YouTube to MP3-Webseite nach Gerichtsurteil offline genommen

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DominikZwingmann

Gast
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Zum Artikel: YouTube to MP3-Webseite nach Gerichtsurteil offline genommen
 
Die Nutzer stört das nicht, sie werden dann einfach auf eine andere Seite wechseln. Gibt ja unzählige Alternativen.

Mich würde aber mal interessieren, mit welcher Grundlage die solche Seiten offline nehmen wollen. Theoretisch wäre es dann schon strafbar, allein Youtube zu nutzen.
 
Die Nutzer stört das nicht, sie werden dann einfach auf eine andere Seite wechseln. Gibt ja unzählige Alternativen.

Mich würde aber mal interessieren, mit welcher Grundlage die solche Seiten offline nehmen wollen. Theoretisch wäre es dann schon strafbar, allein Youtube zu nutzen.
nein, auf youtube streamst du ja. die haben ihre werbeeinnahmen dadurch, also alles safe. wenn du dir ein video runterlädst, erstellst du ja quasi eine kopie davon und wenn das youtube/google auf den sack geht, geht die seite halt offline. komplett nachvollziehbar.
 
nein, auf youtube streamst du ja. die haben ihre werbeeinnahmen dadurch, also alles safe. wenn du dir ein video runterlädst, erstellst du ja quasi eine kopie davon und wenn das youtube/google auf den sack geht, geht die seite halt offline. komplett nachvollziehbar.

Ich frage mich nur wo dabei der Unterschied zu einem Kassetten-, VHS,- DVD, - oder Festplattenrekorder liegt. Ist es strafbar wenn ich in den 90ern alle Folgen von Dragonball aufgenommen habe? Oder ist die Herstellung der Hardware strafbar?
 
Ich frage mich nur wo dabei der Unterschied zu einem Kassetten-, VHS,- DVD, - oder Festplattenrekorder liegt. Ist es strafbar wenn ich in den 90ern alle Folgen von Dragonball aufgenommen habe? Oder ist die Herstellung der Hardware strafbar?
denke mal, das muss man von fall zu fall sehen. wenn youtube in den agb's stehen hat, dass man sich die sachen nicht runterladen darf, wird es doch, rein rechtlich, strafbar, oder nicht? der nutzer wird bestimmt nichts zu befürchten haben. so eine firma, die den krempel aber als downlaod programm anbietet ist doch bestimmt leicht belangbar.
kann sogar sein, dass es auf dem papier illegal ist, sachen mit einem vhs recorder aufzunehemn, ist aber eigentlich egal, weil das offline passiert und kein schwein dahinter kommt... und im einzelfall ist es ja nochmal egaler.. wenn man da jeden bestrafen will, der das macht.... gute nacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das war ja auch mein Problem, theoretisch kann man die Videos auch mit der Kamera aufnehmen, was soll Youtube dagegen machen?. Oder auch, wenn man bei Streams ein Video erstmal laden lässt und es sich später anschaut, was ich ganz häufig mache.
 
Es geht ja hierbei auch um Piraterie.
Als Künstler will man ja, dass die eigenen Songs legal über iTunes und Co. gekauft werden. Deshalb gibt es in den Descriptions auch Verlinkungen zu den Onlineanbietern.

Nicht zu vergessen die Allgemeinen Nutzungsbestimmungen von Youtube. Wenns da drinnen steht, dass Offline-Nutzung nicht erlaubt ist, dann ist das so.
 
Genau das war ja auch mein Problem, theoretisch kann man die Videos auch mit der Kamera aufnehmen, was soll Youtube dagegen machen?. Oder auch, wenn man bei Streams ein Video erstmal laden lässt und es sich später anschaut, was ich ganz häufig mache.
youtube wird da gegen nichts machen. in die agb's schreiben sie es aber bestimmt trotzdem. für den fall de fälle halt. interessieren tuts aber nur in ausnahme situationen...
 
die AGBs ziehen ja alleine schon deshalb nicht, weil man Youtube-Videos auch anschauen oder runterladen kann, ohne einen YT/Google-Account haben zu müssen. Somit hat man diese AGBs in einem solchen Fall nie "unterschrieben"/akzeptiert
 
die AGBs ziehen ja alleine schon deshalb nicht, weil man Youtube-Videos auch anschauen oder runterladen kann, ohne einen YT/Google-Account haben zu müssen. Somit hat man diese AGBs in einem solchen Fall nie "unterschrieben"/akzeptiert
müsste man sich mal schlau machen, wie es läuft. abgesichert werden die sich dagegen haben... ist so ziemlich die größte firma der welt, die wissen sich da schon zu helfen...
 
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