gesehen Sinn. Weil man halt zu Hause dann wirklich erst feststellt, dass etwas nichts für einen ist. Und kein anderer kann feststellen, dass man die Ware in den zwei Wochen doch schon ausgereizt hat. Bei digitalen Käufen mit Onlinekomponente hat man ja den Beweis, ob man's nur ausprobiert hat oder wirklich genutzt hat.
die 2 wochen aber auch nur bei online bestellungen, wenn du das spiel so im laden gekauft hast, ist der händler nicht dazu verpflichtet dir das spiel wieder um zu tauschen. höchstens aus kulanz.
 
Bei Nintendo werden ja auch die Zeiten aufgezeichnet. Zudem sind digitale Inhalte on der Regel accountgebunden und die Käufe werden ja über den Account abgewickelt.

Die Hersteller hätten somit ausreichend Infos.

Das Problem bei diesem Rückgaberecht ist einfach die nicht eindeutige Auslegung des EU-Rechts. Hier gibt es doch Unterschiede in den verschiedensten Ländern. In Österreich etwa gilt die 14-tägige Rückgabefrist nur, wenn diese vor dem Herunterladen vom Käufer eingefordert wird. Ein klassisches Rückgaberecht digitaler Güter hat man somit in Österreich nicht, es sei denn der Händler schreibt was anderes vor. Das ist ja Privatrecht und da gelten dann die AGB, wenn diese rechtskonform ausgestaltet sind. zB nicht dem Konsumentenschutz widersprechen/verstoßen.
 
Das Problem bei diesem Rückgaberecht ist einfach die nicht eindeutige Auslegung des EU-Rechts. Hier gibt es doch Unterschiede in den verschiedensten Ländern. In Österreich etwa gilt die 14-tägige Rückgabefrist nur, wenn diese vor dem Herunterladen vom Käufer eingefordert wird. Ein klassisches Rückgaberecht digitaler Güter hat man somit in Österreich nicht, es sei denn der Händler schreibt was anderes vor. Das ist ja Privatrecht und da gelten dann die AGB, wenn diese rechtskonform ausgestaltet sind. zB nicht dem Kundenschutz widersprechen/verstoßen.
naja, so ein großes problem ist das ja nicht, es gilt einfach das rückgaberecht des entsprechenden landes, ende der diskussion... da muss man dann einfach nur strickt trennen.
 
naja, so ein großes problem ist das ja nicht, es gilt einfach das rückgaberecht des entsprechenden landes, ende der diskussion... da muss man dann einfach nur strickt trennen.
Wenn ich sehe, dass da sogar schon meine Klienten Probleme damit haben, dann sehe ich das schon als größeres Problem, weshalb sowas dann eher einheitlich, restriktiv gelöst wird.
 
Und bei Software (z.B. Videospiele), CDs, DVDs und Blu-rays gilt das Widerrufsrecht auch nur, wenn die Versiegelung nicht entfernt worden ist. Es ist also nicht möglich, ein Spiel online zu bestellen, es auszupacken und wieder umzutauschen ( https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html ).

was auch richtig so ist. Wenn einer ein Spiel geschenkt bekommt und es umtauschen will ist das vollkommen okay, solange es nicht ausgepackt wurde.

Wenn ein Spiel ausgepackt und gespielt wurde ist das Rückgaberecht weg. Wenn er es nicht mehr will muss er es halt auf ebay verkaufen oder ähnliches.
 
Wenn ich sehe, dass da sogar schon meine Klienten Probleme damit haben, dann sehe ich das schon als größeres Problem, weshalb sowas dann eher einheitlich, restriktiv gelöst wird.
wo besteht denn das genaue problem? wenn man es strikt trennen würde, gibt es für jedes land eine ganz klare reglung, da gibt es es doch kaum spielraum für fragen
 
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